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Autor Thema: Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung  (Gelesen 1964 mal)

horstkevin

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Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung
« am: 23. September 2012, 09:59:02 »

Hallo zusammen,

das FA hat aufgrund der Steuererklärung eine Forderung nachgemeldet.
Der schon festgesetzte Schlusstermin wurde daraufhin aufgehoben und stattdessen ein Prüfungstermin für nachträgliche Forderungen anberaumt  :cry:
Meine Frage ist nun ob der Schlusstermin danach relativ zügig nachgeholt werden kann oder ob der Treuhänder evtl. sogar einen neuen Schlussbericht
schreiben muss und sich das alles wieder ewig hinzieht ?
Wäre dankbar für jeden Hinweis, gerne auch Erfahrungsberichte.

Gruß,
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nix-mit-inkasso

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Re: Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung
« Antwort #1 am: 23. September 2012, 17:37:08 »

Hallo zusammen,

das FA hat aufgrund der Steuererklärung eine Forderung nachgemeldet.
Der schon festgesetzte Schlusstermin wurde daraufhin aufgehoben und stattdessen ein Prüfungstermin für nachträgliche Forderungen anberaumt  :cry:
Meine Frage ist nun ob der Schlusstermin danach relativ zügig nachgeholt werden kann oder ob der Treuhänder evtl. sogar einen neuen Schlussbericht
schreiben muss und sich das alles wieder ewig hinzieht ?
Wäre dankbar für jeden Hinweis, gerne auch Erfahrungsberichte.

Gruß,

Hallo

Wie kam denn die Nachzahlung zustande?
Für welchen Zeitraum wird diese Forderung erhoben.
Wenn der Schlußtermin aufgehoben wurde und nun ein Prüftermin angesetzt wird, klingt es als ob es eine ältere Forderung des Finanzamtes ist.
Um sich ein Bild zu machen, wäre es hilfreich, wenn Sie das etwas näher beschreiben.

Gruß
Nix mit Inkasso
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Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

Henry Ford
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horstkevin

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Re: Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung
« Antwort #2 am: 23. September 2012, 17:46:11 »

Die Vorgeschichte steht in http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-nicht-bezahlte-Lieferantenrechnungen-und-Steuererklaerung-10211.html .
Die Nachmeldung ist die erwartete Konsequenz daraus.
Ich hatte allerdings gehofft, dass die Forderung im Schlusstermin nachbehandelt wird und nicht das dieser verschoben wird.
Aber so ist es dann nicht gekommen.
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