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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?  (Gelesen 4216 mal)

verena29

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Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« am: 27. November 2009, 15:35:26 »

Hallo Frage an alle die hier Ahnnug haben!!! :whistle:

Ich und ein anderes Mitglied  stehe nhier vor einem Rätsel!! :mad2:

Also ich habe vor 2 Tagen meine insolvenzeröffnung im Briefkasten gehabt, bin bei der Sparda alle Gelder Gehalt usw sind auf das konto von meinem Mann umgeleitet bis auf 2 Stück das ging es nicht mehr anders!

Wohngeld  180Euround das Geld vom Katzenschutzverein
( bin mitglied und pflege katzen bekomme geld wieder von dem ich essen und streu gekauft habe)ca 85Euro

jetzt hoffe ich das das Konto am montag noch nicht zu ist. Was ist wenn dann doch ? dann muss der TH es öffnen Richtig?

Jetzt schreiben hier manche das dan ndas Geld weg wäre gehört zur Masse oder wird dem Th überwiesen ??
Stimmt das ??
und was bitte  istdas mit den misteriösen Rückbuchungen ?

nur bei Lastschrift oder auch wenn man selber überweist ?und ist das Geld wirklich weg zählt das zur Masse ??
kann doch nicht sein oder ?? das sind doch keine Gläubiger ??

lg  danke an alle die mir und alle nanderen weiterhelfen!!!

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auchpleite

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Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #1 am: 27. November 2009, 16:08:14 »


@verena29 - Eine Anmerkung und BITTE (es ist wirklich nicht ! böse gemeint...):

Erfahrungsgemäß ist die Resonanz auf ein Posting erfolgversprechender, wenn man diese unter Beachtung von (minimalen) grammatikalischen- und strukturellen 'Anforderungen...' zum Besten gibt. :wink:
Es ist manchmal sehr müssig, schwierig und anstrengend Ihre Beiträge zu lesen und zu verstehen :dntknw:.

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Viele Grüße

auchpleite
 

Insokalle

Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #2 am: 27. November 2009, 19:50:41 »

- § 54 SGB I
(3) Unpfändbar sind Ansprüche auf
2a.Wohngeld, soweit nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 des Wohngeldgesetzes sind,

- Kontofreigabe erfolgt durch TH nach Prüfung.

- Die Lastschriftenproblematik wurde hier schon mehrfach ausführlich dargestellt.

- Katzenkram: Soll wohl Anspruch auf Aufwandsentschädigung sein. Der dürfte pfändbar sein.
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verena29

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Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #3 am: 27. November 2009, 20:23:31 »

Den katzram wie er bezeichnet wird und das wohngeld habe ich heute Abgehoben!!

Mir geht es hauptsächlich um die Lastschriftproblematik!
Finde hier leider keine hilfreichen links dazu sonst hätte ich es nicht gepostet andauernd nur Menschen denen es ähnlich ergeht oder ergangen ist aber keine ausreichende Antworten!
Vielleicht hilft mir noch jemand anderes Danke !!!

mir geht es um die Aussage das Rückbuchungen gemacht werden?! von was überweisungen von mir oder lastschriften ?!
Und dann ganz speziell nicht irgendein Kram sondern Fixkosten Auto Telefon STrom , Heizung, das kann doch nicht zurück gebucht werden und dann zur Masse gehören oder ??

Man muss das doch bezahlen...
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Feuerwald

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Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #4 am: 27. November 2009, 20:33:23 »

betroffen sind Lastschriften, nicht Überweisungen. Jedem Verbraucher und Kontoinhaber steht es zu, Lastschriften von seinem Konto in einer gewissen Freit zurückbuchen zu lassen. Das ist als Schutz vor Missbrauch des Lastschriftverfahrens gedacht.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der TH an die Stelle des Kontoinhabers und macht sich diesem  Schutz vor Missbrauch zu nutze, um die Masse zu mehren. Ein Absurdum und fernab normalmenschlicher Denke.

Deshalb gehört dieses Problem in eine gute Insolvenzberatung, damit man Vorkehruntgen treffen kann. Wenn das Kind schon in der Brunnen gefallen ist, muss man sehn wie der TH mit dieser Thematik umgeht. Der muss ja nicht, kann aber und dann hat einen schweren Stand.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

verena29

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Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #5 am: 27. November 2009, 21:00:25 »

Sehr Nett umschrieben ! :thumbup:
Also meine TH ist sehr nett fragte mich aber nicht nach solchen sachen nur das ich ihre kontoauszüge faxen sollte das sie sieht das keine grööseren Gelder da sind wenn das konto zu ist!!
Ich hatte auch nur 1 twlwfonat weil sie weit weg ihr Kanzlei hat! :cheesy:
da ich heute das letzte mal Geld drauf hatte( habe jetzt alle über meinem Mann laufen) habe ihr fürsorglich alles abgehoben muss aber noch überweisungen mache, kann ich die den machen am Montag ohne das die zurück gebucht werden ? wenn die Bank von der Eröffnung mitbekommt?
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verena29

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Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #6 am: 28. November 2009, 11:52:53 »

hallo nochmal ich!

da anscheinend alle besser bescheid wissen wie ich  :? helft mir doch bitte mal auf die sprünge!!
Das mit den lastschriften und überweisungen habe ich jetzt verstanden aber......

