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Autor Thema: Streikgeld  (Gelesen 3505 mal)

Timo30

  • Gast
Streikgeld
« am: 12. März 2011, 14:27:16 »

Hallo,

ich befinde mich in einem Privatinsolvenzferfahren, die Wohlverhaltensperiode beginnt in Kürze. Gestern habe ich ca. 75€ Streikgeld von der Gewerkschaft für einen Warnstreik erhalten. Muß ich den Treuhänder darüber informieren? Darf ich das Streikgeld ganz oder teilweise behalten? Im Internet habe ich nichts konkretes dazu gefunden.
Danke.
Gespeichert
 

Fallera

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  • Beiträge: 1536
Re: Streikgeld
« Antwort #1 am: 12. März 2011, 18:56:05 »

Streikgeld ist eine Lohnersatzleistung und somit nach der Tabelle pfändbar.

Bei 75 EUR sicher nicht und eine Zusammenrechnung mit dem sonstigen Einkommen müsste per Gerichtsbeschluss erfolgen.

Den Betrag sollten sie dem TH melden.
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