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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Treuhänder übertreibt langsam?  (Gelesen 3299 mal)

spyroman

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Treuhänder übertreibt langsam?
« am: 18. April 2012, 16:16:38 »

Hallo also langsam werde ich sauer auf den Treuhänder meiner Partnerinn. Ich möchte mich hier informieren ob ich im Recht bin, bevor ich dem Anwalt mal richtig auf den Tisch haue  :fuchsteufelswild:

Zum Sachverhalt, meine Freundinn (nicht ich) hat die Insolvenz eröffnet (privat) so wir waren beim erstgepräch, und (wie letzten hier schon erwähnt) kam kurz danach ein Brief indem er die Einkommensteurerklärunrg der letzten Jahre anfordert obwohl er weiß das seit 3 Jahren meine Freundin ALG2 bezieht (unterlagen hat der Treuhänder) ABER ok wir zum Finanzamt die auch alle geschmuzelt, aber gemeint wenn er einen Nullbescheid will kriegt er ihn halt, erledigt

Nun heute ruft MEIN Vermieter mich an, das ein Fax angekommen ist was meine Adresse betrifft aber nicht meine Person. Der Treuhänder hat bei meinem Vermieter angefragt wegen Kaution, Mietschulden etc.. und MEINEN Vermieter aufgefordert zu bestätigen ob Kaution gezahlt wurde sowie Auskunft über Mietzahlungen zu geben
Der Mietvertrag läuft NUR auf mich, ich habe Kaution bezahlt etc.. und das weiß der Treuhänder genau weil er den Vertrag hat und ich es ihm auch gesagt habe.
Meinem Vermieter habe ich das erklärt und er meinte ok, er würde aber keinerlei Auskünfte oder Antwort dem Anwalt geben weil er mit der Person in der Nachfrage nichst zu tun hat und diese auch nicht kennt
Ich finde das es so nicht geht, will dieser Schmok das ich meine Wohnung verliere  :fuchsteufelswild:, bitte um eine Info ob der das darf, wenn nicht werde ich mit dem mal ein paar KLARE und sehr DEUTLICHE Worte wechseln, man bin ich sauer  :nono:
Gruß
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armekirchenmaus

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Re: Treuhänder übertreibt langsam?
« Antwort #1 am: 19. April 2012, 17:30:38 »

Wenn dem TH der Mietvertrag vorliegt und daraus klar hervorgeht, dass DU alleiniger Vertragspartner bist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Verhalten des TH so in Ordnung ist. Deine Partnerin ist verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Dazu gehört auch, eine Erklärung zu ihrer Wohnsituation. Mit der Vorlage des Mietvertrags sollte sie ihre Pflicht erfüllt haben. Dass der TH nun auf eigene Faust mal recherchiert, ob das alles stimmt, was in dem Vertrag steht, scheint mir zu weit zu gehen.
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lillyfee

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Re: Treuhänder übertreibt langsam?
« Antwort #2 am: 19. April 2012, 18:21:13 »

Hallo,
natürlich geht der TH zu weit. Er hat seine Kompetenz überschritten. Dass Du sauer bist, ist verständlich. Aber denke bitte auch an Deine Freundin. Falls Du Deine Fassung verlierst, wird deine Freundin es ausbaden müssen. Habe auch so einen mieeesen IV. Aus solch einem Grund wie Deinem, habe ich mich nicht bei meinem Freund angemeldet; noch nicht. Mein Freund würde ihn zu gerne in seiner Wohnung in Empfang nehmen. Auszubaden hätte ich das ganze. Zum Trost solltest Du Dir vor Augen halten, dass TH oder IV einen schlecht bezahlten Job machen. Und ganz ungefährlich scheint es auch nicht zu sein.Nutz Deine Kraft für positives.
Kopf hoch.
LG lillyfee
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paps

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Re: Treuhänder übertreibt langsam?
« Antwort #3 am: 20. April 2012, 21:21:12 »

Wurde ihre Adresse als Meldeadresse Ihrer Freundin angegeben?
Wenn dann der Mietvertrag, der dem Th vorliegt (ohne Beteiligung ihrer Freundin) schon etwas älter ist, wird die Rückfrage doch verständlich.

Wenn dem nicht so ist, sollte man im allgemeinen mal auf den Datenschutz verweisen.
Vielleicht fragen Sie beim Gericht an, ob der TH neuerdings auch Auskünfte zum Lebenspartner unter Umgehung des Datenschutz einholen kann.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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spyroman

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Re: Treuhänder übertreibt langsam?
« Antwort #4 am: 21. April 2012, 00:44:34 »

Zitat
Wurde ihre Adresse als Meldeadresse Ihrer Freundin angegeben?
Wenn dann der Mietvertrag, der dem Th vorliegt (ohne Beteiligung ihrer Freundin) schon etwas älter ist, wird die Rückfrage doch verständlich

