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Autor Thema: Post vom Gericht wegen Ehefrau als Unterhaltsberechtigte  (Gelesen 4494 mal)

NeuBerliner

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Hallo,
ich bin seit längerem schon stiller Leser, jetzt habe ich aber auch mal eine Frage:

Ich befinde mich seit 19. Mai 2014 im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren.

Zu mir und meiner familiären Situation:
ich bin verheiratet, arbeite Vollzeit, verdiene Netto ca. 1400 Euro,meine Frau hat ihre drei Kinder mit in die Ehe gebracht (der jüngste Sohn -12- ist chronisch krank - Behindertenstatus ist vorhanden), der Vater zahlt für die zwei jüngeren Kinder nicht einmal den Mindestunterhalt, für das Älteste Kind garnichts (weil er einfach nicht will).
Meine Frau war jetzt längere Zeit im Krankenstand, erhielt 940 Euro Krankengeld, seit Juni war sie arbeitslos (730 Euro Alg I) + Nebenjob 165 Euro (Nebenjob ist gekündigt zum 22.08!)
Ab morgen geht meine Frau einer Teilzeitbeschaftigung nach Netto 654 Euro/Monat
Bis jetzt hat sie immer alle festen Zahlungen übernommen, da die zugehörigen Verträge nur auf sie laufen...Dies wären Miete 667 Euro, Strom 130 usw. Ich habe mich um unsere Lebenshaltungskosten wie zB. Essen, Kleidung usw. gekümmert!

So wurde es auch bei meinem Treuhänder angegeben! Mitte Juni wollte er auch Unterlagen über das Einkommen meiner Frau, zu diesem Zeitpunkt noch 940 Euro Krankengeld.
Bis jetzt wurde sie mir als Unterhaltsberechtigte Person angerechnet!

Nun zu meiner Frage bzw. Problem :
Heute kam Post vom Gericht, der Treuhänder will dass meine Frau als Unterhaltsberechtigte rausgeworfen wird, da sie ja angeblich 940 Euro für ihren Unterhalt zur Verfügung hat! Hat sie aber eben nicht, da ja da noch drei Kinder ua. ein Behindertes Kind zu unterhalten sind und sie ja auch zukünftig nur noch 654 Euro zur Verfügung hat...für sich und ihre Unterhaltsberechtigten!

Macht es Sinn, wenn ich dem Gericht gegenüber dem Wegfall meiner Frau als Unterhaltsberechtigte widerspreche und mit oben genannten Punkten argumentiere? Zwei Wochen habe ich Zeit zur Stellungnahme.
Noch zur Info, wir erhalten kein Wohngeld oder sonstige öffentliche Gelder, wir kommen jetzt gerade über die Runden mit dem gesamten Geld. wenn meine Frau rausfällt wirds sehr eng, bis unmöglich unsere Familie zu unterhalten!

Sorry für den langem Text, freue mich über Antworten!

Gruß
NeuBerliner
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Der_Alte

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Re: Post vom Gericht wegen Ehefrau als Unterhaltsberechtigte
« Antwort #1 am: 12. August 2014, 19:29:49 »

Genau das ist der Weg.
Erstens ist auf die neue Einkommenssituation der Ehefrau hinzuweisen, im weiteren darauf, dass sie drei Kinder von diesem Einkommen überwiegend versorgt, da der leibliche Vater nicht oder nur unzureichend zahlt.
Damit ist ihr eigenes Einkommen weder für den eigenen Unterhalt hinreichend, schon gar nicht für die Kinder. Damit ist die Ehefrau auf Unterstützung durch den Ehemann angewiesen. Darum möge das Gericht den Antrag des Treuhänders ablehnen.

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NeuBerliner

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Re: Post vom Gericht wegen Ehefrau als Unterhaltsberechtigte
« Antwort #2 am: 30. August 2014, 16:47:06 »

Hallo,

deinen Rat habe ich befolgt und ein Schreiben an das Gericht verfasst!

