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Autor Thema: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen  (Gelesen 4243 mal)

Esmeralda

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Am 01.10.12 wurde meine Insolvenz eröffnet. Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern (3 und 9) und arbeite Vollzeit. Am Donnerstag erhielt ich eine Berdarfsberechnung in der mir der Treuhänder die Kinder als Unterhaltspflichte herausrechnet. Ich erhalt für beide Kinder zusammen 400€ Unterhalt. In der Aufstellung wird das Kindergeld und der Unterhalt pro Kind mit 368€ eigenes Einkommen berechnet und laut der Berechnung müßte ich 501,91€ zurückzahlen. Laut meiner Internetrecherche dachte ich könnte das nur das Insolvenzgericht feststellen, ob und mit wieviel der Unterhalt als Einkommen berücksichtigt wird? Kann es wirklich sein, dass 200€ als eigenes Einkommen angerechnet wird?
Ich musste schon mein Auto abgeben und bin im Notfall (Kinder sind am Wohnort in der Schule und Kindergarten während ich 25 km entfernt arbeite)echt aufgeschmissen. Wenn diese Rechnung stimmt, dann müsste wir umziehen da ich mir die Miete nicht mehr leisten kann. Welche Rechte habe? Bin verzweifelt!
Gruss Esmeralda
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Der_Alte

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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #1 am: 17. November 2012, 11:31:20 »

Sie haben völlig recht, dass der Treuhänder dafür einen Gerichtsbeschluß haben muss.

Kindergeld darf nicht angerechnet werden und ob der übrige Unterhalt der Kinder dann nach § 850 c Abs. 4 ZPO als ausreichend angesehen wird wage ich zu bezweifeln.
Machen Sie dem TH unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 3. 11. 2011 - IX ZR 45/11 klar, dass er ohne einen Beschluss des Gerichts keinerlei Ansprüche geltend machen kann.
Bezüglich des Kraftfahrzeugs sollten Sie sofort einen Antrag bei Gericht stellen, das das Gericht nach § 811 ZPO die Unpfändbarkeit feststellt, da Sie das Fahrzeug für die Fahrt zur Arbeitsstätte benötigen und mit öffentllichen Verkehrsmitteln ein Erreichen der Arbeitsstätte nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. Das sollten Sie mit Auszügen aus Busfahrplänen etc. begründen.
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Esmeralda

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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #2 am: 17. November 2012, 11:46:53 »

vielen Dank für die Antwort.
Das Auto befindet sich schon in der Verwertung :cry: Ich bezweifel das der Weg zum Arbeitsplatz dafür ausreicht, da ich mit Auto ca. 20 min und mit den Öffentlichen 50-60 min brauche. Das Problem liegt einfach darin, dass wenn ein Notfall bei den Kindern eintreten sollte, dann kann ich nicht sofort Vorort sein.
Der Treuhänder hat mir genauso ein Schriftstück vorgelegt, dass ab sofort mein von mir getrennt lebender Ehemann nicht mehr als Unterhaltspflichtiger gilt. Das hätte doch auch nur über das Insolvenzgericht entschieden werden können oder?
Ich werde dem Treuhänder auf jeden Fall mitteilen, dass ich ohne Gerichtsbeschluss nichts anerkennen werde. Mich und vorallem den Kindern würde die Mehrpfändung erhebliche Veränderung der Lebensumstände bedeuten  :neutral:
« Letzte Änderung: 17. November 2012, 11:58:47 von Esmeralda »
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Feuerwald

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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #3 am: 17. November 2012, 13:07:27 »

Bei dem getrenntlebenden Ehepartner kommt es m.E. darauf an, ob Sie tatsächlich Unterhalt leisten. Bei den Kinder ist das schon ein äußerst ungewöhnliches Vorgehen des TH. Ohne Gerichtsbeschluss sind die Kinder zu berücksichtigen. Wer führt denn den pfändbaren Betrag ab? Der Arbeitgeber direkt oder Sie selbst?
 
« Letzte Änderung: 17. November 2012, 13:20:27 von Feuerwald »
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Esmeralda

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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #4 am: 17. November 2012, 14:26:51 »

Der Arbeitgeber führt den pfändbaren Betrag ab. Der TH hat keinerlei Begründung für diese Berechnung geschrieben, nur das dadurch meine Unterhaltspflichtigen auf 0 korrgiert werden.....

Gruss Esmeralda
« Letzte Änderung: 17. November 2012, 15:57:32 von Esmeralda »
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Feuerwald

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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #5 am: 17. November 2012, 17:47:10 »

Wie zuvor schon geschrieben wurde, es bedarf einer gerichtlichen Ermessensentscheidung. Ihr Arbeitgeber ist Ihnen gegenüber in der Pflicht alle unterhaltspflichtigen Personen zu berücksichtigen bis ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt, gegen den Sie dann die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einzulegen.

Wie hoch ist denn Ihr Nettoeinkommen? Eine durch den TH erstellte "Bedarfsrechnung" sieht die Insolvenzordnung ohnehin nicht vor.

Ich vermute mal, Ihr TH hat seinen Sitz in C..., was mich dann nicht sonderlich verwundert.




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Esmeralda

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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #6 am: 17. November 2012, 18:05:12 »


Ich vermute mal, Ihr TH hat seinen Sitz in C..., was mich dann nicht sonderlich verwundert.
/quote]

ja genau und mein TH trägt den Namen eine kleinen Komikers. Der Name ist wohl Programm. Aber das lässt dann wohl nichts Gutes erahnen?

Mein Nettogehalt beläuft sich auf 2261€, mit eigentlich 3 Unterhaltspflichtigen + PKV.
Der TH lies mich ein Schreiben unterschreiben, in dem ich meinen Arbeitgeber mitteile, dass er ab sofort nur noch 2 Unterhaltspflichtige zu berücksichtigen hätte. Da habe ich mir wohl ein Eigentor geschossen oder darf der Arbeitgeber das Schreiben nicht anerkennen?
Macht es Sinn am Montag beim Amtsgericht nachzufragen und die Bedarfsberechnung vorzulegen? Gibt es noch eine Möglichkeit das Auto aus der Verwertung herauszunehmen? Ich bin total überfordert mit der Situation.

Vielen Dank für die Antwort
Esmeralda
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Feuerwald

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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #7 am: 17. November 2012, 18:52:01 »

Der TH lies mich ein Schreiben unterschreiben, in dem ich meinen Arbeitgeber mitteile, dass er ab sofort nur noch 2 Unterhaltspflichtige zu berücksichtigen hätte. Da habe ich mir wohl ein Eigentor geschossen oder darf der Arbeitgeber das Schreiben nicht anerkennen?

- wenn Sie dem Arbeitgeber bestätigen, dass nur noch 2 Unterhaltspflichtige zu berücksichtigen sind, ist der Arbeitgeber fein raus und wird entsprechen weniger Personen bei der Berechnung des Pfändungsbetrages berücksichtigen. Ich würde mich auch nicht so sehr wegen dem Wegfall Ihres getrenntlebenden Ehepartners ins Zeug legen, denn Sie leisten diesem ja keinen Unterhalt und deshalb würde dieser ohnehin im Fall einer 850 Abs. 4 ZPO Entscheidung wegfallen.

Was aber nicht angeht, ist das mit den beiden Kindern. Ihr Arbeitgeber kann diese nicht allein deshalb unberücksichtigt lassen, weil der TH das schriftlich anhand einer Bedarfsrechnung mitteilt. Es sei denn, Sie hätten auch hier selbst schriftlich dem Arbeitgeber bestätigt, dass die Kinder nicht zu berücksichtigen sind. 

"und laut der Berechnung müßte ich 501,91€ zurückzahlen"

- zuückzahlen von den bereits ausgezahlten Lohn? Weil nur Ihr Mann oder auch die Kinder unberücksichtigt bleiben sollen?


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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #8 am: 17. November 2012, 19:01:24 »

Das mit meinen von mir getrennten Ehemann ist klar. Da werde ich auch nichts unternehmen.

Ja Rückzahlung vom ausgezahlten Lohn fiktiv für September. Es wurden so zusagen alle 3 Unterhaltspflichtigen herausgerechnet. Die Berechnung ist meines Erachtens falsch. Aber da der TH es ja eigentlich nicht darf egal.
Nein ich habe nichts unterschrieben. Ich bin aufgefordert worden, die Gehaltsabrechnung für Oktober nachzureichen damit eine entsprechende Berechnung erstellt werden kann. Danach kein weiters Wort. Nur das im September auf das TH Konto 501,91€ nachzuzahlen wäre.
Wie soll ich mich denn jetzt verhalten? Einfach rechnen lassen oder Einspruch erheben oder wie schon gesagt gleich zum Amtsgericht gehen?

Esmeralda
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Der_Alte

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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #9 am: 17. November 2012, 21:45:14 »

Schreiben Sie das Gericht an und fordern Sie einen klarstellenden Beschluss, das bis zu einer gerichtlichen Entscheidung die Kinder als unterhaltsberechtigt anzusehen sind.
MAnche TH verstehen es halt nicht besser!
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psi

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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #10 am: 18. November 2012, 03:49:09 »

Da Gerichte sich auch oft untereinander streiten, welches überhaupt zuständig ist, würde ich das Amtsgericht und das Insolvenzgericht konform anschreiben.

Ihr Arbeitgeber geht nach der Lohnpfändungstabelle vor, was ja richtig ist.

Ihr Auto brauchen Sie, um zur Arbeitsstelle zu kommen - sollte Ihr Auto einen wirklich hohen Wert haben, müßte hier eine Lösung gefunden werden. Es aber einfach in die Verwertung zu geben, bedeutet unter Umständen die (auch vom Gesetz) nicht gewollte Vernichtung Ihres Arbeitsplatzes.

Eine "Bedarfsrechnung" würde ich ebenfalls nicht so ohne weiteres anerkennen. So wie ich das lese, bekommen Sie für Ihre Kinder Unterhalt von Ihrem getrennt lebenden Ehemann, weshalb der TH dieses Geld in Abzug gebracht hat und so auf die 500 € abzuführenden Betrag kommt ... er hat den Unterhalt, den Ihr Mann für die Kinder zahlt, von Ihrem Nettoeinkommen abgezogen.

Inwieweit das richtig oder falsch ist, kann ich nicht beurteilen - von der Logik her für mich korrekt. Ich kenne die nähren Umstände nicht.

Was das Auto anbelangt: Handelt es sich hier um ein geleastes/finanziertes Auto, das noch einen hohen Wert hat und deshalb in die Verwertung ging?
Beipiel: Das Auto hat noch einen Wiederverkaufswert von 10.000,- , Sie müssen noch 5.000.- darauf zahlen, was eine freie Masse von 5.000 .- für einen IV ergibt und er es dann verwerten wird wollen. Ich vermute es hier fast ....

Ohne Auto werden Sie in einem ländlichen Bereich - so lese ich das - nicht klarkommen können. Wenn das Auto also hochwertig war, sollte Ihnen zur Ausübung Ihres Jobs zumindest ein anderes Auto zugestanden werden.

Ein Insolvenzgesetz, was höchste Priorität darauf legt, dass die Menschen arbeiten, kann nicht ernsthaft im Resultat nach sich ziehen, dass Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren.

Also wenden Sie sich an das Amtsgericht sowie an das Insolvenzgericht gleichzeitig.

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Esmeralda

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Re: Treuhänder will Kindesunterhalt als eigenes Einkommen anrechnen
« Antwort #11 am: 18. November 2012, 08:55:25 »

Erstmal vielen Dank für die antwortreiche Unterstützung.
Das Auto wurde vom Verwerter mit 1100€ begutachtet und steht jetzt online zur Versteigerung. Alle Schäde am Auto hat er nicht mal in die Auktion mitaufgenommen.(Wasserschaden). Das Auto (VW Fox)ist abbezahlt und gehörte mir.
Der TH hat mich vor die Wahl gestellt, auslösen oder verwerten. Da ich ziemlich viel an Reperaturen hatte, habe ich mich für die Verwertung entschieden. Gestern fiel mir dann ein Gerichtsbeschluss vom LG Tübingen in die Finger, dass man als Alleinerziehende das Auto dem Pfändungsschutz unterliegen.(Schutz bei Kraftfahrzeugen bei angestellten Schuldnern - wenn die Schuldnerin allein erziehend und erwerbstätig ist, vgl LG Tübingen, Beschl. v. 10.021992 - 5 T 144/91)Ist schon traurig, dass man so "übern den Tisch" gezogen wird.

Die Berechnung wurde für die Kinder folgendermaßen aufgestellt: Beispiel (mein 9 jähriger):
Regelbedarf(70%):                 255,00
Kosten der Unterkunft:           205,57 (sind nicht die tatsächlichen Kosten)




Gesamtbedarf:                      460,57

Einkommen (Kindergeld+Unterhalt): 384,00
es wurde auch kein Besserungszuschlag berechnet und auch nicht die volle Höhe der Miete.

Ich werde mich Morgen definitiv auf den Weg zum Amtsgericht machen.
Die Inso resultiert aus einem vermieteten Haus mit Mietnomaden. Sprich das Haus(mein Haus) befindet sich nun in der Zwangsversteigerung.

Nochmals Danke
Esmeralda
« Letzte Änderung: 18. November 2012, 09:01:30 von Esmeralda »
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