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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nachträgliche Steuererstattung an IV  (Gelesen 2321 mal)

Annie

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Nachträgliche Steuererstattung an IV
« am: 10. Juli 2010, 13:03:34 »

Hallo zusammen,

es ist mal wieder an der Zeit, dass ich ein paar Infos von Euch wegen Steuerstattungen im lfd. Insolvenzverfahren brauche. Mir ist bekannt, dass Steuererstattungen - solange das Verfahren noch nicht aufgehoben wurde - an den Verwalter gehen. Nun ist es so, dass ich keine Steuerprofi bin und deshalb die Erklärung für 2008 zur Bearbeitung weitergegeben habe. Leider haben die´s bis heute noch nicht auf die Reihe bekommen und ich habe erst hier im Forum gelesen, dass der IV eigentlich die Erklärung machen müsste. Ich habe beim Lohnsteuerbüro nun ein paar mal nachgehakt, wann ich mit der Erklärung meines Freundes (er befindet sich in der INSO) rechnen kann.

Somit stehen sowohl die Erklärung für 2008 als auch 2009 noch aus. Nun hat der IV den Schlussbericht an das Gericht geschickt und hat darin beantragt, dass die Aufrechterhaltung des Insolvenzbeschlags hinsichtlich der Steuererstattungen bis zur Aufhebung des Verfahrens noch an den Treuhänder gehen sollen. Unser Problem ist, dass wir aus beruflichen Gründen (mein Freund hat die Kündigung bekommen, steht aber wieder in einem neuen Arbeitsverhältnis) 750 km umziehen mussten. Dieser Umzug war mit erheblichen Kosten verbunden, die ich größtenteils von meinen Ersparnissen bezahlt habe. Kann ja noch nachvollziehen, dass die Erstattung für 2008 abgeführt werden muss da dies im Normalfall schon längst erledigt gewesen wäre. Die Erstattung für 2009 könnte ich auch noch zähneknirschend verkraften aber die zukünftige 2010er wäre schon etwas krass...

Meine Frage ist nun, ob es noch Möglichkeiten gibt gegen diesen Antrag vorzugehen? Wenn der IV sich alles unter den Nagel reißt, bin ich selbst finanziell am Ende...

Danke schon mal für Eure Hilfe!
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deagle

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Re: Nachträgliche Steuererstattung an IV
« Antwort #1 am: 10. Juli 2010, 13:31:54 »

Solange das Verfahren nicht aufgehoben ist, geht der Erstattungsanspruch an den TH.
Wurde die Nachtragsverteilung beschlossen geht der Erstattungsanspruch bis zum Tag der Aufhebung ebenfalls an den TH.
Der Erstattungsanspruch ab der Aufhebung des Verfahrens steht wieder Euch zu.
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Annie

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Re: Nachträgliche Steuererstattung an IV
« Antwort #2 am: 10. Juli 2010, 18:12:37 »

Leider bin ich insolvenztechnisch nicht so bewandert... Hat man gar keine Möglichkeit evtl. einen Teil der Steuererstattungen (wenn es überhaupt welche gibt) zu bekommen. Fakt ist, dass - wenn ich die Umzugskosten nicht vorgestreckt hätte - mein Freund hätte "neue Schulden" machen müssen. Mal eben einen Umzug aus dem Ärmel schütteln ist nicht und ich selbst bin derzeit in Elternzeit. Ich hatte mich mal versucht ein bißchen in das INSO-Recht einzulesen und bin auf das Wort "Freigabe" gestoßen. Ist sowas - bei entsprechender Begründung - vielleicht möglich? Wir wollen uns das mit dem INSO-Verwalter auch nicht verscherzen, aber gleich alles abdrücken ist schon heftig. Zumal wir durch die kurzfristige Arbeitsaufnahme nun eine Mietdoppelbelastung haben. Aber was hätten wir machen sollen...? Arbeitslos zu sein (für vielleicht längere Zeit) oder ein reibungsloser Übergang von dem alten in das neue...

Will ja auch nicht hier "rumheulen", vielen von Euch geht´s ja nicht anders...

Da kommt mir noch eine Frage in den Sinn... Wie wird denn dann die Steuererstattung berechnet? Anteilig oder wie?!? Man kann ja davon ausgehen, dass mein Freund noch in diesem Jahr in die WVP kommt... wenn das Gericht mitspielt.

Danke Euch!
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paps

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Re: Nachträgliche Steuererstattung an IV
« Antwort #3 am: 10. Juli 2010, 19:26:28 »

Sie können es nur versuchen.

Stellen Sie einen Antrag auf Freigabe des Anteils, der als Werbungskosten für den Umzug berücksichtigt wurde.
Fügen Sie Nachweise bei, dass das Geld dazu von Ihnen stammt.
Begründen können Sie es auch damit, dass der Umzug wegen der Erwerbsobliegenheit notwendig war.

Wie die Entscheidung ausfällt, weiß natürlich niemand.

2010 geht bis zum Zeitpunkt  Aufhebung des Verfahrens an den TH, der Rest für das Jahr an ihren Freund.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Annie

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Re: Nachträgliche Steuererstattung an IV
« Antwort #4 am: 25. August 2010, 11:30:19 »

Vielen Dank für Eure Hilfe, vor allem Dir Paps! Der Antrag ist tatsächlich durchgegangen und die Steuererstattungsansprüche (sofern es welche gibt) für 2008, 2009 und 2010 bleiben komplett bei uns. Der Treuhänder hat den Insolvenzbeschlag für die Erstattungsansprüche zurückgenommen, so dass mein Freund hier nichts mehr abdrücken muss. Es ist vielleicht nicht viel, was er zurückbekommen wird aber jeder Cent in der momentanen Lage wird gebraucht...

Gut, dass es Euch gibt! Habt herzlichen Dank!
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