Hallo zusammen,
ich konnte hier schon einige Interessante Beiträge lesen und viele Informationen holen.
Nur auf eine Frage fand ich keine Antwort. Ich habe im Jul'07 ein Gewerbe angemeldet, welches bis Sep'08 im Nebenerwerbe geführt wurde. Seit Sep'08 war es meine Haupttätigkeit. Anfangs lief es prima, im Sommer 2010 jedoch wurde die Luft immer enger, Forderungsausfälle, vielleicht auch ein wenig Naivität und Dummheit von mir und nun stehe ich mit ca. 38tsd in der Kreide. Seit Feb'11 habe ich einen Job der mir 1.600 € netto bringt. Wenn ich jedoch alle Gläubiger bediene bleiben mir gerade einmal 200-300 Euro übrig. Achja, aufgrund Mietschulden wohne ich seit Nov'10 wieder bei meinen Eltern. Doch nun zum Punkt:
1) Ich habe die Steuervoranmeldungen etc. seit Sommer nicht mehr gemacht, da ich einfach am Ende war. Mittlerweile möchte das Finanzamt ca. 10.000 Euro, die momentan mit lächerlichen 130 Euro pro Monat bedient werden. Wenn ich am Montag den Antrag auf Regelinsolvenzverfahren stelle und am Dienstag das Gewerbe abmelde, gelten denn alle Steuern aus der Selbstständigkeit für die RSB?
2) Und wie ist das dem Umziehen, wenn ich doch keine Kohle habe, mit der Vermieterin aber aushandel, die Kaution i.H.v. 900 Euro auf Raten zu zahlen, ist das in Ordnung oder ist die Kaution dann auch eingezogen? Würde nach Eröffnung des Inso umziehen.
3) Ich bin im Außendienst tätig, bekomme auf meinen Nettolohn Spesen und Abzüge für Privatnutzung KfZ, welcher Betrag gilt für die Pfändungstabelle? Der Netto- oder der Auszahlungsbetrag?
Mfg Mister-Sunshine
PS: Gewerbe vor oder nach Antrag abmelden? Und Maschinen die Abgeschrieben sind, sind die Anzugeben? Also beispielsweise Geringwertige Güter (>149€ in 2009 gekauft) will der TH was davon wissen?