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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit  (Gelesen 7037 mal)

ThoFa

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #20 am: 03. Oktober 2009, 12:21:52 »

Hallo,

schauen Sie sich doch mal das Profil des Users "Feuerwald" mal genauer an. Und dann zögern Sie nicht, sondern rufen ihn einfach mal an.

MfG

ThoFa

P.S.: Und ja der Termin beim Anwalt ist Blödsinn.
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Dauerstress

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #21 am: 03. Oktober 2009, 23:32:02 »

Der kürzeste Weg führt über die Startseite zu Hilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten  :wink:
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ThoFa

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #22 am: 04. Oktober 2009, 01:20:03 »

Warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht... :wink:
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frank3251

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #23 am: 07. November 2009, 19:59:26 »

Die Zeit wird für mich langsam knapp. Mein Antrag auf Stundung wurde abgelehnt. Ich habe jetzt am Montag einen Termin beim Finanzamt, um noch einmal persönlich vorzusprechen und evtl. eine Stundung zu erreichen. Vom Finanzamt liegen bereits Mahnungen vor.
Einen Insolvenzantrag müsste ich wohl stellen, bevor ein Titel gegen mich vorliegt.

Am Dienstag habe ich jetzt doch einen Termin beim Insolvenzanwalt gemacht, dazu riet mir auch mein Berater von den Aktivsenioreren, der mich dorthin begleitet und den Fall kennt.

Meine Fragen vorab: Ist es bei einem Insolzvenzverfahren sinnvoll, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Können werden, private Gegenstände gepfändet, kommt da jemand ins Haus?

Auf dem Firmen und Privatkonto ist noch etwas Geld, ist es sinnvoll dies abzuheben. Habe ich danach noch Zugriff auf die Konten?

Wäre nett, wenn Ihr mir vorab ein paar Infos gegen könntet. Bin sehr beunruhig. Vielen Dank!
Mit Sido habe ich am Freitag zusätzlich auch Kontakt aufgenommen, leider noch keine Rückmeldung.
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ThoFa

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #24 am: 08. November 2009, 02:01:38 »

Mit Sido habe ich am Freitag zusätzlich auch Kontakt aufgenommen, leider noch keine Rückmeldung.

Nun, Sie hatten ja auch über ein Monat Anlaufzeit, da wird man das Wochenende auch noch aushalten.

MfG

ThoFa
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nsolventer

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #25 am: 08. November 2009, 21:17:27 »

Mein Antrag auf Stundung wurde abgelehnt. Ich habe jetzt am Montag einen Termin beim Finanzamt, um noch einmal persönlich vorzusprechen und evtl. eine Stundung zu erreichen. Vom Finanzamt liegen bereits Mahnungen vor.
Einen Insolvenzantrag müsste ich wohl stellen, bevor ein Titel gegen mich vorliegt.

Warum ? Ein Insolvenzantrag kann man auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt stellen. Möglicherweise kommt mal ein Vollstreckungsbeamter vom FA vorbei. Wenn man Einnahmen in Höhe von ca. 1.000 EUR im Monat hat (knapp über Pfändungsfreigrenze) spielt es eh keine große Rolle ob gepfändet wird oder nicht. Und auch die Bearbeitung eines Insolvenzantrags dauert. Wobei mir schleierhaft ist, wie man bei der Einnahmensituation Steuerschulden in der genannten Höhe haben kann.

Meine Fragen vorab: Ist es bei einem Insolzvenzverfahren sinnvoll, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Können werden, private Gegenstände gepfändet, kommt da jemand ins Haus?

Auf dem Firmen und Privatkonto ist noch etwas Geld, ist es sinnvoll dies abzuheben. Habe ich danach noch Zugriff auf die Konten?

Auch ein Insolvenzanwalt sollte bei Erstberatung nicht mehr als 190 EUR zzgl. MWSt. kosten. Man sollte sich gut vorbereiten und alle Unterlagen mitnehmen und die Zeit nutzen und viele Fragen stellen. Ja natürlich können private Gegenstände gepfändet werden soweit es sich nicht um Gegenstände handelt die man für eine bescheidene Lebensführung benötigt.

Ja und es ist nicht  schlecht wenn man Bargeld irgendwo bunkert und von den Konten erstmal abhebt. Das sollte man aber nicht kurz vor einem Insolvenzantrag machen. Solange der Insolvenzantrag einige Monate später gestellt wird, kräht vermutlich kein Hahn danach, ist aber auch abhängig vom Betrag und den persönlichen Lebensumständen. Solange man die Ausgaben konkret belegen kann und der Forderungsgrund nicht konstruiert ist, kann man auch größere Summen "wegbringen". Ggf. kann man Geschäfte auch in Bar abwickeln da Bargeschäfte in aller Regel nicht anfechtbar sind vom Insolvenzverwalter. Ansonsten sollte man ggf. 3 Monate mit der Antragstellung warten da das die gewöhnliche Anfechtungsfrist ist. Man sollte dabei Geschäfte mit OFFENSICHTLICH nahestehenden Personen vermeiden.

Um das Finanzamt hinzuhalten gibt es schon Möglichkeiten aber bei hohen Beträgen ist es oftmals auch schwierig. Versuchen Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung zu erwirken und wenn möglich die erste Monatsrate noch zu bezahlen. Wenn man dann die zweite Monatsrate nicht mehr zahlen kann, kann man vielleicht nochmals um Zahlungsaufschub bitten und bis dann eine Vollstreckungsankündigung kommt kann es dann nochmal ein paar Wochen dauern.

In einer Insolvenz sollte man auf Zeit spielen (außer man macht sich wegen Überschuldung einer Gesellschaft wie GmbH o.ä. Konkursverschleppung strafbar). Das ist bei einem Einzelunternehmer aber nicht der Fall.

Schönen Sonntag noch.  :wink:
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Feuerwald

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #26 am: 08. November 2009, 21:59:19 »

"Mit Sido habe ich am Freitag zusätzlich auch Kontakt aufgenommen, leider noch keine Rückmeldung"

-> Hallo ! Unter der angegeben Rufnummer bekamen wir eine sehr nette aber doch schon älter Damen an die Strippe, die Ihre Abwesenheit mitteilte und uns um Kontaktaufnahem per eMail ersuchte.

 
 

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frank3251

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #27 am: 09. November 2009, 15:40:03 »

Ich versuche Sie noch einmal telefonisch zu erreichen. Danke für Ihre Mühe!

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Feuerwald

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #28 am: 10. November 2009, 17:27:04 »


zum Thema Steuerschulden und Restschuldbefreiung noch folgendes Urteil:

http://lexetius.com/2008,2659

zu beachten ist ferner:

http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

Nr. 1 sowie Nr. 2.  ( .... Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden ...)


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frank3251

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #29 am: 17. November 2009, 16:13:56 »

Aktuell habe ich eine "Ankündigung der Vollstreckung" vom Finanzamt erhalten, obwohl ich bei der Vollstreckung einmal vorgesprochen und meine Lage geschildert habe.

Eine Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich bereits abgegeben. Einen Antrag auf Ratenzahlung stelle die Steuerberaterin.

Jemand meinte noch, wenn ein Titel gegen mich vorliegt, kann ich keine Insolvenz mehr stellen. Kann dies richtig sein?
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nsolventer

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #30 am: 17. November 2009, 22:40:37 »

Jemand meinte noch, wenn ein Titel gegen mich vorliegt, kann ich keine Insolvenz mehr stellen. Kann dies richtig sein?

So ein Unsinn. Natürlich kann man Insolvenzantrag stellen (auch mit Restschuldbefreiung) wenn vollstreckbare Titel vorliegen. Da besteht überhaupt kein Zusammenhang.

Bei einer Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt hast Du ungefähr eine Woche Zeit (plus ein paar Tage), dann werden die ihren hauseigenen Inkassodienst vorbeischicken. Wenn man dann einen Teil bezahlen kann und glaubhaft macht den Rest in monatlichen Raten zu begleichen, zieht der wieder ab ohne zu pfänden. Eidesstattliche Versicherung braucht man übrigens nicht beim Besuch des GV abgeben, das Gesetz (ZPO) sieht vor dafür einen Termin anzuberaumen, der mindestens 2 Wochen und maximal 4 Wochen nach Aufforderung durch den GV stattfinden soll. Man muss sich über seine Vermögenswerte ja auch erstmal Klarheit verschaffen und hat natürlich auch das Recht vorab eine Rechtsberatung aufzusuchen.
 :wink:

Man kann auch mündlich oder schriftlich mitteilen, dass der offene Betrag dann und dann bezahlt wird. Das Finanzamt kann dann nach eigenem Ermessen von einer Vollstreckung vorerst absehen. Wenn man schon vorgesprochen hat, scheint es aber nicht erfolgversprechend zu sein. Falls man z.B. recht viel Umsatzsteuer zahlt und eine Dauerfristverlängerung hat (1/11 der Vorjahres Umsatzsteuer) kann man bei Einbruch des Umsatzes auch die Dauerfristverlängerung widerrufen und die geleistete Sondervorauszahlung mit den Steuerschulden verrechnen lassen (auch bei verschiedenen Steuerarten). Damit habe ich auch mal eine anstehende Vollstreckung verhindern lassen.
 :cheesy:
« Letzte Änderung: 17. November 2009, 22:42:25 von nsolventer »
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frank3251

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Re: Insolvenzverfahren bei Selbständigkeit
« Antwort #31 am: 22. Januar 2010, 17:12:44 »

Hallo,
aktuell ist der Stand bei mir so:

Mit dem Finanzamt habe ich einen Vollstreckungsaufschub und eine Ratenvereinbarung über 800 Eur bis Feb 09, dann muss laut Aussage neu verhandelt werden.
 Ich glaube nicht, dass sich das Finanzamt auf Ratenzahlungen mit rund 200 Eur zufrieden gibt und der Steuerberater möchte auch langsam bezahlt werden…?

Der Versuch z.b. einen Kfw, Lfw, Hausbank Kredit zu bekommen ist aufgrund der mangelnden Sicherheiten und des zu geringen Einkommens (unter 23.000 Eur) bisher gescheitert.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten vielleicht doch noch an einen Kredit (20.000 Eur) zu kommen?
Hatte bisher keine Schulde, Konto immer +, leider nur eine Todesfallversicherung als Sicherheit.

Bin wie immer, für jeden Tip sehr Dankbar!
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