Hallo liebe Gemeinde und Leidensgenossen,
auch meine Frau und mich hat nach einer gescheiterten Existenzgründung im Jahr 2000 nur gut 1 Jahr später der Pleitgeier erfasst und wir wollen unsere Schulden jetzt endlich los werden. Die ständigen EV's und insbesondere die Kontopfändungen gehen uns langsam auf die Nerven.
Allerdings gibt es bei mir ein erhebliches Problem: Für den Antrag ist es ja erforderlich, eine detaillierte Liste aller Gläubiger aufzustellen, und da liegt der Hase im Pfeffer. Meine Frau und ich haben einige Jahre in Süddeutschland gewohnt und als wir in 2006 beruflich bedingt wieder nach Norddeutschland umgezogen sind, kam es zu einer unverzeihlichen Panne. Ein Umzugskarton mit sehr wichtigen persönlichen Unterlagen und u.a. jeder Menge Schreiben von Gläubigern, Inkassounternehmen, Mahn- und Vollstreckungsbescheiden ist versehentlich im Müll gelandet, da wir diesen Umzug auch zu einer Entrümpelung genutzt haben. Ich kann also beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen und belegen, wer alles meine Gläubiger sind. Aufgrund persönlicher Schicksalsschläge hat sich die Anzahl der Gläubiger in den letzten Jahren auch noch weiter erhöht. Wieviele es allerdings sind, kann ich nicht beziffern. Es dürften so um die 60-70 sein mit einer Gesamtverbindlichkeit von geschätzten gut 100.000,- EUR. Aufgrund der Gläubigeranzahl kommt für mich also nur ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht.
Ich habe jetzt damit angefangen einfach mal 'auf Verdacht' alle Inkassobüros und Wirtschaftsauskunfteinen, die dem BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen -
www.inkasso.de) angehören, per Fax anzuschreiben und - sofern vorhanden - eine Übersicht aller Forderungen mit aktuellen Salden sowie eine Auskunft gem. §34 BDSG anzufordern. Eine echte Mammutaufgabe, aber eine andere Lösung sehe ich nicht. Aber auch der längste Weg beginnt bekanntlich mit dem ersten Schritt. Allerdings komme ich auf diesem Weg nicht an die Gläubiger heran, die kein Inkassobüro beauftragt haben. Und aus dem Gedächtnis bekomme ich unmöglich alle zusammen. Eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft liegt mir inzwischen vor.
Jetzt habe ich in der Suche gefunden und gelesen, dass eine vollständige Gläubigerliste in der Regelinsolvenz nicht unbedingt kriegsentscheidend ist, aber eine konkrete Antwort konnte ich leider nicht finden. Was passiert denn genau bei der Antragstellung, wenn diese Liste nicht komplett ist? Wenn alles gut läuft, dann bekomme ich allerhöchstens 50% meiner Gläubiger zusammen - und bestimmt sind inzwischen auch schon einige nicht titulierte Forderungen verjährt ... nur welche? Ich habe keine Ahnung.
Danke schon mal für Antworten.