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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuern während Insolvenzverfahren  (Gelesen 5981 mal)

ukli

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Steuern während Insolvenzverfahren
« am: 21. Juni 2012, 15:26:01 »

Hallo, heute haben wir vom FA mehrere Steuerbescheide erhalten. Darin werden wir aufgefordert, insgesamt mehr als 7000€ Steuern innerhalb von 4 Wochen zu bezahlen, für die Jahre ab 2009. Begründung vom FA: "Es handelt sich um Steuerschulden, die das sogenannte insolvensfreie Vermögen betreffen. Die Steuer ist daher von Ihnen zu entrichten." In dem Betrag sind Säumniszuschläge enthalten. Wir haben aber nie irgendwelche Bescheide des FA direkt oder über den Insolvenzverwalter erhalten. Kann uns jemand sagen, was das "insolvensfreie Vermögen" ist , und weshalb wir Säumniszuschläge zu bezahlen haben? Für Hilfestellungen sind wir sehr dankbar. Mit besten Grüßen Ukli
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ThoFa

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 21. Juni 2012, 19:18:17 »

Hallo,

wer ist "wir"? Sprich auf wem laufen die Bescheide?

Wann Insolvenzeröffnung? Wann Insolvenz beendet? Angestellt oder selbständig?

MfG

ThoFa

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ukli

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 24. Juni 2012, 17:04:19 »

Hallo ThoFa, wir, das sind meine Frau und ich, wir sind fremdverschuldet (Insolvenz eines Unternehmens an dem wir beteiligt waren) in die Verbraucherinsolvenz gelangt, 6.1.2009. Inzwischen sind wir RentnerIn.
MfG Ukli
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Der_Alte

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 24. Juni 2012, 18:56:45 »

Wenn Sie noch im eröffneten Verfahren sind, ist der Treuhänder für die Erstellung der Steuererklärungen zuständig. Wahrschienlich hat er keine Erklärung abgegeben und Sie sind jetzt geschätzt worden.

Erkundigen Sie sich beim Finanzamt, was es mit den Steuerbescheiden auf sich hat und woher die Berechnungsgrundlagen stammen.

 
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ThoFa

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 24. Juni 2012, 19:08:05 »

Hallo,

in die Verbraucherinsolvenz gelangt, 6.1.2009.

sind Sie beide in der WVP?

MfG

ThoFa
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ukli

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 25. Juni 2012, 15:19:33 »

Hallo, ja wir sind beide in der Insolvenz, beide noch in der Insolvenzphase, seit nunmehr 3,5 Jahren.
Ok, wir werden zum FA gehen sowie zur Rechtspflege des Amtsgerichts. Dennoch unsere Frage: was ist Insolvenzfreies Vermögen? Wir hatten die Auskunft vom FA, dass der Insolvenzverwalter die Steuern entrichtet, es sei denn, dass wir in dem uns überwiesenenm Geld einen Zuschlag hätten, der die Steuer ausmacht, da der Pfändungsbetrag normalerweise nach Abzug der Steuern, Soz.versicherung u. eventuell anderen Beträgen berechnet wird.
mit freundlichen Grüßen Ukli
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ThoFa

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 25. Juni 2012, 18:14:16 »

Hallo,

lesen Sie doch bitte was ich schreibe.

Sind Sie schon in der Wohlverhaltensphase oder nicht? Wenn Sie nicht wissen was ich meine,
senden Sie mir bitte per PN, Nachname, Gericht und Aktenzeichen, dann schaue ich selber.
So wie bei Userin Erika777. ;)

MfG

ThoFa
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Erika777

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 25. Juni 2012, 23:48:16 »

 :rougi:
räusper
 :innocent:
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Insoman

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 26. Juni 2012, 09:15:39 »

Die steuerlichen Pflichten des Verwalters resultieren aus § 34 (3) AO.
Sie reichen soweit als seine Befugnis zur Verwaltung insgesamt...

Wenn etwa ein vermietetes Grundstück aus der Masse freigegeben ist,
oder eine freigegebene Selbständigkeit vorliegt (§ 35 (2) InsO),
handelt es sich bei den daraus resultierenden Einnahmen um insolvenzfreies Vermögen..
die damit verbundene Erklärungspflicht besteht gegen den Schuldner, die Steuerbelastung hat er natürlich gleichfalls zu tragen.
Voraussetzung ist eine "Teilsteuererklärung" die vom Schuldner abzugeben ist, andernfalls käme eine Schätzung in Frage..
Eine Aufklärung der Zusammenhänge ist dringend notwendig (s.ThoFa)..

