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Autor Thema: Unpfändbares Arbeitseinkommen  (Gelesen 2734 mal)

omegab

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Unpfändbares Arbeitseinkommen
« am: 09. August 2008, 19:01:23 »

welches Einkommen ist eigendlich nicht oder nur teilweise Pfändbar?

weil ich bekomme Nachtzuschläge, Überstundenzuschläge, Sonntagszuschläge, Weihnachts und Urlaubsgeld
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Unpfändbares Arbeitseinkommen
« Antwort #1 am: 09. August 2008, 19:14:00 »

 § 850a ZPO - Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind 

1.  zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;

2.  die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

3.  Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

4.  Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

5.  Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;

6.  Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;

7.  Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;

8.  Blindenzulagen.

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