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Autor Thema: Unterhaltsberechtigte Personen  (Gelesen 11099 mal)

o0o0o0o

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Unterhaltsberechtigte Personen
« am: 04. Februar 2010, 20:41:39 »

Hallo bin IK seit Nov.06
kann mir jemand erklären wer unterhaltsberechtigte Personen sind?
Ich habe das Gefühl das die ersten zwei Jahre meines Insolvenzverfahrens einer vergessen wurde.

Meine "Hausstand" damals:
Ehefrau, ohne Job
Sohn damals 18-19Jahre, Azubi Kindergeldberechtigt
Tochter 16-17 Schülerin
Sohn 9
Tochter 8

Mir stellt sich die Frage ob mein ältester Sohn nicht Unterhaltberechtigt ist...meine IV meinte auf nachfrage das mein Sohn nicht wenig genug verdient hat.
Wo bitte ist die Grenze (in Euro), können Ausbildungsvergütungen die zum Bezug von Kindergeld berechtigen zu hoch sein?
« Letzte Änderung: 05. Februar 2010, 18:52:46 von o0o0o0o »
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paps

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Re: Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #1 am: 04. Februar 2010, 20:56:21 »

Der IV/TH hat garnichts zu "meinen", das gericht hat nach billigem Ermessen zu entscheiden.
Sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
So wie Sie es schildern war der Sohn zu berücksichtigen.

Wer hat die pfändbaren Beträge abgeführt?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

wollter001

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Re: Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #2 am: 04. Februar 2010, 22:57:18 »

Hallo
Unterchaltsberechtige Personen sind die unter Berücksichtigung des aktuellen Sozialhilfeeckregelsatz und der gem.§ 850c Abs.1 S.2 ZPO genannten Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen des Schuldnes gerechtfertigt.
Klar Text:
(Unterhaltspflichtige Personen sind nur die,die kein Einkommen haben ,oder unter Sozialsatz von 351,00 € Stand 2008 jetzt  sind das 359,00 € Stand 2009/2010 Sozialhilfeeckregelsatz)
1) Ehefrau,ohne Job Einkommen Alg ? wenn mehr als 359,00 € nicht unterchaltsberechtigt
2)Sohn damals 18-19Jahre, Azubivergütung Kindergeldberechtigt wenn mehr als 359,00 € nicht unterchaltsberechtigt
3)Tochter 16-17 Schülerin,Kindergeldberechtigt,Unterchaltsberechtige Personen
4)Sohn 9, Kindergeldberechtigt,Unterchaltsberechtige Personen
5)Tochter 8,Kindergeldberechtigt,Unterchaltsberechtige Personen
Ein neuen Antrag bei IG abgeben,und wünsche viel Erfolg !

mfg wollter001
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o0o0o0o

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Re: Unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #3 am: 05. Februar 2010, 18:13:33 »

Esrt mal Danke für die Antworten.

Also meine Frau hat und hatte keinerlei Einkünfte.
Die Pfändung werden von meinem Arbeitgeber direkt an die IV gezahlt.

Mein ältester hat mehr als 359 Euro verdient, aber wie gesagt es war eine Ausbildungsvergütung und er war Kindergeldberechtigt.

...wenn das so ist, das er nicht Unterhaltsberechtigt war...dann ist es so, das er wegen meiner Schulden büßen muss!

Wenn in einem solchen Fall also jemand (der Vater) wenig Einkommen hat kann er seinen Sohn nicht unterstützen, der muss dann mit seinen vielleicht 600.- Euro schauen wie er klar kommt (eigene Wohnung, Unterstützung vom Staat) oder womöglich noch seinen Insolventen Vater unterstützen?!

Traurige Sache... die Kinder sind immer die Verlierer.

Wenn ich das richtig sehe sollte ich mich auch gar nicht weiter mit der IV verhandeln oder diskutieren sondern solche Dinge mit dem Insolvenz-Gericht klären?

Ich liege mit der IV sowieso ständig im Clinch (siehe hier: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Miet-Kaution-die-waehrend-des-Verfahrens-hinterlegt-wurde-5864.html#msg30681)

Das geht ziemlich an die Substanz wenn man sich mit einem Aroganten Menschen herumärgen muss von dem man glaubt Sie (ich glaube sie glaubt das noch mehr als ich) sitzt am längeren Hebel und ist der "Bestimmer".
« Letzte Änderung: 05. Februar 2010, 18:23:38 von o0o0o0o »
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