Heute erhielt ich folgende Antwort vom Gericht - die Treuhänderin hat meinem Begehren widersprochen- mit der Möglichkeit der Stellungnahme:

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen von.....wird Bezug genommen auf die gerichtliche Verfügung vom 19.08.14, hier eingegangen am 22.08.14. Es wird zu den Ausführungen des Schuldners wie folgt Stellung genommen:

zunächst wird erklärt, dass es nach dem Wortlaut des § 850c IV ZPO ausschließlich darauf ankommt, ob eine Person, welcher der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, über eigene Einkünfte verfügt.

So liegt der Sachverhalt hier. Die Ehefrau des Schuldners bezieht nach den Auskünften des Schuldners zukünftig ein Nettoeinkommen in Höhe von ca. 819,00 € monatlich. (<-diese Aussage stimmt aber nicht, denn ich hatte von einem ca. Bruttoeinkommen von 819,00 € gesprochen und auch mit dem Arbeitsvertrag meiner Frau nachgewiesen, Netto sind es lediglich ca. 654 €)
Aufgrund der Höhe der eigenen monatlichen Einkünfte ist die über die gesetzlich vorgesehene Unterhaltsverpflichtung abzudeckende Bedürftigkeit in Höhe der eigenen Einkünfte gemindert. inwieweit die Einkünfte einen vollständigen Wegfall der Unterhaltsverpflichtung begründen könnten, liegt in der abschließenden Entscheidungskompetenz des Gerichts.

Entgegen der Auffassung des Schuldners sind die Unterhaltsverpflichtungen der mit in die Ehe gebrachten Kinder der Ehefrau bei der Ermittlung der pfändbaren Einkommensanteile gemäß § 850v ZPO weder mittelbar noch unmittelbar zu berücksichtigen. (<- ich hatte in meinem Schreiben an das Gericht zu keiner Zeit um Berücksichtigung der Kinder meiner Frau gebeten, sondern nur darauf hingewiesen, dass sie für ihre Kinder unterhaltspflichtig ist und ihr Einkommen für sie nicht mehr ausreicht! Desweiteren habe ich , wie in meinem ersten Post oben mitgeteilt, wer bisher welche Kosten übernommen hat bzw. auf wen welche Verträge laufen)

Die Ausführungen des Schuldners sind menschlich zwar nachvollziehbar, in Anbetracht der juristischen Sachlage jedoch unbeachtlich. Auch die Erklärung, dass die Familie keinerlei zusätzliche Sozialleistungen erhält, führt zu keinem anderen Ergebnis.

Dies scheitert insbesonders auch daran, dass die in die Ehe mitgebrachten Kinder keinerlei Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner geltend machen können. (<- dies habe ich auch zu keiner Zeit behauptet oder in Frage gestellt) Es ist auch nicht zu Lasten der Gesamtgläubiger zu berücksichtigen, dass der zu Unterhaltzahlungen verpflichtete Vater der Kinder, sich seinen Unterhaltsverpflichtungen entzieht.

Aufgrund der bestehenden Sach- und Rechtslage wird der Antrag auf mindestens teilweiser Nichtberücksichtigung der Ehefrau aufrecht erhalten.


Was soll ich jetzt machen?
Nochmal Stellung beziehen und dagegen argumentieren? Wie kann ich argumentieren?

Mit besten Grüßen aus Berlin
NeuBerliner



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waldi

Re: Post vom Gericht wegen Ehefrau als Unterhaltsberechtigte
« Antwort #3 am: 31. August 2014, 11:12:11 »

Oh, das erinnert mich sehr an unsere TH, die brachte nämlich auch Brutto und Netto in ihrer Argumentation so an, wie es ihr grade in den Kram passte.

