Hallo,
ich habe bereits ein paar Threads gefunden, die sich mit dem Thema beschäftigen, vor allem diesen hier (
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-IV-verweigert-die-Erstellung-und-Abgabe-der-Einkommenssteuererklaerung-6969.html), trotzdem bleiben noch ein paar Fragen offen.
Vorab: Ich habe die Steuererklärungen für 2010 noch nicht abgegeben. Dazu habe ich vom FA Anfang des Monats einen Brief erhalten.
Am 21. Juli 2010 wurde das Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet, ich bin bisher noch nicht in der WVP.
Ich habe sowohl eine Festanstellung in Vollzeit wie auch zwei selbstständige Tätigkeiten nebenher, eine freiberufliche und eine gewerbliche.
Diese selbstständigen Tätigkeiten wurden vom TH in einer Vereinbarung ab dem 1. Oktober 2010 freigegeben. Zum 1. Oktober hat der TH noch mein Geschäftskonto zu 100% gepfändet. Ich habe auch vom Finanzamt eine neue Steuernummer für meine Tätigkeiten ab Oktober 2010 zugeordnet bekommen.
In der oben genannten Vereinbarung haben wir festgelegt, dass ich "die ab der Freigabe entstandenen steuerlichen (...) Pflichten erfülle, also insbesondere (...) die steuerlichen Erklärungen der Finanzverwaltung (...) vorlege und die Zahlungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung (...) erfüllle".
Wenn ich das richtig verstehe, bin ich für alle anfallenden Steuern ab dem 01. Oktober 2010 zuständig, also für das letzte Quartal 2010? Für die vom 01. Januar bis zum 30. September wäre dann der TH zuständig? Er hat ja schließlich auch fast mein gesamtes Privat- und Firmenvermögen einbehalten.
Nun hat mir auch mein TH einen Brief geschickt, dass er vom FA auf die ausstehenden Steuerklärungen aufmerksam gemacht worden sei und bittet mich um Einreichung der geforderten Erklärungen.
Ich gebe zu, ich habe die Steuererklärungen im Geiste schön nach hinten geschoben, mein Fehler. Sollte ich nicht, weiß ich, hatte aber bei all dem Ärger die letzten Monate einfach nicht den Nerv dazu.
Wer ist denn nun für welchen Zeitraum für welchen Steuererklärung zuständig?
Weise ich das FA noch direkt auf die bestehende Insolvenz hin? Da das FA den TH angeschrieben hat, wissen die ja offensichtlich, dass ich in Insolvenz bin und wer mein TH ist.
Weise ich den TH gezielt darauf hin, dass er für die ersten drei Quartale 2010 zuständig ist (wenn er es denn ist)? Oder liegt es in seiner Verantwortung, sich eigenständig darum zu kümmern?
Danke im Voraus!