"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Insolvenztabelle  (Gelesen 4476 mal)

Pauli

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 167
Insolvenztabelle
« am: 25. September 2010, 14:39:00 »

Hallo!
Habe heute meine Insolvenztabelle vom Insolvenzverwalter, mit der Bitte
um Prüfung bekommen.
2 von den eingereichten Forderungen der Gläubiger möchte ich nicht anerkennen, da diese
viel zu hoch sind.
1. Frage: muß ich nur "bestritten" eintragen, oder eine ausführliche Begründung
          mit Beweisschriftsätzen
2. Frage: muß ich den gleichen Schriftsatz zusätzlich zum Gericht schicken?

Viele Grüße

Noch ein Nachtrag: Der Insolvenzverwalter hat eine Forderung über € 40000,00 bereits
festgestellt, die ich aber bestreiten werde??? Wie ist das zu verstehen???
« Letzte Änderung: 25. September 2010, 15:19:52 von Pauli »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Insolvenztabelle
« Antwort #1 am: 25. September 2010, 23:35:30 »

Um qualifizierte Antworten geben zu können, müßte man den kompletten Sachverhalt zu den Forderungen kennen.

Vorab bestreiten können Sie viel, nutzen wird es aber nichts.
Das müßte im Prüftermin geschehen.

Teilen Sie dem TH ihre Zweifel an der Forderungsanmeldung mit und begründen Sie dies  kurz.

Sie sollten unbedingt alle Gerichtstermine wahrnehmen.

Bestreiten Sie eine Forderung der Höhe nach, müßte der GL den Nachweis führen, dass diese berechtigt ist.
Aber Achtung, titulierte Forderungen (mit Zinsen) wachsen manchmal schneller als man denkt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Insolvenztabelle
« Antwort #2 am: 26. September 2010, 01:26:39 »

2 von den eingereichten Forderungen der Gläubiger möchte ich nicht anerkennen, da diese viel zu hoch sind.

-> Sie können diese Forderung bestreiten. Es kommt dann darauf an, ob diese bereits tituliert sind. Vermutlich nicht? Wenn Sie als Schuldner alleine (also nicht auch der IV/TH) bestreiten, werden die Forderungen dennoch aufgenommen, jedoch wird Ihr Widerspruch notiert. D.h. die Gläubiger werden bei der Verteilung der Masse zwar berücksichtigt, jedoch haben diese Gläubiger keine Möglichkeit, sich eine vollstreckbare Ausfertigung aus der Insolvenztabelle ausstellen zu lassen. Für den Fall, dass die RSB nicht erteilt würde, hätten diese Gläubiger dann keine rechtskräftig festgestellte Forderungen und müssten zunächst den Klageweg beschreiten.

 oder eine ausführliche Begründung mit Beweisschriftsätzen

- nein. Begründen muss man nicht.


Frage: muß ich den gleichen Schriftsatz zusätzlich zum Gericht schicken?

-> in jedem Fall im Prüfungstermin (oder wenn schriftliches Verfahren/Prüfungstermin dann schriftlich oder zu Protokoll)

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Pauli

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 167
Re: Insolvenztabelle
« Antwort #3 am: 26. September 2010, 11:42:52 »

Danke für die Antworten!

Verfahren wird schriftlich durchgeführt!

1. Forderung: Pacht Ladenlokal Nachforderung über € XXXXX,00 obwohl Vertrag fristlos
              gekündigt wurde. (Vermieter hat bis zum eigentlichen Ende Lt. Vertrag
                                hochgerechnet)
wurde nicht tituliert, Vermieter hat fristlos gekündigt
ausstehende Miete über € XXXX,00 ist tituliert und ebenfalls eingereicht, wird von mir auch nicht bestritten.

2. Forderung: KK über € XXXX,00
              Lt. Schreiben von KK aus 3/09 nur € XXX,00 da Mitarbeiter bereits 7/08 abgemeldet wurde
nicht tituliert-Inso-Verwalter hat ebenfalls bestritten
« Letzte Änderung: 28. September 2010, 09:35:44 von Pauli »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz