Hallo zusammen,
nachdem ich vor mehreren Wochen einen Termin bei der Kripo wahrnehmen musste, allerdings außer Angaben zur Person keine Aussage gemacht habe, ist nun heute per Post der Strafbefehl des Amtsgerichtes gekommen.
Geahndet wurde :
1.) Vergehen des Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Ziff.7b StGB (bei Einzelunternehmer Insolvenzverschleppung? oder ist das rechtlich was anderes?)
2.) jeweils ein Vergehen (insgesamt 9!) des Betruges nach § 263 StGB
kurz zum Hintergrund; bei meiner damligen Geschäftstätigkeit bin ich durch meiner Meinung nach Falschberatung des Steuerberaters in eine tiefe Steuerschuld gerutscht. Durch aus einem Sanierungsgewinn entstandenen Steuerfälligkeiten, die durch das FA erst nach zähen Verhandlungen bei einem persönlichen Termin mit dem Steuerberater auf dem FA beim dortigen Abteilungsleiter zugesagtem Erlaß (leider nur mündlich) bin ich in einen Liquiditätsengpass gerutscht. Dies führte dann zu einer starken finanziellen Einschränkung im alltäglichen Geschäftsverkehr, weil die Steuerschuld (Einkommensteuer) immer wieder vom FA auf Vorsteuerüberhänge verrechnet wurde. Es häuften sich Lieferantenschulden an, die letzte Bilanz konnte nicht mehr erstellt werden, weil der Steuerberater halt auch nur arbeitet wenn er Geld kriegt, bzw. die letzte Bilanz bezahlt ist. Auf der anderen Seite wurden aber auch Verbindlichkeiten stückweise und zum Teil auch komplett (locker 140T€)abgetragen. (zum Vergleich, angemeldete Forderungen beim 1. Termin waren ca. 100T€) Nun sind halt auch ein paar Lieferanten mit kleineren Rechnungen auf der Strecke geblieben weil die Hosen dann einfach zu kurz wurden um alle zu bedienen. Im Februar 2008 wurde dann wieder vom FA ein Vorsteuerüberhang mit EK Steuerschuld verrechnet, jetzt wurden plötzlich von der Bank ohne Vorwarnung bereits per Lastschrift bezahlte größere Rechnungen zurückgebucht, und so war ich von jetzt auf sofort absolut zahlungsunfähig. Ich konnte von da an nichts mehr bedienen, habe umgehend Rat bei der Handwerkskammer gesucht, meinen Betrieb eingestellt und dann einen Antrag auf Eröffnung des IV beim zuständigen IG gestellt.
So, und nun bin ich Straftäter oder was? Ich denke ohne Anwalt gehts jetzt wohl nicht mehr weiter.
Wie ist nun der richtige Weg um weiter zu verfahren?
lg Wilson