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Autor Thema: Schlusstermin  (Gelesen 1543 mal)

daMichi

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Schlusstermin
« am: 27. November 2009, 15:21:12 »

Hallo an alle,
ich hab ne Frage. Hier ein paar Fakten
-  Zur Prüfung der Schlussrechnung und bezüglich der Anhörung zum Restschuld-
   befreiungsantrag des Schuldners/der Schuldnerin verbleibt es bei der
   Anordnung des schriftlichen Verfahrens.

-  Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt, §§ 304 Abs. 1, 196
   Abs. 2 InsO.

-  Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 01.10.2009 zu folgenden
   Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:

-> am 14.10.09 kam ein Beschluss vom Insogericht mit der Ankündigung der RSB.
Aber da bis dato im Internet keine Aufhebung des IV zu finden war, habe ich heute mal angerufen.
Die warten noch auf den Schlußbericht von meinem TH und der Meldung der Masseverteilung.
Wiedervorlage bei Gericht Mitte Januar 2010.

Frage: ist mein TH so langsam, oder sind diese Zeitspannen normal?

Gruß
daMichi
Gespeichert
 
 

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