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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Unterhaltsberechtigung  (Gelesen 4398 mal)

tatzenbaer

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Unterhaltsberechtigung
« am: 06. April 2011, 14:48:07 »

Insolvenzverfahren wurde bereits eröffnet. Erstes Sondierungsgespräch mit Insolvenz-
verwalter wurde geführt (war übrigens okay).

Bin zwar momentan noch arbeitslos, bin aber sicher bald wieder zu arbeiten. Und nun
komme ich zu meinem eigentlichen heutigen Problem. Es ist möglich, daß meine Frau
bald zu arbeiten anfangen kann. 1. Muß ich Ihren Arbeitgeber und alles dem Insolvenz-
verwalter melden? 2. Ab wann zählt sie nicht mehr als unterhaltsberechigt?
Beispiel: Sie würde 800 Euro verdienen. Ich würde wieder ca. 1400 Euro verdienen.
Wenn ich es richtig sehe, wäre es doch dann so:
Sie ist nicht mehr unterhaltsberechtigt und bei mir wird dann statt 0 Euro ca. 400 Euro
gepfändet. Dann wäre es sozusagen besser, wenn sie gleich nur auf 400 Euro Basis
arbeiten würde. Sie hätte weniger Aufwand und uns würde das gleiche Geld zu Verfügung
stehen.

Viele Grüße
Tatze
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Fallera

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #1 am: 06. April 2011, 15:22:59 »

1. Muß ich Ihren Arbeitgeber und alles dem Insolvenz-verwalter melden?
- Nein, müssen Sie nicht.

2. Ab wann zählt sie nicht mehr als unterhaltsberechigt?
Beispiel: Sie würde 800 Euro verdienen.

- Eine generelle Grenze gibt es nicht! Zumal erstmal ein Antrag bei Gericht gestellt werden müsste, Ihre Frau nicht mehr als Unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen! Und NUR das Gericht entscheidet dann darüber! Solange bleibt sie Unterhaltsberechtigt! Und wenn sie 5.000 EUR netto verdient.

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Paula41

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #2 am: 06. April 2011, 16:37:50 »

Außerdem würden bei 1.400€ netto 290,40€ gepfändet werden.

mfg
Paula41
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tatzenbaer

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #3 am: 06. April 2011, 17:07:45 »

1. Demzufolge brauche ich also dem Insolvenzverwalter nichts zu sagen, wenn meine Frau
Arbeit aufnimmt?

Ich dachte ich muß jede Änderung mitteilen...

2. Wer stellt den Antrag bei Gericht, sie nicht mehr unterhaltsberechtigt zu führen?
« Letzte Änderung: 06. April 2011, 17:09:23 von tatzenbaer »
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Achdujeh

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #4 am: 06. April 2011, 17:27:23 »

1. Demzufolge brauche ich also dem Insolvenzverwalter nichts zu sagen, wenn meine Frau
Arbeit aufnimmt?unterhaltsberechtigt zu führen?
Ja, aber sobald danach gefragt wird, muss man sich schon äußern.


2. Wer stellt den Antrag bei Gericht, sie nicht mehr unterhaltsberechtigt zu führen?
Der TH.

FG Achdujeh
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Fallera

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #5 am: 06. April 2011, 18:25:51 »


Ich dachte ich muß jede Änderung mitteilen...
- Ja, jede Änderung die SIE Betrifft!
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tatzenbaer

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #6 am: 07. April 2011, 00:05:11 »

Interessante Sichtweise:

Änderung bei Ehefrau ist nicht gleich Änderung bei mir, auch
wenn das Gesamteinkommen damit steigen würde...
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Angestellte80

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #7 am: 07. April 2011, 07:23:09 »

wenn Ihre Frau auch in der Insolvenz(Ihre eigene) ist, muss sie das auch mitteilen. Aber so wie ich es verstanden habe sind nur Sie alleine in der Insolvenz
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Viele Grüße

Angestellte80
 

tatzenbaer

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #8 am: 07. April 2011, 10:08:56 »

Ja, bin nur alleine in der Insolvenz. Meine Frau ist zum Glück schuldenfrei.

Frage:

Wenn Insovenzverwalter herausbekommt, daß sie nicht mehr unterhaltsberechtigt
sein würde, hat das dann Sanktionen für mich oder stellt er einfach Antrag
bei Gericht? Rückwirkend kann dann keine Forderung entstehen?
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Fallera

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #9 am: 07. April 2011, 10:11:56 »

Wenn Insovenzverwalter herausbekommt, daß sie nicht mehr unterhaltsberechtigt
sein würde, hat das dann Sanktionen für mich oder stellt er einfach Antrag
bei Gericht? Rückwirkend kann dann keine Forderung entstehen?

- Nein, die Nichtberücksichtigung würde erst ab dem Tag es Gerichtsbeschlusses gelten. Sanktionen gegen sie würden sich nicht ergeben.
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tatzenbaer

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #10 am: 07. April 2011, 18:12:58 »

Vielen Dank für die Info's. Jetzt bin ich in diesem Bereich etwas beruhigter....
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tatzenbaer

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #11 am: 25. Mai 2012, 17:14:02 »

Meine Frau hat im Mai angefangen zu arbeiten. Gehalt ca. 600 bis 900 Netto.
Habe dem TH noch nichts mitgeteilt. Habe von meinem Insolvenzberater gehört,
daß es heikel ist keine Mitteilung zu machen und dass auch rückwirkend noch
Geld gefordert werden kann, betreffend der Arbeitsaufnahme durch meine Frau.
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Der_Alte

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #12 am: 25. Mai 2012, 21:26:21 »

Sie sind nicht verpflichtet dem Treuhänder über die Arbeitsaufnahme Ihrer Frau aktiv zu berichten. Sollte er nachfragen müssen Sie entsprechend antworten.
Rückwirkend halte ich für sehr unwahrscheinlich.
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