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Autor Thema: insolvenz  (Gelesen 1693 mal)

ruepchen

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insolvenz
« am: 12. März 2011, 17:38:56 »

hallo ich bin neu hier meine frage wird jedoch eine alte sein

also meine frage ist wie eröffne ich ein insolvenzverfahren mit über 20 gläubigern teils private schulden teils noch aus der firma die ich im jahr 2008 geschlossen habe

und wieviel geld bleibt meiner familie und mir während dieser zeit familie besteht lebenspartnerin erwerbslos 2 kindern meine eigenen und mir netto verdiene ich als kraftfahrer 1358€ hinzu kommt dann noch kindergeld
würde mich über eine antwort freuen
gruss ruepchen
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Feuerwald

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Re: insolvenz
« Antwort #1 am: 12. März 2011, 17:53:22 »

mit über 20 gläubigern teils private schulden teils noch aus der firma die ich im jahr 2008 geschlossen habe

-> hier könnte das sog. Regelinsolvenzverfahen beantragt werden


und wieviel geld bleibt meiner familie und mir während dieser zeit familie besteht lebenspartnerin erwerbslos 2 kindern meine eigenen und mir netto verdiene ich als kraftfahrer 1358€

-> bei 2 eigenen Kindern (Personen), denen Unterhalt gewährt wird, ist bis 1.569,99 Euro monatl./netto nichts pfändbar.


hinzu kommt dann noch kindergeld

-> ist ohnehin unpfändbar.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

ruepchen

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Re: insolvenz
« Antwort #2 am: 12. März 2011, 21:58:35 »

ok und wie beantrage ich die regelinsolvenz und was kostet sie mich also muss ich geld haben wie bei verbraucherinsolvenz fürs gericht
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deagle

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Re: insolvenz
« Antwort #3 am: 13. März 2011, 04:22:43 »

Beantragen kannst Du sie selbst (Anträge Regelinsolvent, RSB-Antrag, Verfahrenskostenstundung) gibts im Netz oder beim Insolvenzgericht.
Eine Regelinsolvenz kostet je nach Gläubiger und Höhe des pfändbaren Einkommens "ab" 1.000 €
Der Betrag ist NICHT im Vorfeld zu bezahlen (Antrag Verfahrenskostenstundung)

In deinem Fall wäre im Moment nichts pfändbar, d.h. Du hast nach Ablauf des Verfahrens 4 Jahre Zeit die Verfahrenskosten zu bezahlen, ändert sich in dieser Zeit an Deinem Einkommen nichts, wärden diese in der Regel erlassen
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