hi,
hab mir deinen beitrag durchgelesen und tja...erinnert mich doch sehr an mich selbst. beziehe zwar kein ALG 2, aber mit nem teilzeitjob kann man auch keine hunderte von euro an kreditraten abstottern.
bevor man eine insolvenz anstrebt, kann man es mit einem vergleich versuchen, aber dabei braucht man kapitel, also z.b. eltern, die einem eine gewisse summe zur verfügung stellen. man schreibt die gläubiger dann an und sagt: "ich hab meinetwegen 10000 € schulden bei ihnen...wenn ich ihnen 3000 € gebe, erlassen sie mir den rest."
die gläubiger ahnen, dass man eine insolvenz in erwägung zieht und nehmen dann lieber das angebotene geld als dass sie gar nichts kriegen.
wenn ein vergleich nicht möglich ist oder scheitert, bleibt nur die insolvenz. du musst dich dafür an eine schuldnerberatung wenden (kostenlos, event. lange wartezeit auf einen ersten termin) oder an einen anwalt für insolvenzrecht (kostet, je nach schulden und gläubigeranzahl einiges...kann aber in raten gezahlt werden).
es folgt dann die ermittlung der schuldenhöhe und dann der aussergerichtliche einigungsversuch, der fast immer scheitert, wenn man weder vermögen noch pfändbares einkommen hat.
du bekommst ALG 2, also liegt dein einkommen unter 989,99 € und es ist bei dir nix pfändbar.
bist du alleinstehend? verheiratet? kinder?
nach dem scheitern des aussgerichtlichen einigungsversuches wird der antrag auf insolvenz beim amtsgericht gestellt.
die verfahrenskosten werden dir gestundet, wenn du das beantragst. wird dann zusammen mit dem insolvenzantrag gemacht.
mein antrag wurde im dezember 2009 eingereicht, seit januar 2010 bin ich im verfahren. ging alles schneller als gedacht und ich konnte wieder ruhig schlafen. vorher war jeder gang zum briefkasten mit angst verbunden. habe ständig mahnbescheide, vollstreckungsbescheide etc. gekriegt.
ab verfahrenseröffnung hast du vollstreckungsschutz. solltest du vermögen haben, wird es verwertet - auch ein auto, solltest du eines haben. für 6 jahre läuft dann eine abtretung. alles was über der pfändungsgrenze liegt, wird an den treuhänder abgeführt, der dir zugewiesen wird und der sich von selbst bei dir meldet.
wohnungswechsel, jobaufnahme - oder wechsel sowie änderung der familienverhältnisse musst du dem treuhänder melden, um arbeit musst du dich nachweislich bemühen (bewerbungen vorlegen).
ich würde mir an deiner stelle, sofern das geht, schnell ein gutachten ausstellen lassen, dass du aufgrund des burn-outs arbeitsunfähig bist oder nur teilzeit arbeiten kannst.
nach 6 jahren wirst du von deinen schulden befreit und kannst ein ganz neues leben beginnen. naja, fast....die verfahrenskosten, ca. 1000 - 2000 €, sind noch in raten zu zahlen und man steht dann noch einige jahre negativ in der schufa, aber das tut man jetzt auch schon.... :gruebel:
wenn du weitere fragen hast, immer gern.
ich weiss, das ist ne schwere zeit...aber sie lohnt sich!!!!
ich hab es in den thread gepostet, damit auch andere studenten davon profitieren.
lg.