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Autor Thema: Zwangssicherungshypothek  (Gelesen 3529 mal)

Ericoster

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Zwangssicherungshypothek
« am: 18. September 2012, 18:45:45 »

Hallo liebe Mitleser,

meine Mutter hat letztes Jahr einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt und dieser wurde auch angenommen.
Folgender Sachverhalt:
Meine Mutter besitze ein Wohneigentum zusammen mit meine Vater (50:50), dafür wurde 150.000€ Kredit bei der Bank aufgenommen, die Restschuld beläuft sich z.Zt. auf 100.000€.
Nach dem die Insolvenz beantragt wurde, wurde eine Zwangssicherungshypothek durch die Gläubiger durchgeführt, wo bei die Bank an I.Stelle, der Gläubiger mit einer Forderung von 37.000€ an II. steht (ein III. Gläubiger wurde durch eine Einigung 1000€ anstatt 8000€ zufrieden gestellt).
Nun habe ich folgende Fragen.
1. Ist es möglich die Zwangssicherungshypothek in irgendeiner Art und Weise aufzuheben? Unser Anwalt hat uns dabei vorgeschlagen, die Wohnung an mich(Sohn) zu veräußern und nach 2 Jahren wieder zurückzukaufen, da sich dann die Zwangssicherhypothek wieder löschen würde(ist dies möglich???)
2. Steigen die Forderungen des Gläubiger an II.Stelle mit der Zeit, d.h. kommen auf diese Forderungen Zinsen hinzu?
3. Kann der Gläubiger an II.Stelle eine Zwangsvollstreckung fordern?

Ich danke vielmals für eure Antworten und Hilfen!!!!

Mit freundlichen Grüßen,

Eric
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Insokalle

Re: Zwangssicherungshypothek
« Antwort #1 am: 18. September 2012, 18:57:22 »

Liegt die Zwangssicherungshypothek auf beiden Anteilen?
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Ericoster

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Re: Zwangssicherungshypothek
« Antwort #2 am: 18. September 2012, 22:55:23 »

Nur auf dem Anteil meiner Mutter
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Insokalle

Re: Zwangssicherungshypothek
« Antwort #3 am: 19. September 2012, 11:05:28 »

Ich hatte eine Frage vergessen, sorry. Hat der TH den Immobilienanteil aus der Masse freigegeben?

Der zeitliche Ablauf ist wichtig.
Ich gehe davon aus, dass der Gläubiger ein Insolvenzgläubiger ist, seine Forderung also vor Verfahrenseröffnung entstanden ist. Und dass die Eintragung der Zwangshypo nach Stellung des Insolvenzantrags war.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens würde dann die Zwangshypo unwirksam werden (§ 88 InsO, Rückschlagsperre). Sie müsste gelöscht werden.
Wenn ich den BGH aber richtig verstehe, dann lebt die Zwangshypo nach Freigabe der Immobilie aus der Masse wieder auf. Der Gläubiger bleibt dann mit seinen Rechten im Grundbuch stehen.
Deswegen könnte er m.E. nach Freigabe die ZV betreiben.

Falls Freigabe, ein Verkauf ohne Zustimmung beider Gläubiger wird kaum möglich sein.
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Ericoster

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Re: Zwangssicherungshypothek
« Antwort #4 am: 19. September 2012, 13:05:49 »

Erstmal vielen Dank für deine Antwort :)
Ja genau die Forderung ist vor der Insolvenz entstanden die Eintragung jedoch erfolgte leider kurz VOR der Stellung des Insolvenzantrages!
Genau das ist gerade der Knackpunkt, der Insolvenzverwalter hat das Wohneigentum aus der Insolvenzmasse freigegeben, meine Mutter hat diese Freigabe aber zurückgewiesen und dem somit nicht zugestimmt. Besteht dann eine Freigabe oder nicht?

Und falls das Wohneigentum in der Insolvenzmasse drin wäre, könnte man die Zwangssicherhungshypothek aufheben, habe ich das richtig verstanden?

mfg eric
« Letzte Änderung: 19. September 2012, 13:12:28 von Ericoster »
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Insokalle

Re: Zwangssicherungshypothek
« Antwort #5 am: 19. September 2012, 14:40:02 »

Ja, wurde die Zwangshypo ein Monat (in der Verbraucherinsolvenz 3 Monate) vor Antragstellung eingetragen oder danach, ist sie kraft Gesetzes unwirksam.
Aber wegen der Freigabe lebt sie eben wieder auf nach BGH.
Eine Freigabe kann man nicht zurückweisen, es ist eine einseitige Erklärung des Verwalters.
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Captain49

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Re: Zwangssicherungshypothek
« Antwort #6 am: 25. September 2012, 12:02:23 »

Sorry mir fehlt hier noch ein bisschen die Übung, war 1 Jahr nicht da, ihr habt mir geholfen meine RSB wiederzubekommen, hat 15 Monate gedauert nach Versagung.

Hallo ich habe noch eine Frage, ( gleiches Thema)wenn ich jetzt die RSB bekomme in ca. 3,5 Jahren muss die Immobank, die mir eine Zwangshypothek in der Eigentumswohnung meine Hälfte, andere gehört meiner LG, eingetragen hat, diese herausnehmen, wenn ich Ihnen durchn die Insolvenz kein Geld mehr schulde.

Zusätzlich Problem positiv oder negativ Insolvenzvewalter hat die Wohnung aus der Insolvenz herausgenommen, warum auch immer.?

Freundliche Grüsse

Haben Rückfragen an bekannte RA und Notare gemacht 2 sagen Ja   juchu

einer meine IV sagt nein, Hälfte Wohnungsverkauf bekommt die Immobak trotzdem lt.IV.

Eintrag seit 2002 meine Hälfte.
 

« Letzte Änderung: 25. September 2012, 12:18:55 von Captain49 »
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Captain49

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Re: Zwangssicherungshypothek
« Antwort #7 am: 25. September 2012, 12:03:11 »

sorry
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