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Autor Thema: unterschied eröfnnetes verfahren - wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2310 mal)

Momo72

unterschied eröfnnetes verfahren - wohlverhaltensperiode
« am: 01. Oktober 2013, 14:29:43 »

hallo
auch auf die gefahr hin das die frage schon einige male hier gestellt wurde ( ich hab allerdings über die suche keine antwort gefunden), mein mann ist seit april 2011 in der PI im eröffneten verfahren. ich hab vielfach gelesen das das verfahren in der regel 1 - 1 1/2 jahre dauert, naja gut. allerdings scheint sich jetzt was zu tun, denn mein mann hat ein schreiben vom amtsgericht bekommen in dem steht das die schlussrechnung des TH eingegangen ist und geprüft wurde und das keine einwände zu erheben sind. außerdem ist ein beschluß dabei das der schlussverteilungn zugestimmt wird und alle beteiligten die gelegenheit bekommen bis 26.11.2013 stellung zu nehmen zu
1. schlußrechnung des TH und schlussverzeichnis der bei der verteilung zu berücksichtigenden forderungen
2. prüfung ggf nachtträglich angemeldeten forderungen
3. antrag des schuldners auf restschuldbefreiung
4. beauftragung des TH mit der überwachung des schuldners im verfahren zur restschuldbefreiung

außerdem ist noch die vergütung des TH aufgeführt.

nun zu meinen fragen. versteh ich das richtig das nun bald das verfahren aufgehoben wird und die wohlverhaltensperiode beginnen wird?

der TH hat seine vergütung dort aufgeführt. heißt das, das meinem mann in der WVP ein neuer zugeteilt wird?

jetzt die wichtigste frage, wodurch genau unterscheiden sich die beiden abschnitte der Inso? einiges weiß ich ja nun schon. beispielsweise das wir unsere lohnsteuerrückzahlung wieder behalten dürfen bzw auch den teil von meinem mann. mein mann darf wieder eigenes vermögen haben (ist das so richtig?)

über antworten wäre ich sehr dankbar. mit dem eröffneten verfahren kannte ich mich ja nu einigermaßen aus, durch viel mitlesen hier. aber jetzt bin ich wieder ziemlich verunsichert das wenn wir was falsch machen die ganze mühe für die katz war.

wie man sicherlich merkt mach ich mir mehr gedanken als mein mann.. :nono: aber ich will auch das es vorbei ist und unser leben irgendwann wieder "normal" wird.

eine frage noch. mein mann hat ein auto (ziemlich alter corsa) wenn er den während der WVP verkauft, darf er das geld dann behalten?im mom müßten wir das geld ja abgeben wenn mich nicht alles täuscht

sorry bischen lang geworden
lg
momo
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Insokalle

Re: unterschied eröfnnetes verfahren - wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2013, 10:46:34 »

Zitat
nun zu meinen fragen. versteh ich das richtig das nun bald das verfahren aufgehoben wird und die wohlverhaltensperiode beginnen wird?

Was heißt bald? Die Aufhebung rückt zwar langsam näher aber ob es in diesem Jahr noch was wird, ist schwer zu sagen. Zeitliche Prognosen sind fast wie eine Lotterie.


Zitat
der TH hat seine vergütung dort aufgeführt. heißt das, das meinem mann in der WVP ein neuer zugeteilt wird?

Nein. Die Vergütung eines TH im lfd. Verfahren und in der WVP berechnen sich anders. Mit der Bestellung des TH hat das also nichts zu tun. Normalerweise wird der TH des lfd. Verfahrens auch als TH für die WVP bestellt.


Zitat
jetzt die wichtigste frage, wodurch genau unterscheiden sich die beiden abschnitte der Inso? einiges weiß ich ja nun schon. beispielsweise das wir unsere lohnsteuerrückzahlung wieder behalten dürfen bzw auch den teil von meinem mann. mein mann darf wieder eigenes vermögen haben (ist das so richtig?)

Ja, solange keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde.
In der WVP greift die Abtretungserklärung, die die Schuldner bei der Antragstellung mit eingereicht haben. Außerdem gibt es Unterschiede in den Obliegenheitspflichten. Ohne ins Detail zu gehen und einen Aufsatz abzusondern, vgl. dazu § 290 InsO einerseits §§ 295 ff InsO andererseits.


Zitat
mein mann hat ein auto (ziemlich alter corsa) wenn er den während der WVP verkauft, darf er das geld dann behalten?

Ja. Der Wagen war wohl aus der Masse freigegeben?



Gespeichert
 

Momo72

Re: unterschied eröfnnetes verfahren - wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2013, 14:29:28 »

erstmal vielen dank für die antwort
naja mit bald meinte ich auch nicht in ein paar tagen  :wink: . erstmal müssen wir ja bis zum 26.11. warten... dann ist ja dezember, heißt also kurz vor weihnachten, ich glaub da tut sich dann nicht mehr wirklich viel, dann kommt neujahr, also ich denke ich bin da schon realistisch und denke bis ins neue jahr wird gar nix mehr passieren. ich meinte nur diese schreiben deuten bestimmt drauf hin das wir uns langsam in richtig WVP bewegen?

was ist eine nachtragsverteilung und (wenn) wann wird die denn angeordnet? mit beginn der WVP?

zu der frage ob der wagen aus der masse freigegeben wurde. der TH weiß von dem wagen, er hat auch alle unterlagen Kaufvertrag etc aber er schien ihn nie interessiert zu haben. wir haben allerdings auch kein schreiben in dem steht das das auto aus der masse freigegen ist. sollten wir uns das noch besorgen?

gruß momo
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Insokalle

Re: unterschied eröfnnetes verfahren - wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2013, 16:00:41 »

Zitat
was ist eine nachtragsverteilung und (wenn) wann wird die denn angeordnet? mit beginn der WVP?

Nein, diese Verknüpfung besteht an sich nicht. Nachtragsverteilung erfasst u.a. nach dem Schlusstermin bekannt gewordene Vermögenswerte, die im lfd. Verfahren zur Masse gehört hätten. Bei anteiligen Steuererstattungsansprüchen des Jahres der Verfahrensaufhebung wird sie oft vorbehalten. Der zugehörige Beschluss ergeht dann meist zeitnah mit der Aufhebung. Warten Sie ab, was passiert.


Ich denke, bei dem Pkw würde ich nicht weiter rühren. Er wurde ja angegeben. Vielleicht hat der TH ihn nicht als verwertungserhablich angesehen.
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