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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?  (Gelesen 6335 mal)

Herewego

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11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« am: 07. Juli 2012, 14:24:18 »

Hallo, ich bitte um Hilfe/Auskünfte die ich verstehe zu der Berechnung was mir monatl. Netto übrig bleibt.
Ich verdiene 5000€ Brutto, Steuerklasse 1, keine Unterhaltberechtigten Personen.Durch Überstunden kann ich bis zu 1000€ Brutto mtl. dazu verdienen. Beruflich muss ich einen Firmenwagen nutzen ich fahre täglich 56km hinnund zurück zur Arbeit. Das Auto hat einen Neuwert von ca. 35tsd€. Das Verfahren wird vorraussichtlich Ende Juli eröffnet. Ich würde gerne wissen, was mir zum Leben übrig bleibt. Danke Marc
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Der_Alte

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #1 am: 07. Juli 2012, 17:51:31 »

Sie brauchen zwei Rechner:

Erstens einen Gehaltsrechner und zweitens einen Pfändungsrechner.

Ersteren gibt es hier http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html und den zweiten hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/pfaendung/850c_rechner.php

Dann müssen Sie noch mal händisch tätig werden und den tatsächlichen Betrag in der Pfändungstabelle nachsehen. Denn der Geldwerte Vorteil des Firmenwagens wird bei der Berechnung der Pfändung dem Pfändungsnetto zugeschlagen

Ich habe mal Ihr Beispiel gerechnet:

Der geldwerte Vorteil Ihres Fahrzeugs beträgt 938 € (lt. Rechner)

Sie haben ein Nettoeinkommen 2403,72 €. Zusammen mit dem geldwerten Vorteil kommen Sie auf ein Pfändungsnetto von 3341,72 €. Davon werden 1672,35 € gepfändet.
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen also monatlich einen Betrag von 731,37 € aus.

Mit 1000 € Überstunden zusätzlich wäre die Rechnung:

Nettoeinkommen von 2960,62 €, damit ein Pfändungsnetto von 3398,62 € (weil 500 € Überstunden nicht angerechnet werden). Davon werden 1729,25 € gepfändet. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen also 1231,37 € aus.


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Herewego

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #2 am: 08. Juli 2012, 00:15:35 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist heftig. Wenn ich keine Überstunden leiste habe ich nix zum Leben übrig, 700€ kostet schon Miete und NK. Auf den FW bin ich angewiesen da die Nutzungv öffentlicher VM bei meinem Beruf nutzen. Ein eigenes Auto kann ich nicht kaufen, da alles Guthaben auf dem Girokontongepfändet
 wurde. Wie machen das andere die in der PI sind und in meiner Situation?
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airfactory

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #3 am: 08. Juli 2012, 12:05:38 »

Hallo herewego !!

Tja da biste wohl arm dran !!! Entschuldige das ich das so hart sagen muß !

Mir geht es genau so !! Habe ca. 6000,- Brutto aber noch halt  2 Unterhaltsberechtige.
"Dann geht es noch° , wollte auch einen Firmenwagen aber hab mir das dann überlegt
da wie du schon beschreibst es nur Nachteile bringt !!

Es ist ein Unding im deutschen  Insolvenzrecht das die die viel verdienen 
in der Insolvenz benachteiligt werden, gerade das was die Regelung mit dem Firmenwagen angeht.

Dieser Motivationsrabatt der ja auch ein Witz ist sollte viel früher greifen bei den Leuten die
ja fast durch die hohe Pfändungen  ihre Schulden fast komplett zurück zahlen.


Bei vielen geht es halt auf eine 0 Plan raus wo nix gepfändet werden kann.

Aber wenn du viel verdienst ist der  Absturz sehr hefig gerade wenn du alleine bist !!

Sorry aber Kopf hoch !!

PS: Ein Gedanke noch wenn bei dir so viel gepfändet wird , besteht nicht die Möglichkeit mit den
Banken zu sprechen bzw Gläubiger zwecks außergerichtlichen Vergleiches ?

Gruß
Air
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Der_Alte

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #4 am: 08. Juli 2012, 12:20:56 »

Ich würde auch noch mal grundlich rechnen, ob bei der hohen Pfändungssumme es nicht besser ist mit den Gläubigern einen Vergleich bzw. eine andere Form der Ratenzahlung zu schließen. Das kommt natürlich auch auf die Gesamthöhe der Forderungen an.
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Herewego

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #5 am: 08. Juli 2012, 18:55:08 »

Hallo, bei mir gibt es eigentlich nur einen großen Gläubiger: Finanzamt
Dieses hat einen Antrag auf Regelinsolvenz gestellt , darauf hin habe ich den Eigenantrag auf PI hinterher gesendet.
Von einer Bank würde ich nix bekommen da ich keine Sicherheiten hab
Hat von Euch jemand Erfahrungen bzgl. Vergleich mit Finanzamt?
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Der_Alte

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #6 am: 08. Juli 2012, 20:33:37 »

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Sind Sie selbständig? Wenn ja, was hat es dann mit dem Firmenwagen auf sich?

