Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich hilfreiche Antworten bekomme. Meine Lage ist definitiv nicht einfach aber vielleicht koennt ihr mir ja zu ein wenig Klarheit verhelfen.
Ich bin seit nunmehr 1 Jahr wegen schwerer Depression krankgeschrieben und nehme starke Medikamente dagegen. Die Erkrankung ist chronisch geworden und eine Heile kann der Arzt nicht in Aussicht stellen. Daher beziehe ich regelmaessig Krankengeld.
Von Beruf war ich bis vor einem Jahr selbststaendig und dazu als einziger haftender Geschaeftsführer angestellt in der eigenen Firma. Mit der Erkrankung habe ich die Firma aufgegeben und musste Insolvenz anmelden. Das führte dazu, dass ich als Bürge für nahezu sämtliche Kredite des Unternehmens in Anspruch genommen wurde. Soweit das möglich war habe ich das vom Krankengeld abgegolten. Die Forderungen wachsen nun jedoch derartig, dass das nicht mehr zu bewältigen ist und ich vermutlich Privatinsolvenz anmelden muss.
Fragen dazu:
1. Durch meine Erkrankung muss ich dringend in eine Klinik. Ich schob das auf, weil ich hier wegen der alten Firmensache juristisch verfügbar sein musste. Wenn ich nun die Privatinsolvenz anmelde, habe ich dann die Zeit (ca. 3 Monate) dafür ohne dass ich immer Rede und Antwort stehen muss? Wenn ich es macht besteht Aussicht Heilung oder wenigsten Linderung.
2. Für den Aufenthalt in der Klinik muss ich den üblichen Geldbeittrag leisten. Auf meinem Girokonto ist das Geld dafür vorhanden. Wenn ich es jetzt abhebe (ca. 1.000 Euro brauche ich) mache ich mich dann strafbar kurz vor Insolvenzantragstellung. Falls ja, was kann ich sonst tun?
3. Ich dachte, dass ein Guthaben-Konto bei einer neuen "neutralen" Bank eine gute Sache sein könnte. Könnt ihr mir eine empfehlen, die in einer solchen Situation einfach bleibt und das mitmacht?
4. Der behandelnde Arzt hält mich für berufsunfähig bzeogen auf meinen alten Beruf. Deshalb riet er mir einen Antrag bei meiner BU Versicherung abzugeben. Recherchiert man im Internet zu diesem Thema, ist absehbar, dass das, wenn überhaupt, nur mit einer Klage durchzusetzen ist. Die Finanzierung kann ich mir natürlich nicht leisten. Wie geht denn das dann? Ist das einfach mangels eigener Mittel weg, wenn ich Privatinsolvenzanmelde oder kann ich mit PKH auch dann rechnen, wenn ein Rechstreit bereits vor der nun kommenden Verarmung ansehbar war?
Dies alles - und da ist ja noch mehr am kochen - erscheint mir sehr vertrackt. Daher hoffe auf ein paar Antworten,
Gruss, Kleinermann