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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

ukli

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #9 am: 26. Juni 2012, 13:54:07 »

Hallo, wir sind beide noch nicht in Wohlverhaltensphase,  einen Abschlußbericht hat es noch nicht gegeben. Ich dachte, dies geht aus meiner Darstellung, dass wir noch in der Insolvenzphase sind, hervor. Wir haben für die Jahre, die wir nun seit 2009 in der Insolvenz sind, eine Steuererklärung abgegeben, einmal in Papierform an den Insolvenzverwalter geschickt und einmal an das FA. Danach haben wir nie wieder etwas gehört, von keinem!Da wir Rentner sind, haben wir auch keine weiteren Einküfte, auch keine Grundstücke, Häuser o.ä. Uns ist auch nicht bekannt, dass irgendetwas aus der Insolvenz herausgelöst wurde. Von daher können wir uns auch nicht erklären, wie das FA auf "insolvenzfreies Vermögen" kommt. Da das  FA Gläubiger ist, hat es ja auch Einsicht in das Verfahren.
Mit besten Grüßen Ukli
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ThoFa

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #10 am: 26. Juni 2012, 15:02:31 »

Hsllo,

ok.

Wenn beide noch in der Insolvenz sind, ist der IV für die Steuererlärung zuständig.

Die Lösung findet man vermutlich nur im Steuerbescheid. Dort steht ja drin, was verersteuert wurde.
Wenn bei Ihnen nichts freigegeben wurde, dann haftet für eine etwaige Steuerschuld die Insolvenzmasse.

Ohne einsicht in die Steuerbescheide kann man nun nur weiter raten, worum es gehen könnte.

MfG

ThoFa 
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Nixmehrda

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #11 am: 26. Juni 2012, 15:05:34 »

Kann es sein das Sie Anteile des (nun insolventen) Unternehmens
vor der Insolvenz verpfändet hatten?
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ukli

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #12 am: 27. Juni 2012, 18:55:48 »

Hallo, erst mal vielen Dank für die Antworten und Hinweise. Das FA teilt uns in den Steuerbescheiden mit, dass es von unseren Renten (BFA und Betriebsrenten) den Teil versteuert, der dem "insolvenzfreien Vermögen" zugerechnet wird, also von dem Betrag errechnet wird, den wir nach Pfändung erhalten. Damit sieht es für uns so aus, dass die uns nach der Pfändung überlassenen Renten von uns zu versteuern sind, so dass die uns "zum Überleben" verbliebene Summe sich pro Monat noch einmal um mehrere hundert Euro reduziert! Wir sind bisher davon ausgegangen, dass die nach Pfändung verbliebene Summe uns auch netto zusteht,da die zu entrichtenden Steuern vom Insolvenzverwalter bezahlt werden, es sei denn, wir würden diesen Betrag auf unsere Gelder ausgezahlt bekommen, um sie dann ans FA zu bezahlen. Dass der Insolvenzverwalter die Steuererklärung abgibt, ist klar. Wir bereiten sie vor und geben sie ihm. Das sagt aber nichts darüber aus,, wer die Steuern bezahlt.
Und ändert sich die Steuerpflicht in der WVP gegenüber diesem Stadium der Insolvenz?
Beste Grüße Ukli
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ukli

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #13 am: 27. Juni 2012, 18:59:24 »

Hallo, unsere Anteile an dem Unternehmen wurden von den Banken sofort gepfändet, weshalb wir ja in Insolvenz gerieten, Schulden ohne Vermögen. Die Banken bzw. der Insolvenzverwalter des Unternehmens hat das Unternehmen verkauft, dafür muß jetzt unser Insolvenzverwalter eine stattliche Summe für den Veräußerungsgewinn in unser Insolvenzverfahren aufnehmen. Damit haben wir direkt nichts zu tun. Beste Grüße Ukli
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Der_Alte

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #14 am: 27. Juni 2012, 21:28:27 »

Wer hat denn berechnet, welcher Betrag Ihrer jeweiligen Rente als pfändbarer Betrag abzuführen ist? Und welche Grundlage wurde dabei zu Grunde gelegt.
Nach § 850 e ZPO ist vom Arbeitseinkommen (dazu zählt nach § 850 ZPO auch die Rente) der Betrag für Steuern und Krankenversicherung abzuziehen und erst vom Rest der pfändbare Anteil zu errechnen. Bei Ihnen scheint es bisher wohl anders gewesen zu sein.

Wenn Sie selbst den Betrag berechnet und überwiesen haben, dürften Sie Pech haben und in den sauren Apfel der Nachzahlung beissen müssen.
Sollte die Rentenversicherung fehlerhaft berechnet haben könnten Sie eventuell auf dem Klageweg den fehlerhaft berechneten Teil zurück bekommen.
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ukli

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Re: Steuern während Insolvenzverfahren
« Antwort #15 am: 29. Juni 2012, 12:56:44 »

Hallo, Danke für die email. Zu Beginn der Insolvenz hat der IV den pfändbaren Betrag errechnet. Jetzt scheint es so zu sein, dass es die BFA tut. Jedenfalls habe ich damit nichts zu tun. Wir werden beim FA Widerspruch gegen die Bescheide einlegen und unseren IV um Aufklärung bitten,darüber hinaus auch die BFA anschreiben. In der Hoffnung, dass es sich für uns zum Guten klärt und mit besten Grüßen Ukli
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