Zumindest also in dieser Sache wäre ein korrigierendes Schreiben ans Gericht dringend angeraten.
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Der_Alte

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Re: Post vom Gericht wegen Ehefrau als Unterhaltsberechtigte
« Antwort #4 am: 31. August 2014, 22:08:06 »

Und noch einmal deutlich machen, dass die Ehefrau wegen des Unterhalts für die eigenen Kinder eben nicht genügend eigenes Einkommen für einen Unterhalt nach § 850 c ZPO aufbringen kann.
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Sannypless

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Re: Post vom Gericht wegen Ehefrau als Unterhaltsberechtigte
« Antwort #5 am: 22. Oktober 2014, 20:51:51 »

Viel Interessanter ist ,
warum der Treuhänder das beim Amtsgericht einreicht.

Das müssen nämlich die Gläubiger tun und nicht der Treuhänder....
aber vielleicht dem Treuhänder es mal genauer und deutlicher als Schriftstück unter die Nase reiben.
Aktuelle Pfändungstabelle ausdrucken was einer Person mit 3 Kindern zusteht ( bezogen auf deine Ehefrau)
und dagegenhalten was sie tatsächlich im Monat nach Hause bringt.

Damit sollte eigentlich der Treuhänder Ruhe geben.
Bzw. meistens sind es ja eh die Sachbearbeiter die davon keine Ahnung haben und die Schuldner in diese Willkür unweigerlich drücken und die Unwissenheit grandios ausnützen.
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eidechse

Re: Post vom Gericht wegen Ehefrau als Unterhaltsberechtigte
« Antwort #6 am: 23. Oktober 2014, 15:55:44 »

@ Sannypless

Sie wettern ja ganz schön gegen die angeblich unwissenden TH bzw. Sachbearbeiter. Aber wie heißt es so schön:

Wer im Glashaus sitzt ...

Denn das

Zitat
Viel Interessanter ist ,
warum der Treuhänder das beim Amtsgericht einreicht.

Das müssen nämlich die Gläubiger tun und nicht der Treuhänder....

ist falsch. Anträge nach § 850c Abs. 4 ZPO stellt der TH bzw. IV und nicht ein Gläubiger.
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Sannypless

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Re: Post vom Gericht wegen Ehefrau als Unterhaltsberechtigte
« Antwort #7 am: 30. Oktober 2014, 09:49:18 »

@ Sannypless

Sie wettern ja ganz schön gegen die angeblich unwissenden TH bzw. Sachbearbeiter. Aber wie heißt es so schön:

Wer im Glashaus sitzt ...

Denn das

Zitat
Viel Interessanter ist ,
warum der Treuhänder das beim Amtsgericht einreicht.

Das müssen nämlich die Gläubiger tun und nicht der Treuhänder....

ist falsch. Anträge nach § 850c Abs. 4 ZPO stellt der TH bzw. IV und nicht ein Gläubiger.


dann hatte ich wohl damals im internet einen anderen absatz wohl erwischt oder es war mal für mich nicht ersichtlich.
ich war der meinung dass das der gläubiger machen muss und nicht der Treuhänder.
habe diesbezüglich aus eigenem Interesse bereits im internet schon nachgeschaut und bin dort auf einem gesetzesparagraph auf diese aussage gestossen.

ich möchte hier auch nicht gegen treuhänder wettern, ich habe jedoch schon so einiges persönlich es erlebt und kann daher aus eigener erfahrung diesbezüglich stellung nehmen.
nach dem motto ...haste nicht gesehen.... :-D

trotzdem danke für den hinweis...dann werde ich diese vorgehen weiterhin mitbetrachten.

 
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eidechse

Re: Post vom Gericht wegen Ehefrau als Unterhaltsberechtigte
« Antwort #8 am: 30. Oktober 2014, 16:26:51 »

Im Insolvenzverfahren darf § 850c Abs. 4 ZPO nicht isoliert betrachtet werden. Der gilt nämlich so gesehen nur für die Einzelzwangsvollstreckung und daher steht da auch was vom Gläubiger. Im Insolvenzverfahren muss man immer § 36 Abs. 4 InsO mit hinzunehmen.
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