Hallo verstehe ich nicht ganz, also die Wohnung habe ich seit 2008 ich bin im Vetrag als alleiniger Mieter eingetragen, es war dem Vermieter egal es reichte ihm so. Kaution hat er auch von mir bekommen.Ich habe damals ja gearbeitet meine Parteninn war Hausfrau, somit war auch klar das ich die Wohnung nur bekomme.
Natürlich ist meine Partnerinn dort angemeldet, wir haben ja auch ein 4 Jahre alte Tochter wir wohnen in dieser Wohnung, aber nicht verheiratet. Zudem ich ja pers. beim Erstgepräch dabei war und ich wurde gefragt ob man den Mietvertrag kopieren dürfe, ich bejate das da ich nichts zu verstekcne habe, wieso auch. Es war also immer klar das keine Kaution zu holen ist. Und dann diese Anfrage an meinen Vermieter, ich finde das geht so nicht, zudem mein vermieter eh nicht darauf reagiert, er sagte es intresiert den nicht, es geht nicht um seinen Vertragspartner er schmeisst es in den Müll, und im Wiederholungsfalle wird er seinen Anwalt einschalten um dem einhalt zu gebieten.
Gruß
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spyroman

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Re: Treuhänder übertreibt langsam?
« Antwort #5 am: 26. April 2012, 09:41:22 »

So habe das nun geklärt der Vermieter wird sich nicht gegenüber dem Treuhänder äußern, und sein anwalt hat wohl dem Treuhänder dementsrpechend eine Info zukommen lassen.

Nun der nächste Brief des Treuhänders (der mir wie scheint sehr großes Intresse hat irgendwelche Steine in den Weg legen zu wollen)
Ein Brief indem nachgewiesen werden soll wegen Erwerbsobliegenheits Plicht, welche Handlungen getroffen wurden um Arbeit zu finden und dies nachzuweisen?

Also ich habe die Auflage vom Jobcenter alle 2 Monate 10 Bewerbungen zu schreiben, dies in einer Tabelle zu fürhen, soll ich diese Tabelle dort dem Treuhänder auch geben?
Und nachweisen kann ich es ja nicht, es sind alles Bewerbungen mit Mail, da ich kein Geld habe 6 euro pro Bewerbung schriftlich zu machen, und das Jobcenter hat Bewerbungskosten nicht genemigt (weil es ja genug stellen im Internet gibt)

Zudem ist es doch so mit der Erwerbsobliegenheit das ich mein Kind 4 Jahre ja nur bis Mittag in der Kita habe, und ich diesen Linbk im Net gefunden habe http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/erwerbsobliegenheit-und-kinderbetreuung-in-der-wohlverhaltensphase-315030

Somit kann (was ich eigentlich nun erwarte) der Treuhänder nicht wieder anfangen zu meckern das ich merh tun muss, und eine Ganztagsstelle suchen soll, und wiedermal wie nun auch mit verludt der Restschuldbefreiung zu drohen.

Es ist ja auch so ich habe weder Abschluss noch Ausbildung, somit ist es eh schwer überhaupt einen Job zu finden.
Kann mir jemand helfen ob ich hier im recht bin wie ich es mache und wie ich dem Treuhänder auch Paroli bieten kann wenn er andauern droht und Dinge macht die eigentlich nur den Sinn haben die Inso kaputt zu machen.
Danke
Gruß

 
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armekirchenmaus

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Re: Treuhänder übertreibt langsam?
« Antwort #6 am: 26. April 2012, 11:41:50 »

Bei einem 4jährigen Kind ist die Erwerbsobliegenheit noch eingeschränkt. Eine Halbtagsstelle sollte reichen.
Was die Bewerbungen angeht:
Natürlich muss die Agentur für Arbeit die Bewerbungskosten erstatten. Üblich sind pro Bewerbung 5 €. Zu beachten ist allerdings, dass man erst den entsprechenden Antrag dort ausfüllen muss. Für Online-Bewerbungen gibt es natürlich nichts. Die Auflage, die die Agentur bezüglich der Anzahl der Bewerbungen macht, hat nichts mit der Anzahl der Bewerbungen zu tun, die Bemühungen in der Insolvenz zeigen sollen. Ich weiß aus Erfahrung, dass manche von der Agentur nur die Auflage haben, eine Bewerbung pro Woche zu schreiben. In der Insolvenz gelten 10 im Monat als angemessenes Bemühen.
Du solltest auf jeden Fall alles dokumentieren. Also die Stellenbeschreibungen ausdrucken, damit du nachweisen kannst, auf welche Art von Stelle du dich beworben hast. Bei Online-Bewerbungen das Anschreiben ausdrucken und alle Absagen ebenfalls ausdrucken und aufbewahren. Gerade, wenn du einen so pingeligen TH hast, würde ich so viel aufheben, wie du kannst. Auch telefonische Bewerbungen mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner aufschreiben. Die Liste vom Arbeitsamt enthält ja nur die schriftlichen Bewerbungen.
Gruß armekirchenmaus

« Letzte Änderung: 26. April 2012, 11:48:13 von armekirchenmaus »
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