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Autor Thema: Bei ebay Verkaufen  (Gelesen 3767 mal)

Nico1977

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Bei ebay Verkaufen
« am: 12. Mai 2011, 11:36:29 »

Hallo zusammen
Meine Inso läuft seit Januar diesen Jahres.Jetzt wollte ich mal fragen wie es aussieht wenn ich bei Ebay was Verkaufen will.Muß ich da was beachten zwecks Geldeingang?Muß ich dem TH fragen,oder was abgeben vom Geld?
Überwiegend wollte ich für meine Schwiegermutter paar Sachen reinstellen(die kennt sich damit nicht aus bzw.kein Ebay mitglied)
Kann ich dann ohne probleme alles über mein Konto laufen lassen,oder doch besser auf anderes Konto bzw.Namen.???
Könnte auch meine Frau bei Ebay anmelden,aber sie hätte dann null Bewertungen und ihr wisst ja selber das viele nichts kaufen wegen Bewertung.Oder doch mein Ebay Namen,aber Kontonummer der Frau??
Für Tipps wäre ich euch dankbar
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Angestellte80

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Re: Bei ebay Verkaufen
« Antwort #1 am: 12. Mai 2011, 13:33:52 »

ich sehe da jetzt nicht unbedingt das Problem, wenn die Sachen nachweisslich jemand anderen gehören und der Ertrag dafür auch an denjenigen Erfolgt. Man kann ja auch eine andere Kontonummer angeben nach erfolgtem Verkauf. Also die von ihrer SchwieMu.

Problematisch könnte es nur werden, wenn sie über den Pfändungsfreibetrag kommen, kann ich mir zumindest vorstellen. Mein TH wollte nur einmal Kontoauszüge sehen seit Eröffnung (auch Januar). Um sicher zu gehen würde ich den TH anrufen und ehrlich fragen.
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Viele Grüße

Angestellte80
 

tomwr

Re: Bei ebay Verkaufen
« Antwort #2 am: 12. Mai 2011, 15:19:55 »

Die Frau soll Deinen Ebay Account nutzen und die Sachen verkaufen und ihre Kontonummer angeben.
Alles andere ist höchst problematisch. Der Insolvenzverwalter freut sich über jeden Zahlungseingang.
Das mit der Pfändungsfreigrenze ist nett gemeint aber irgendwovon wird der Fragesteller ja auch leben.
Entweder Job oder ALG I oder ALG II. Da ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist. Im Übrigen gilt der Pfändungsfreibetrag in der Regel nur für Arbeitslohn. Für alles andere muss man Anträge beim Gericht stellen.
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Der_Alte

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Re: Bei ebay Verkaufen
« Antwort #3 am: 12. Mai 2011, 15:23:22 »

Mein TH hat mir geraten, alle Verkaufsaktivitäten sofort einzustellen, weil im IV die Einnahmen aus allen Verkäufen, auch wenn ich für jemand anderen verkaufen würde, auf meinen Namen lauten und ich damit der Masse zugehöriges Vermögen erwirtschafte.

Soll doch Schwiegermutter einen eienen Acount bei EBAY aufmachen, das mit der Bewertung stellt sich dann schon ein.
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tomwr

Re: Bei ebay Verkaufen
« Antwort #4 am: 12. Mai 2011, 15:35:12 »

Es gibt verschiedene Dinge, die braucht man eine IV oder TH nicht zu fragen.  :wink:
Diese Antwort des TH hätte ich auch voraussagen können.
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Der_Alte

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Re: Bei ebay Verkaufen
« Antwort #5 am: 12. Mai 2011, 15:54:45 »

Er hat mir das schon - in weiser Voraussicht - im Eröffnungsgespräch ungefragt gesagt.
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Nico1977

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Re: Bei ebay Verkaufen
« Antwort #6 am: 12. Mai 2011, 23:12:51 »

Mmh gemischte meinungen wie ich sehe  :gruebel:
Also meine Kontoauszüge sind sauber.
Lohn ca.2000€ + -
Weg gehen:
Miete,Strom,Unterhalt,Handy,Internet,GEZ,1x Jährlich KFZ steuer+Vers.Alles was man zum leben brauch.
Macht ca.1000€ Der Rest Bleibt mir.
3 Unterhaltsverpflichtige Personen,und gepfändet wird seit Januar diesen Jahres zwischen 50-120€ je nach Lohn (Schichtbetrieb)
Kontoauszüge wollte bis jetzt noch keiner sehen.Habe sie zwar mal mitnehmen sollen als ich meinen Ersten Termin beim TH hatte,mußte sie aber nicht vorzeigen.
Er meinte nur es reicht wenn ich alle 3 Monate meine Lohnabrechnungen hin maile.Seit dem hab ich auch gar nichts mehr von ihm gehört.(weiß gar nicht ob das ein gutes zeichen ist)
Einmal hab ich ihn angerufen und gefragt ob alles ok ist,und er meinte es läuft wie es laufen soll :thumbup:
Jetzt ist ja so das ich mit meinem Geld was übrig bleibt nach der Pfändung tun und machen kann was ich will.
Ich muß sagen trotz Alleinverdiener in der Familie,gehts uns recht gut.Keinen großen Luxus,aber es ist schön wenn Ende des Monats noch paar Euros übrig bleiben.Und nicht umgekehrt.
Wegen Ebay,werde wohl meine Frau anmelden und die Sachen meiner Schwiegermutter Verkaufen.
Ist mir zu Riskant.Besser man sieht nichts auf den Auszügen.Wer weiß ob sich der TH Kopien von der Bank zu schicken lässt.Oder Verlangt sie eines Tages von mir und sieht das Geld über Ebay eingegangen ist.Und dann?

grüße
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Feuerwald

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Re: Bei ebay Verkaufen
« Antwort #7 am: 12. Mai 2011, 23:18:48 »

es kommt darauf an, ob das eigentliche Insolvenzverfahren noch läuft. Solange dieses nicht aufgehoben ist und Sie sich noch nicht in der WVP befinden, wirkt der Insolvenzbeschlag - auch auf Einnahmen aus ebay + Co. Nach Aufhebung können Sie wieder los legen mit 3,2,1


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Nico1977

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Re: Bei ebay Verkaufen
« Antwort #8 am: 13. Mai 2011, 00:47:40 »

Dann heißt es erst mal aufpassen,und dann wirds wohl lockerer das Ganze
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tomwr

Re: Bei ebay Verkaufen
« Antwort #9 am: 13. Mai 2011, 10:54:10 »

Ist mir zu Riskant.Besser man sieht nichts auf den Auszügen.Wer weiß ob sich der TH Kopien von der Bank zu schicken lässt.Oder Verlangt sie eines Tages von mir und sieht das Geld über Ebay eingegangen ist.Und dann?
Könnte passieren. Und dann ? Wird er die Einnahmen, die aus seiner Sicht dem Insolvenzbeschlag unterliegen schlicht und einfach herausverlangen. Muss aber nicht so passieren. Man sollte vorbeugen und solche Zahlungen auf dem eigenen Konto gar nicht erst auflaufen lassen.
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