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Autor Thema: Was heißt das ? Bitte um Hilfe  (Gelesen 1849 mal)

bammondo

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Was heißt das ? Bitte um Hilfe
« am: 12. Februar 2010, 20:36:54 »

Hallo,

mein Mann hat folgendes Schreiben erhalten. Ist er jetzt in der WVP?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXXXXX

wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Und dann noch:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXXXXX ist dem Schuldner durch Beschluss vom XXXXX die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO). Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist XXXXXX.

Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.

Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am XXXXXX begonnen und beträgt sechs Jahre.

 
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paps

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Re: Was heißt das ? Bitte um Hilfe
« Antwort #1 am: 12. Februar 2010, 21:18:11 »

Glückwunsch, die Wohlverhaltensphase hat begonnen.

72  Monate nach dem Tag der Eröffnung xxxx wird dann entgültig über die Restschuldbefreiung entschieden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

bammondo

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Re: Was heißt das ? Bitte um Hilfe
« Antwort #2 am: 13. Februar 2010, 13:29:13 »

Ja super, vielen Dank. Dann hat mein Mann ja den ersten Schritt geschafft. :juchu:

Meine Inso wurde eine Woche später eröffnet, aber meine TH ´in meinte wir hätten ja schließlich sechs Jahre lang Zeit um das über die Bühne zu bringen. Bei mir tut sich nämlich seitdem leider nichts :sad:.

Mein Mann hat mit seiner echt einen Glücksgriff gemacht, bei ihr bekommt man Auskunft. Meine hält es nicht für nötig. :fuchsteufelswild:
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ThoFa

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Re: Was heißt das ? Bitte um Hilfe
« Antwort #3 am: 13. Februar 2010, 13:32:38 »

Hallo,

um ganz ehrlich zu sein, bei Verbraucherinsolvenzen würde ich es auch nicht als nötig erachten, irgendwelche Wasserstände zu vermitteln. Dafür ist die Anzahl der Verfahren einfach zu groß.
 
Wenn Sie wissen möchten was abläuft, gehen Sie zum Gericht und werfen einen Blick in die Akte.

MfG


ThoFa
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