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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!  (Gelesen 4674 mal)

piamaus

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versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!
« am: 21. April 2012, 17:04:26 »

guten abend zusammen,

Heute geht es um einen sehr guten freund.
Folgendes problem : PI, Schlusstermin februar 2012, gestern versagung der rsb mittels beschluss amtsgericht köln

Versagt wird weil er seiner mitwirkungs und obliegenheitspflicht nicht nach gekommen sei. Antrag eines gläubigers lag vor.

Nun aber zum entscheidenen punkt mein bekannter hat nie ein schreiben bekommen mit der möglichkeit gegen die versagung der rsb in einspruch zu gehem - was er ja wahr genommen hätte statt dessen hat er die ganze zeit auf die ankündigung der rsb gewartet.

Ein anruf gestern bei gericht ergab das meinem bekannten wohl bereits anfang februar ein schreiben zugegangen sei, indem ihm die möglichkeit zur stellungsnahme gegeben werden sollte , das schreiben ist aber nie angekommen. Der th hat sich nicht geäussert zum versagensantrag.

Nun zur entscheidenen frage
Muss mein bekanntee beweisen das er das schreiben nicht bekommem hat oder muss das gericht beweisen das er das schreiben bekommen hat. Wie ist die vorgehensweise???
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paps

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Re: versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!
« Antwort #1 am: 21. April 2012, 21:10:26 »

Schwierig zu beantworten.
Da  amtliche Schreiben aber nicht per Post, sondern per Boten zugestellt werden, sollte die Bestätigung des Boten für die Zustellung ausreichend sein.

Man könnte über die sofortige Beschwerde versuchen noch die Möglichkeit zur Stellungnahme zu erhalten.
Dabei sollte aber genau  geprüft werden, ob die dargelegten Gründe zur Verletzung der Mitwirkungspflicht (§290(5)InsO) auch entkräftet werden können.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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piamaus

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Re: versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!
« Antwort #2 am: 22. April 2012, 10:48:53 »

hallo vielen dank!!

So wie mein bekannter sagt haben bisher sämtliche briefe dieses gerichts ganz normal per post. Auch die dame hat ihm bestätigt das der besagte brief per post versand wurde.
Mein bekannter ist sehr verzweifelt.... Er hat aber wohl so wie er sagt belege bzw beweise das er seiner obligenheitspflicht nachgekommen ist.

Ich habe ihm auch gesagt das es sehr schwierig wird....

Aber er hatte nun mal keine chance.. Sich zu rechtfertigen...

Mmh scnwierig??? Was meint ihr?



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juergengrisu

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Re: versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!
« Antwort #3 am: 22. April 2012, 13:16:47 »

Hi piamaus

Ich würde sofort beim Insolvenzgericht die Lage vorbringen am besten Persönlich , und dann eine Antrag stellen in den -Vorherigen Stand-
vielleicht hilft das , denn wenn ihr bekannter von dem Brief nichts weiß kann er sich auch nicht zur Sache äußern es ist echt sehr Ärgerlich was da abläuft.
Ich wünsche viel Glück.

Gruß Juergengris
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piamaus

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Re: versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!
« Antwort #4 am: 22. April 2012, 13:34:18 »

er ist auch echt sehr fertig und das schlimme ist das alle gläubiger jetzt gegen ihn vollstrecken können, da die rsb nun mal versagt wurde und er befürchtet seine arbeit zu verlieren. Und es wird vermutlich wochen wenn nicht sogar monate dauern bis das gericht eine entscheidung trifft. Mir wird schon ganz schlecht bei dem gedanken das meinem lebensgefährten der sich in der regelinsolvenz passiert so etwas auch passieren könnte, zumal dort gerade erst der schlusstermin bestimmt wurde. Also ich werde meinem lenensgefährten dazu raten zwischen zeitlich beim iv anzurufen... Um zu fragen was stand der dinge ist.

Aber mein bekannter tut mir echt mega leid wünschte ich könnte ihm helfen.... Aber weiss nicht wie

Und nur zu info seit ein paar monaten verschwindet öfter post von meinem bekannten, er hat vor ca. 3 momaten deshaln sogar anzeige erstattet
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paps

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Re: versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!
« Antwort #5 am: 22. April 2012, 16:36:54 »

Sofern die Frist noch nicht verstrichen ist, muß er die sofortige (14 Tage) Beschwerde einlegen.
Alles andere ist dann abhängig von der Entscheidung des Richters.
Am besten am Montag sofort mit dem gericht telefonieren und die Sachstände klären.

Nochmal zur Zustellung.
Selbst wenn die Deutsche Post das gerichtliche Schreiben zustellt, kommt es auf dem "Botenweg".
Also ähnlich wie ein Einwurfeinschreiben.
Bestätigt der Zusteller den Einwurf bei der dem Gericht bekannten Adresse, gilt das Schreiben als zugestellt.
Zum anderen gilt auch für den Schuldner, dass er sich über die amtlichen Veröffentlichungen
 ( https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ ) zum Stand seines Verfahrens informieren kann und muß.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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piamaus

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Re: versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!
« Antwort #6 am: 22. April 2012, 18:33:43 »

hallo das mit dem informieren ist wohl richtig greift hier aber nicht!! Seit wann wird veröffentlich das ein versagensantrag gestellt wurde?? Und dem schuldner nun die möglichkeit zur äusserung gegeben wird?? Es wird ledigtlich der schlusstermin und das ergebnis hier versagung der rsb veröffentlicht. Sonst nichts!!!
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piamaus

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Re: versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!
« Antwort #7 am: 24. April 2012, 05:25:56 »

hallo zusammen mein bekannter war gestern beim anwalt. Das insoovenzgericht muss,den zugang des schreibens nachweisen... Wegen dem versagensantrag wird es nicht einfach werden meinte der anwalt. Naja mein bekannter hatte bisher nur ärger mit seinem th
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Schuldenheini

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Re: versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!
« Antwort #8 am: 25. April 2012, 10:19:29 »

Wird fuer das Gericht schwer werden es zu beweisen....

Meine Schreiben kamen immer mit normaler Post....keine Bote und kein Einschreiben

Sie sollten als Schuldner dennoch aktiv an ihrem Verfahren teilnehmen und ab und an mal in die Insobekanntmachungen im Internet schauen.
« Letzte Änderung: 25. April 2012, 10:22:19 von Schuldenheini »
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paps

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Re: versagung der restschuld / jetzt wird es kompliziert!!!
« Antwort #9 am: 26. April 2012, 20:01:34 »

Zunächst noch einmal, Schreiben, die nicht nur zur Information dienen, sondern Fristen beinhalten werden immer "amtlich" zugestellt.
Das kann eben auch die Post sein. Bei amtlichen Schreiben gibt es aber keinen Aufkleber"Einschreiben".
Nachweispflichtige Schreiben erkennt man im Übrigen daran, dass der Zusteller auf dem Umschlag den Einwurf vermerkt.

Zum anderen gibt es das bereits benannte Portal, in dem die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden.
Diese Bekanntmachungen können auch als Rechtsgrundlage dienen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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