"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Verpflegungspauschale und Kilometergeld  (Gelesen 5065 mal)

ELISABETH

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 41
Verpflegungspauschale und Kilometergeld
« am: 05. April 2009, 13:29:13 »

 :wink:Noch eine kleine Frage zum Wochenende. Ich fahr ab und zu für die Firma auf Montage mit dem eigenen Fahrzeug. Montagezuschläge sind im Festgehalt verankert,allerdings bekomme ich Verpflegungszuschlag pro Tag um was zu essen, und Kilometergeld. Das wird dann immer seperat abgerechnet ,so im Jahr vier bis fünf Mal. Muss das für das pfändbare Einkommen mit angegeben werden? Ich muss ja das Auto erst mal voll tanken von meinem Geld. Vielen Dank für die Antwort. :cheesy:
Gespeichert
 

foxtra

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 336
Re: Verpflegungspauschale und Kilometergeld
« Antwort #1 am: 05. April 2009, 14:28:32 »

sh. hier: § 850 ZPO http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/index.html.

Speziell:

§ 850a Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind

1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;

2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

5. Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;

6. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;

7. Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;

8. Blindenzulagen.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz