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Autor Thema: Unterhatsberechtigt oder nicht !!  (Gelesen 1933 mal)

Buzzy

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Unterhatsberechtigt oder nicht !!
« am: 05. Oktober 2010, 10:08:03 »

Hallo und vielen Dank im voraus für jede Antwort 

Ich war ja jetzt auf dem insolvenzgericht bei einem rechtspfleger weil mein lieber TH diesen monat eigenständig
bei meinem AG meine Frau nicht mehr berücksichtigen ließ , und das drei monate rückwirkend ,naja gott sei dank eurer Hilfe hier konnte ich das regeln .
Nun sagte die Rechtspflegerin ich muss mich mit ihm einigen wegen meiner frau ob die nun unterhaltsberechtigt ist oder nicht !
 :fuchsteufelswild:
Sie sagte aber auch das auf jeden fall meine Frau zur hälfte berechnet würde weil sie ja wie gesagt 350 euro verdiene , aber sie muss sich ja jeden  monat auch eine Fahrkarte 63.- euro kaufen . Kann ich auch dem TH einen bestimmten betrag an bieten ?
Meine Frage ist , falls das gericht meine F. zur hälfte anrechnet welche chance habe ich dagegen einspruch zu erheben ?
Und kann ich mich über den Th auch beschweren ? wenn ja , wo ?
 
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horst69

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Re: Unterhatsberechtigt oder nicht !!
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2010, 10:56:43 »

Hallo Buzzy !

Wieso sagt die Rechtspflegerin, das du dich mit dem TH einigen musst ???

Schließlich kann NUR das Gericht entscheiden ob deine Frau unterhaltsberechtigt ist/bleibt  !!

Da deine Frau, wenn ich es richtig verstanden habe, nur 350€ verdient, ist Sie auf jeden Fall zu 100% unterhaltsberechtigt.

Ich würde dem TH gar nichts anbieten, stattdessen widersprechen !

Und zwar direkt schriftlich als Einschreiben beim TH.

Dann wirst du sehen, ob er einen Antrag beim Gericht stellt, glaube ich aber ehrlich gesagt nicht !

Gruß Horst
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Buzzy

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Re: Unterhatsberechtigt oder nicht !!
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2010, 18:31:10 »

Hallo horst69
Sie sagte ich möchte mich bitte mit ihm einigen , und deshalb war meine frage ob meine Frau wirklich zur hälfte berechnet werden kann ?
Das sagte jedenfalls die rechtspflegerin meinem TH und mir das meine Frau zur hälfte auf jeden fall berechnet werde !!
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Buzzy

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Re: Unterhatsberechtigt oder nicht !!
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2010, 18:34:51 »

Ich möchte ja auch mein Geld zurück das er diesen Monat zuviel gepfändet hat , (auch rückwirkend ) für drei
monate , ich konnte bisher noch nicht einmal meine Miete zahlen .
Deswegen möchte ich ein bisschen vorbereitet sein wenn ich diese woche zum TH gehe .
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horst69

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Re: Unterhatsberechtigt oder nicht !!
« Antwort #4 am: 05. Oktober 2010, 18:39:29 »

Ich würde dir empfehlen sofort Beschwerde beim Amtsgericht einzulegen !

Das Geld was gepfändet wurde müsste er zurück zahlen !
Der TH muss bei Gericht einen Antrag stellen, das deine Frau als NICHT unterhaltsberechtigt einzustufen ist.
Entscheiden kann hier aber NUR das Gericht und nicht der TH. Solange das Gericht keinen Beschluß hierzu erlassen hat, darf dein TH gar nicht eigenmächtig aktiv werden !!!

Und was deine Frau angeht, bin ich mir extrem sicher, das sie bei 350€ verdienst weiterhin zu 100% unterhaltsberechtigt ist !

Gruß Horst
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Insokalle

Re: Unterhatsberechtigt oder nicht !!
« Antwort #5 am: 05. Oktober 2010, 18:43:14 »

Zum gefühlt millionsten Mal: Ohne Gerichtsbeschluss ist der Ehegatte als unterhaltsberechtigte Person zu brücksichtigen und zwar voll und nicht zur Hälfte oder sonst was.
Dies hat der Arbeitgeber zu berücksichtigen. Macht er dies nicht, muss er möglicherweise nachzahlen. Dann kann er sich das Geld vom IV wiederholen.
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