Was ist das mit den laufenden Posten wie versicherungen . Telefon,Strom, Gas  usw die zahle ich doch weiterhin das sind doch keine Gläubiger oder ?? die würden mir doch alles abstellen und kündigen!!!!
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Crashtest-dummie

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Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #7 am: 28. November 2009, 12:08:11 »

Huhu
mein Insolvenzverfahren ist am 5.11.eröffnet worden also alles was nach dem 5ten abgebucht wurde hat der Th zurück geholt .Dadurch sind ja offene Rechnungen entstanden ...somit gelten sie als Gläubiger .Was ich nicht verstehe ist warum ich nächsten Monat wieder ganz normal bezahlen darf ...auch die dinge die diesen Monat zurück geholt wurden .Naja zum lernen bleiben mir ja 6 Jahre :cry:
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makro

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Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #8 am: 28. November 2009, 12:43:38 »

Huhu
mein Insolvenzverfahren ist am 5.11.eröffnet worden also alles was nach dem 5ten abgebucht wurde hat der Th zurück geholt .Dadurch sind ja offene Rechnungen entstanden ...somit gelten sie als Gläubiger .Was ich nicht verstehe ist warum ich nächsten Monat wieder ganz normal bezahlen darf ...auch die dinge die diesen Monat zurück geholt wurden .Naja zum lernen bleiben mir ja 6 Jahre :cry:

ist eigentlich ganz einafch:

Es geht darum das kein Gläubiger bevorzugt werden soll. Warum z.B. bekommt soll dein Stromlieferant den Abschlag von was weiss ich 100,- EUR bekommen, aber das Versandhaus die offene Rate von 70,- EUR nicht? Von daher wird versucht alle Gläubiger gleichzustellen. Die Rückbuchungen bei dir betreffen ja Forderungen die vor der eröffnung entstanden sind, von daher sind es Insolvenzforderungen. Nach Eröffnung der Insolvenz ist das nicht mehr der Fall, somit kann das wieder normal gezahlt werden!
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verena29

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Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #9 am: 28. November 2009, 13:08:08 »

Also nochmal zum verständniss ( sieht ja keiner das ich blond bin  :whistle:)

Am 05.11 ist seine inso eröffnet worden, am 05.11 haben die glaübiger abgebucht, der TH hat es wieder zurückgeholt da es noch der ERöffnung war und keiner der gläubiger Mehr bekommen soll!?
Im nächsten Monat kann er wieder ganz normal seine Abschläge zahlen richtig?

warum den aber Miete nicht ? Strom Telefon usw werden vom TH angeschrieber das er im Inso ist nicht vollstrecken dürfen und dann ab nächsten Monat darf er wieder überwiesen??

Für mich gilt das selbe!? Meine inso ist eröffnet worden vor ca 8Tagen noch keine Kontosperre, habe das Geld zuhause muss aber meine laufenden Kosten jetzt Monat zahlen / überweisen darf ich das jetzt von meinem Konto aus oder soll ich das leiber von einem anderen Konto ausmachen.Ich will doch nicht mene Versicherungen und Telefon gekündigt bekommen,danach hat der TH mich im übrigen gefragt ??? :dntknw:
mfg
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Crashtest-dummie

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Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #10 am: 28. November 2009, 13:10:46 »

Die Rückbuchungen bei dir betreffen ja Forderungen die vor der eröffnung entstanden sind, von daher sind es Insolvenzforderungen. Nach Eröffnung der Insolvenz ist das nicht mehr der Fall, somit kann das wieder normal gezahlt werden!

Jetzt bin ich verwirrt...also am 5.11 wurde es eröffnet und alles danach haben sie zurückgeholt.Nicht was vor dem 5ten das ist wie gewohnt abgebucht worden.
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verena29

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Re: Thema Rückbuchung bei Insolvenz Geld geht in die Massse!?
« Antwort #11 am: 28. November 2009, 13:20:25 »

Das kannste laut sagen, !!!!!!! :gruebel:

dann wurden wir halt nicht richtig informiert , aber bitte dann sol uns das mal jemand erklären......

Ich muss doch meine laufenden Fixksoten bezahlen dann hat lvon einem anderen Konto!!! dananch hat mein TH gar nicht gefragt...
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