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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!  (Gelesen 7121 mal)

nina1987

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Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« am: 16. Februar 2013, 11:03:09 »

Hallo zusammen!

Bei meiner Mutter hat Anfang des Monats das Insolvenzverfahren begonnen. Sie bekommt diverese Witwenrenten und geht dazu noch arbeiten, also hat sie mehrere Einkommen, mit denen sie auf ein Gesamtnetto von ca. 2600 Euro kommt. Laut dieser Pfändungstabelle dürfen ihr nur 1100 Euro gepfändet werden, sie ist niemandem unterhaltspflichtig. Nun sagen aber sowohl Schuldnerberater, als auch Treuhänder, dass sie ihren Pfändungsfreibetrag nicht erhöhen kann und ihr nur 1030 Euro gelassen werden. Ich verstehe das nicht. Ich dachte man müsste nun einen Antrag bei Gericht stellen auf eine höhere Pfändungsfreigrenze, aber nicht auf Grund von Behinderung oder anderen Sondergründen, sondern einfach nur weil sie so ein hohes Einkommen hat und bei dem nunmal laut Tabelle nur 1100 Euro gepfändet werden dürfen. Dann könnte sie ja theoretisch auch aufhören zu arbeiten und hätte das selbe Geld. Nicht dass sie das will, aber das kann doch nicht der Sinn sein!? Dann verstehe ich nicht wozu es die Pfändungstabelle gibt!?

Brauche dringend Hilfe, aus allem was ich im I-net lese, werde ich nicht schlau.

Vielen Dank vorab.
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Feuerwald

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #1 am: 16. Februar 2013, 12:10:49 »

"aus allem was ich im I-net lese, werde ich nicht schlau"


-> und aus dem was Sie vortragen wird man auch nicht wirklich schlau. Mehrere Einkommen sind auf Antrag (§ 850e ZPO) des TH zusammenzurechnen. Die Pfändungstabelle ist anzuwenden. Bei 2.600 Euro Nettogesamteinkommen wären 1099,78 Euro pfändbar.
Jetzt kommt es noch darauf an, um was für Renten es sich handelt, gesetzliche oder private.


"Nun sagen aber sowohl Schuldnerberater, als auch Treuhänder, dass sie ihren Pfändungsfreibetrag nicht erhöhen kann und ihr nur 1030 Euro gelassen werden."

- denkbar es ist ein sog. P-Konto im Spiel? Denn blassen kann man ja nur etwas, was man wegnehmen kann, d.h. Geld vom Konto einziehen, da weder Rentenkasse noch Arbeitgeber ohne abweichenden gerichtlichen Beschluss die Pfändungstabelle umgehen dürfen.




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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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nina1987

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #2 am: 16. Februar 2013, 20:41:25 »

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Die Witwenrenten sind gesetzlich, Unfallrente der BG und Zusatzrente von der Arbeit meines verstorbenen Vaters. Meine Mutter hat ein P-Konto. Es werden ihr von allen Einkünften jeweils der pfänbare Betrag abgezogen. Was darüber hinaus auf ihr Konto geht, wird bis zu dem Betrag von 1028 Euro einbehalten und ebenfalls an den Treuhänder abgegeben.
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Der_Alte

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #3 am: 16. Februar 2013, 21:37:37 »

Der Treuhänder hat nur Anspruch auf den pfändbaren Anteil des Einkommens, nicht auf die Gehaltsanteile, die von einem P-Konto nicht geschützt sind.

Entweder versteht die Bank es falsch oder der Treuhänder versucht in unzulässiger Weise an Masse zu kommen.

Ich würde zunächst bei der Bank abklären, aus welchem Grund von dort Geld an den Treuhänder überwiesen wird und, soweit kein gerichtlicher Beschluss vorgewiesen werden kann, die Bank scgriftlich mit Fristsetzung zur Gutschrift des zu Unrecht überwiesenen Betrages auffordern.
Dann würde ich dem TH schriftlich deutlich machen, dass die Bank zu Unrecht an ihn überwiesen hat und er das Geld zurücküberweisen muss.
Notfalls muss man in dieser Sache das Gericht bemühen.
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nina1987

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #4 am: 17. Februar 2013, 10:37:16 »

Hallo,

ich verstehe das leider immer noch nicht ganz.

Es wird also bei jedem Einkommen die Pfändungstabelle einzeln angewandt? Dann währe nur etwas vom Einkommen und von einer Rente pfändbar, ca 400 Euro. Die beiden anderen Renten liegen bei 300 Euro, davon währe dann nichts pfändbar. So kommt der TH aber nicht auf 1100 Euro. Oben wurde erwähnt, dass der TH auf Antrag alle Einkommen zusammenrechnen lässt, wo bekommt er dann die 1100 Euro her? Durch Gehaltspfändung oder vom Konto?

..und wozu dient dann das P-Konto, wenn der TH davon eh nur den pfändbaren Betrag haben darf? Muss meine Mutter jetzt diese Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen und wenn ja, wie?

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Der_Alte

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #5 am: 17. Februar 2013, 11:25:30 »

Wenn kein Gerichtsbeschluss vorliegt, dass die Renten für die Berechnung des pfändbaren Einkommen zusammenzurechnen sind, ist der pfändbare Betrag aus jedem einzelnen Einkommen nach Tabelle zu berechnen.

Ein P-Konto benötigt man in der Insolvenz eigentlich nicht.

Eine Erhöhung der Freigrenzen ist nach meiner Meinung nicht nötig, sondern nur einer Klärung mit Bank und Treuhänder, wie nach Gesetz verfahren werden muss. Und bei einer fehlerhaften Handlung ist die Bank zum Schadenersatz verpflichtet.
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Insokalle

Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #6 am: 17. Februar 2013, 12:11:05 »

Der Treuhänder hat nur Anspruch auf den pfändbaren Anteil des Einkommens, nicht auf die Gehaltsanteile, die von einem P-Konto nicht geschützt sind.
Wieso nicht?
Geschützt ist doch durch das P-Konto gerade nur der Sockelfreibetrag.


Zitat
Notfalls muss man in dieser Sache das Gericht bemühen.
vermutlich nicht nur notfalls
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nina1987

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #7 am: 17. Februar 2013, 12:24:45 »

Also doch den Sockelfreibetrag erhöhen? Es wurde aber gesagt, dass dies nur machbar ist wenn Sondergründe vorliegen. Nicht einfach auf Grund des Gesamteinkommens und dem daraus resultierenden pfändbaren Betrag von 1100 Euro laut Pfändungstabelle!? Ich dachte wenn sie das bei Gericht beantragt wird der Sockelfreibetrag auf 1500 Euro hochgesetzt. Ist das richtig?
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Insokalle

Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #8 am: 17. Februar 2013, 16:27:35 »

Nein, das wird so nicht gehen. Der Sockelfreibetrag erhöht sich bei Unterhaltspflichten, Kindergeld usw. aber nicht einfach so.
Die ganze P-Kontenproblematik wurde im Forum schon rauf und runter diskutiert. Möglich wäre ein Antrag auf Pfändungsschutz beim Gericht nach § 850k Abs. 4 ZPO, um auch den auf dem Konto eingehenden unpfändbaren Lohn, der über den P-Kontenfreibeträgen liegt, pfändungsfrei zu stellen.
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Gespielin73

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #9 am: 17. Februar 2013, 17:18:53 »

Gute Ratschläge...aber: Wäre nicht die einfachste Lösung, ein anderes Konto zu eröffnen KEIN P-KONTO. ..dann würde auch nicht vom Konto an de TH abgeführt und dieser muss sich halt darum kümmern, ob die verschiedenen Einnahmequellen zusammengefasst werden oder nicht. Alles andere betrachte ich als absolut überflüssig und nicht sinnvoll, da es nicht den Kern der Problematik, nämlich das P-Konto, trifft

Wie ja schon 1000x durchgekaut ist ein P-Konto in der Insolvenz nicht erforderlich und bereitet immer wieder Probleme. Einzelvollstreckungen nach Eröffnung des Verfahrens sind nicht zulässig.
« Letzte Änderung: 17. Februar 2013, 17:21:18 von Gespielin73 »
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Insokalle

Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #10 am: 17. Februar 2013, 19:05:48 »

Neues Konto ja, aber von einem normalen Konto müsste doch eigentlich jeder Cent abgeführt werden, weil es dafür keinen Pfändungsschutz gibt. Man könnte hier auch überlegen, das P-Konto in ein normales Konto umzuwandeln, wenn nicht gerade eine insolvenzfeste Altpfändung drauf liegt. In beiden Fällen sollte sich der Schuldner dann aber die Freigabe des Kontos vom TH besorgen. Pfändungsschutzanträge bräuchte man dann wohl nicht mehr.

