Guten Abend an alle!
Ich brauch noch mal eure Hilfe! Ich hatte schon mal angefragt aber es kommen immer wieder neue Fragen auf mich zu.
Mein Ex schuldet Unterhalt für unseren Sohn. Jetzt ist er im Begriff das Inso zu beantragen und ich habe Post bekommen mit einem außergerichtl. Versuch der Einigung am 22.04.09. Er hat einen angeblichen Schuldenbetrag von 7.500,00€ angegeben, obwohl er am 28.02.09 vom OLG schriftlich hat, das es sich um Schulden in Höhe von über 15.000,00€. Er hat also wissentlich falsche Angaben gemacht.
Dann wurde die Gerichtsverhandlung wegen dem fehlenden Unterhalt auf monatl. 55,00 € festgesetzt und im Berufungsverfahren vor dem OLG dann auf 250,00€. Die Verhandlung war am 28.02.09, er hat in diesem Monat keinen Unterhalt gezahlt, als ich seiner Anwältin dies mitteile verwies sie mich auf folgendes...
"In vorstehender Angelegenheit teilte ihre Mandantin telefonisch mit, dass der Unterhalt für Februar 2009 noch aussteht.
Insoweit darf ich sie bitten, ihre Mandantin darauf hinzuweisen, dass auf Grund des laufenden Insolvenzverfahrens zur Vermeidung von Gläubigerbenachteiligung Zahlungen auf bestehende Schulden, wozu auch Unterhaltsrückstände gehören nicht erfolgen dürfen. Würde mein Mandant zahlen, hätte dies ohnehin zur Folge, dass ihre Mandantin die zu unrecht erhaltene Beträge an den Insolvenzverwalter zurück erstatten müsste.
Vor diesen Hintergrund darf ich sie bitten, ihre Mandantin anzuhalten davon Abstand zu nehmen rückständige Unterhaltsbeträge anzumahnen."
Ich verstehe das nicht! Das Verfahren ist noch nicht mal eröffnet und die schreibt sowas. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass erneut im laufenden Verfahren Unterhaltsschulden gemacht wurden. Darf ich das nicht?
Dann habe ich erfahren, dass er im Juni 2007 seine Genossenschaftsanteile ausgezahlt bekommen hat. Zu dem Zeitpunkt war er schon verurteilt zum Unterhalt. Da er mit dem "Gewinn" seine Schulden nicht bezahlt hat kann sich das negativ auf das Inso auswirken?
Und da er bei der Urteil vom OLG nicht zur Abänderung des Titel kam, wie verhält es sich jetzt mit den Unterhaltsrückständen? Das Olg hat mit meinem Einverständnis (besser 250,00€ als nix) zu dem Unterhalt verurteilt. Dieser Betrag liegt unter dem des 108% des Regelbetrages lt. Urkunde und unter dem Mindestunterhalt. Steht mir der Differenzbetrag weiterhin zu? Und wenn ja, bedroht dies die Inso? Ich hoffe dies, denn ich möchte nicht, dass er ohne weiteres da raus kommt.
Wären dies bereits unerlaubte Handlungen? Und kann ich damit die Inso stoppen bzw. die Restschuldbefreiung verhindern?
Ich wollte die Eidesstatt Versicherung von ihm verlangen. Macht das Sinn? Ist das nicht Vorraussetzung für ein Inso, damit die Gläubiger sicher gehen können, dass er wirklich kein Vermögen hat? Ich hoffe nämlich das er nicht ehrlich war.
Entschuldigt das Chaos in den Fragen aber mich macht es wütend das der Kerl sich da raus finden will, dabei hat er nur dieses einzige Kind!!