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Autor Thema: Pfändung durch Arbeitgeber trotz Insolvenzeröffnung  (Gelesen 3239 mal)

cgschmidt

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Pfändung durch Arbeitgeber trotz Insolvenzeröffnung
« am: 17. September 2009, 06:15:38 »

Hallo,
seit Februar pfändet der AG nach Offenlegung von Forderungen durch  3 Gläubiger vom Monatsgehalt.

Jetzt war am 4. September der Beschluss vom Amtsgericht über die Eröffnung der Insolvenz gekommen; der Termin für die Gläubigerversammlung ist am 11.12.09. Der TH möchte bis zum 30.9. die Unterlagen von mir haben.

Frage: Darf der AG eigentlich jetzt noch die Pfändung durchführen? Ihm war bekannt, dass Insolvenz beantragt wird, die bisherigen Beträge hat er auf einem Sonderkonto geparkt, bis er wisse, was er abziehen darf, was ihm vom Amtsgericht mitgeteilt werden sollte.

Er war nicht auf meine Zahl der Unterhaltsberechtigten eingegangen, sondern hat quasi nach Gutdünken abgezogen.

2. Darf er jetzt nach Insolvenzeröffnung überhaupt noch etwas abziehen, muss er nicht warten, bis sich der TH meldet?

3. Habe ich Ansprich auf Rückerstattung der zuviel gepfändeten Beträge seit Februar/seit September?

4. Darf er noch abziehen bis zum Dezember (Gläubigerversammlung)?

Danke für hilfreiche Antworten!
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paps

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Re: Pfändung durch Arbeitgeber trotz Insolvenzeröffnung
« Antwort #1 am: 17. September 2009, 18:03:32 »

Handelt es sich tatsächlich um Pfändungen oder um offengelegte Lohnabtretungen.
Da Sie ja weiter den pfändbaren Betrag abführen müssen, kann der AG weiter "bunkern", diesmal für den TH.
Allerdings würde ich darauf achten, dass der richtige Betrag berechnet wird.

Die zuviel gepfändeten Beträge sollten an Sie zurückgehen, wenn Sie an den Arbeitgeber herantreten und eine Neuberechnung für die pfändbaren Monate verlangen.

Pfändungen werden i.d.Regel noch bis 2 Monate nach Eröffnung bedient.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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cgschmidt

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Re: Pfändung durch Arbeitgeber trotz Insolvenzeröffnung
« Antwort #2 am: 17. September 2009, 19:20:08 »

Hallo Paps, danke für die Antwort.

Es handelt sich nicht um Pfändungen, sondern um offengelegte Lohnabzüge (auf dem Gehaltszettel steht zwar "Pfändung", aber es gibt keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch ein Amtsgericht).

Also: Darf er weiterhin Summen abziehen oder jetzt nach der Insolvenzeröffnung gar nichts mehr?

Und bekomme ich wirklich die zuviel einbehaltenen Beträge zurück oder fliessen sie in die Insolvenzmasse?

Danke nochmals!
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paps

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Re: Pfändung durch Arbeitgeber trotz Insolvenzeröffnung
« Antwort #3 am: 17. September 2009, 22:15:35 »

Lohnabtretungen werden, sofern sie berechtigt sind, die ersten beiden Jahre in der Inso weiter bedient.
Ob das so ist ist Aufgabe des IV/TH.

Die Nachberechnung des Entgelds für die vergangenen Monate muß der AG durchführen.
Da bereits pfändbare Beträge abgeführt wurden steht ihnen m.E. der zuviel einbehaltene Betrag zu.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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