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Autor Thema: Unfall während des offenen Insolvenzverfahren  (Gelesen 2070 mal)

OmicronXodiac

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Unfall während des offenen Insolvenzverfahren
« am: 12. November 2012, 10:48:25 »

Hallo,

ich hatte auf dem Heimweg von der Arbeit einen Autounfall.
Mir wurde an der Kreuzung die Vorfahrt genommen, mein Wagen ist ein Totalschaden und ich wurde
ein Tag im Krankenhaus zur Kontrolle aufgenommen.

Aufgrund der tatsache das ich auf ein Wagen angewiesen bin (insbesondere Berufstechnisch), hatte ich mir
einen Leihwagen auf kosten der gegnerischen Versicherung bestellt.

Das Gutachten ergab die Bestätigung des Totalschadens, sowie eine Wiederbeschaffungszeit von 14 Tagen.
Soweit sogut.

Nun ist der Unfall aber bereits 26 Tage her und die Frist für den Leihwagen ist auch schon verstrichen.
Lt. meinen Anwalt könnte ich den Wagen nochmals um 6 Tage verlängern, jedoch nur unter der Vorraussetzung das ich mir in dieser Zeit ein Ersatzfahrzeug kaufe. Dies kann ich jedoch nicht, da die gegnerische Versicherung (und zwar aus Rumänien) den Fahrzeugschaden noch nicht reguliert hat.

In "Vorleistung" kann und darf ich aufgrund des Insolvenzverfahren nicht gehen.
Den Leihwagen "Risikofrei" verlängern kann ich auch nicht.
Ohne Leihwagen kann ich nicht zur Arbeit, was meinen Arbeitsplatz gefährdet.

Ich habe niemanden in der Familie der mir über einen Zeitraum einen Wagen zur Verfügung stellen könnte. Die Firma selbst kann mir wiederum auch kein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen.
Wenn ich den Leihwagen verlängere, lauf ich Gefahr auf ein Teil der Kosten hängen zu bleiben, was wiederum das Insolvenzverfahren gefährden würde.

Nicht das ich wegen des Unfall schon genug schmerzen,lauferei,stress und kosten hatte, stehe ich nun ganz ohne Auto da.
Mein Insolvenzverwalter habe ich bereits über meine Situation informiert, sowie meinen Anwalt weiter druck gemacht um die begleichung des Fahrzeugschaden zu beschleunigen.

Gibt es da noch irgendeine Lösung, ohne das Insolvenzverfahren zu gefährden an ein Fahrzeug zu gelangen?
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Unfall während des offenen Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 12. November 2012, 17:43:36 »


In "Vorleistung" kann und darf ich aufgrund des Insolvenzverfahren nicht gehen.

Wenn ich den Leihwagen verlängere, lauf ich Gefahr auf ein Teil der Kosten hängen zu bleiben, was wiederum das Insolvenzverfahren gefährden würde.


Wieso denn das??
Gespeichert
 

OmicronXodiac

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Re: Unfall während des offenen Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 13. November 2012, 10:00:38 »

In "Vorleistung" kann und darf ich aufgrund des Insolvenzverfahren nicht gehen.
- 1.) Weil ich das nötige Geld nicht habe
- 2.) Ich keine weiteren Schulden machen darf um mir ein Ersatzfahrzeug zu besorgen

Wenn ich den Leihwagen verlängere, lauf ich Gefahr auf ein Teil der Kosten hängen zu bleiben, was wiederum das Insolvenzverfahren gefährden würde.
- Weil von Gutachten her 14 Tage veranschlagt wurde, diese lt. Anwalt um 6 Tage erweitert werden können, jedoch nur wenn dann auch ein Ersatzfahrzeug gekauft wurde.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Unfall während des offenen Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 13. November 2012, 11:09:00 »

In "Vorleistung" kann und darf ich aufgrund des Insolvenzverfahren nicht gehen.
- 2.) Ich keine weiteren Schulden machen darf um mir ein Ersatzfahrzeug zu

Das ist Unsinn. Ich verstehe nicht, wieso sich das immer noch so hartnäckig in den Köpfen der Leute hält.

Mag ja sein, dass Sie u.U. nicht sämtliche Kosten eines Leihwagens ersetzt bekommen, darum soll sich Ihr Anwalt kümmern. Aber selbst wenn nicht und trotz eventueller Vorleistungen ist Ihr Insolvenzverfahren keinesfalls gefährdet.

Gespeichert
 
 

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