Zwei Dinge muss man übrigens auseinanderhalten. Das eine ist das pfändbare Einkommen. Möglicherweise hat hier der TH bisher verpasst, einen Zusammenrechnungsbeschluss zu beantragen.
Das andere ist das, was pfändungstechnisch mit dem Geld auf dem Konto passiert. Die Probleme wurden gerade diskutiert.
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Gespielin73

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #11 am: 17. Februar 2013, 20:14:03 »

@Insokalle:
Zitat
Neues Konto ja, aber von einem normalen Konto müsste doch eigentlich jeder Cent abgeführt werden, weil es dafür keinen Pfändungsschutz gibt.

was soll so eine dämliche Aussage? Seid wann wird in einer Insolvenz von einem "normalen" Konto alles abgeführt?
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Schlechtes Gewissen? Nö, warum denn auch?!
 

nina1987

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #12 am: 17. Februar 2013, 20:16:06 »

Danke nochmal für die Tips..leider werde ich trotzdem nicht schlau daraus.

Mal sehen, was wir noch beim Schuldnerberater in Erfahrung bringen können.  

Wegen dem P-Konto.. der Treuhänder hat ihr dazu geraten, da sonst alles an Guthaben als Insolvenzmasse eingezogen werden kann.

..also muss sie sich nun damit abfinden, dass sie trotz Gesamteinkommen von 2600 Euro, nur 1028 Euro behalten darf!?

Grüße, Nina
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paps

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #13 am: 17. Februar 2013, 20:49:14 »

Habe jetzt den ganzen Tread nicht gelesen, aber zunächst müssen nach Zusammenrechnung aller Einkommen doch etwa 1500 pfändungsfrei verbleiben.

Es bleibt natürlich dem Schuldner überlassen, unter Nachweis erhöhter Aufwendungen, eine Anhebung dieses Freibetrages zu beantragen.

Die Aussage des TH, dass das Kontoguthaben aus dem Freibetrag der Pfändung durch ihn unterliegt, ist absoluter Quatsch. Der Zugriff auf dieses Geld ist dem TH verwehrt.
Ein P-Konto würde  da auch keine anderen Tatsachen schaffen.

Was natürlich nicht passieren darf, und wahrscheinlich auch nicht wird, ist, dass mit dem Pfändungsfreien neues Vermögen gebildet wird.
Dies würde einer möglichen Inbeschlagnahme als "Neuerwerb" im Verfahren unterliegen.
Kontoguthaben in höhe eines monatlichen Freibetrages sollte aber möglich sein.


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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geschieden1907

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #14 am: 18. Februar 2013, 07:09:48 »

Was natürlich nicht passieren darf, und wahrscheinlich auch nicht wird, ist, dass mit dem Pfändungsfreien neues Vermögen gebildet wird.
Dies würde einer möglichen Inbeschlagnahme als "Neuerwerb" im Verfahren unterliegen.
Kontoguthaben in höhe eines monatlichen Freibetrages sollte aber möglich sein.

Moment:  :gruebel:
Das verstehe ich nun nicht ganz ?. Mit meinem pfändfreien Einkommen (Rest) kann ich doch tun und lassen was ich will, oder nicht ?. Also als Beispiel: ich habe Summe X als Einkommen, davon bezahle ich meine Miete, Krankenversicherung, Strom, GEZ etc, ebenso bekommt der TH seinen Betrag. Dennoch bleibt noch eine Summe X (nehmen wir mal nun eine Beispielsumme 500 Euro) übrig. Damit kann ich doch tun und lassen was ich möchte, oder ?. Also auch indem ich von meinem Konto als Beispiel auf das Konto meiner Frau z.B. davon 400 Euro / Monat überweise.
Oder sehe ich das falsch ?.
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Feuerwald

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Re: Pfändungsfreigrenze erhöhen, wie? Hilfe!
« Antwort #15 am: 18. Februar 2013, 10:45:18 »




 
"Seid wann wird in einer Insolvenz von einem "normalen" Konto alles abgeführt?2
 
-> Ohne Freigabe durch den TH/IV ist ein "normales" Konto in der Insolvenz nichts wert, da die Bank das gesamte Guthaben einbehalten und abführen muss.

Was hier passiert ist äußerst übel. der TH versucht durch aufzwängen eines P-Kontos auch an unpfändbaren Einkommen zu gelangen. Unbedingt einen Antrag gem. 850k Abs. 4 ZPO beim Vollstreckungsgericht stellen oder den Th umgehend um Freigabe des Kontos ersuchen. Ansonsten, da die Schuldnerberatung offenbar das Handwerk nicht beherrscht, einen Anwalt aufsuchen.

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