Wie hoch sind die Forderungen des FA? Kann man das nicht in eine Ratenvereinbarung ändern?
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Herewego

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #7 am: 08. Juli 2012, 20:44:07 »

Hallo, ich war selbständig bin dann auf Anraten meines Anwalts/Schuldenberaters in ein Anstellungsverhältnis gewechselt. Ratenzahlungsvorschläge die ich an die Vollstreckungsstelle gesendet habe wurden abgelehnt. Die gesamten Schulden belaufen sich auf 200tds€.
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nix-mit-inkasso

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #8 am: 10. Juli 2012, 21:41:25 »

Bei 200.000€ Schulden beim Finanzamt, muß der Umsatz ja auch nicht so schlecht gewesensein. Warum Anwalt / Schuldenbertaer zum Angestelltenverhältnis geraten haben erschließt sich mir nicht. Für mich sieht es wie eine "Falschberatung" aus.
Um das Brutto zu verdienen, muß ich ca. 9 Jahre arbeiten.
Ich denk selbst über eine Privat Inso nach.

Gruß
nix-mit-inkasso
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Henry Ford
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lieselotte

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #9 am: 10. Juli 2012, 23:30:16 »

was ich nicht verstehe, wie kann man überhaupt beim finazamt schulden haben???

wenn ich ein kfz anmelde muß ich eine einzugsermächtigung hinterlegen.
zahl ich die nicht, wird mein auto stillgelegt.

mach ich keinen steuerjahresausgleich und das finazamt meint ich muß das tuen, schreibt es mich an.

wieso laufen bei selbständigen steuerschulden auf???
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Herewego

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #10 am: 10. Juli 2012, 23:42:55 »

Hallo Liselotte, Frage zurück, sind Sie in der PI? Wenn ja, wie konnte es bei Ihnen dazu kommen, dass Sie Ihre Schulden an Ihre Glâubiger nicht gezahlt haben?

Bisher gehe ich davon aus, das ein solches Forum zum Austausch von Erfahrungen genutzt wird.  Moralaposteleien finde ich persönlich daneben.
 
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lieselotte

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Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #11 am: 10. Juli 2012, 23:50:04 »

ich bin in keiner pi was auch immer ich bezahle meine schulden die ich habe ganz normal hab.

wollt dich auch ganz bestimmt nicht persönlich angreifen.

wills halt nur verstehen.

wie das geht.
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communicator

Re: 11% regelung Firmenwagen was bleibt übrig?
« Antwort #12 am: 16. Juli 2012, 22:04:11 »

@Herewego,

mir geht es genauso, durch den Firmenwagen bleiben mir gerade mal 800 Euro im Monat bei einem Jahresverdienst von ca. 70 000 Euro übrig!

Ich habe eine Wegstrecke von über 80 km einfach zur Arbeit - dies wäre mit einem Privat PKW aus Kostengründen nicht zu bewerkstelligen.

Zum Glück übernimmt mein Arbeitgeber alle Kosten für die Privatfahrten.

Ich kann "Airfactory" nur zustimmen:

"Es ist ein Unding im deutschen Insolvenzrecht das die die viel verdienen
in der Insolvenz benachteiligt werden, gerade das was die Regelung mit dem Firmenwagen angeht.
Dieser Motivationsrabatt der ja auch ein Witz ist sollte viel früher greifen bei den Leuten die
ja fast durch die hohe Pfändungen ihre Schulden fast komplett zurück zahlen.
Bei vielen geht es halt auf eine 0 Plan raus wo nix gepfändet werden kann.
Aber wenn du viel verdienst ist der  Absturz sehr hefig gerade wenn du alleine bist !!"

Fakt ist, dass wir, die lange Anfahrtswege zur Arbeit auf sich nehmen, hochqualifizierte Arbeit leisten und damit so viel Geld verdienen, dass wir sogar einen Großteil unserer Schulden im Laufe der PI abbauen können weniger Geld zum Leben haben als jemand, der arbeitslos zuhause sitzt und seine Gläubiger mit keinem Cent befriedigt. Hier läuft doch etwas völlig verkehrt!

Hier ist vom Gesetzgeber dringend Handlungsbedarf gefordert - die jetzige Regelung animiert niemanden dazu während der PI möglichst viel zu arbeiten und zu verdienen - dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers und besonders nicht im Sinne der Gläubiger sein.
« Letzte Änderung: 16. Juli 2012, 22:05:49 von communicator »
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