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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Update - nur Stress mit dem TH  (Gelesen 4558 mal)

Esmeralda

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Update - nur Stress mit dem TH
« am: 28. Februar 2013, 17:08:56 »

Hallo,

ich scheine ein ganz besonderes Exemplar an TH erwischt zu haben. Inzwischen musste ich selbst einen Rechtsanwalt einschalten, damit ich zu meinem Recht komme.
Nun zu meiner Frage. Ich war gerade auf der Bank und wollte vom meinem P-Konto Geld abheben (ist Lohn eingegangen) leider konnte ich "nur" einen Teilbetrag ziehen, mehr wollte mir der Bankomat nicht geben. Nach Rückfrage am Schalter hieß es, dass das mit der Höhe des P-Kontos zusammenhängt und es wäre ja noch eine Pfändung drauf. Da bin ich stutzig geworden, weil in der Inso nicht gepfändet werden darf. Jetzt hat mein TH seit Oktober eine Pfändung in Höhe von 1€ auf meinem Konto. Kann mir jemand sagen, was das für Sinn macht? Damit könnte er ja jederzeit auf mein Konto zugreifen oder sehe ich das falsch?
Der Mann macht echt nur Ärger und Stress.....

Danke
Esemeralda
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Insokalle

Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #1 am: 28. Februar 2013, 18:03:28 »

Ich könnte mir vorstellen, dass er sichergehen will, dass mögliche Beträge, die über dem P-Konto-Freibetrag liegen, von der Bank an ihn weitergeleitet werden.

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geschieden1907

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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #2 am: 28. Februar 2013, 18:24:13 »

Da kann ich mithalten... vllt haben wir sogar denselben Th  :wow:.
Heute kam mein Gehalt und ich konnte gerade mal die Miete, Strom, Telekom überweisen, für meine private KV hat das Geld schon nicht mehr gereicht. Habe dann den TH angerufen und mächtig Stress gemacht, zumal ich den bisher nicht mal persönlich kenne, erst nächste Woche ein Gespräch mit ihm stattfindet. Seine Angestellte hat dann aber ein Fax an die Bank gesendet und den ganzen Betrag (Gehalt) wieder freigegeben. Dennoch war ich am kochen. Können solche Menschen auch von a bis b denken ?. Ich habe Summe x als Gehalt und davon sind Miete, KV, Strom usw. zu zahlen. In meinem Fall sind das schon knapp 2000 Euro für alle notwendigen Ausgaben. Und besonders die private KV ist hierbei ein Sozialbeitrag.

Kann man sich bei solchen sturen THs eigentlich auch beim Gericht beschweren, im Härtefall gar einen neuen fordern ?.
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InsOmania

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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #3 am: 01. März 2013, 09:12:09 »

Grundsätzlich ist folgendes zu bedenken:

Das P-Konto gewährt einen Pfändungsschutz in Höhe des sog. Sockelfreibetrages. Die Bank hat sich demzufolge nicht an die Pfändungstabelle zu halten. Die Bank stellt Ihnen den Freibetrag zur Verfügung. Dieser kann, je nach Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen erhöht werden. Der Kontopfändungsschutz dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages nach § 850c Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung von derzeit 1028,89 Euro je Kalendermonat. Das Gesetz sieht vor, dass der automatische Freibetrag je nach Lebenssituation des Kontoinhabers erhöht werden kann. Das ist insbesondere der Fall, wenn er einer oder mehreren Personen Unterhalt gewährt oder für seinen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner und/oder für Stiefkinder Sozialleistungen entgegennimmt. Der Basispfändungsschutz erhöht sich dementsprechend um 387,22 Euro für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person. Pfändungsfrei sind auch bestimmte einmalige Sozialleistungen und solche Sozialleistungen, die den Mehraufwand infolge eines Körperschadens ausgleichen, sowie Kindergeld und Kinderzuschläge. Ist das pfändungsgeschützte Guthaben bis zum Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht, wird der verbleibende Guthabenrest einmal in den Folgemonat übertragen und steht dann einmalig zusätzlich zum
geschützten Guthaben für den Folgemonat zur Verfügung. Wird der Guthabenrest auch im Folgemonat nicht verbraucht, steht der Betrag dem Gläubiger, in diesem Fall der Masse zu.

Das heißt, ja der Treuhänder kann von a bis z denken, er macht nämlich das, wozu er verpflichtet ist. Pfändbares Vermögen sichern!

Stellt sich nun die Lage wie von Ihnen beschrieben dar, nämlich das dieser Freibetrag nicht ausreicht um die Lebenshaltungskosten zu decken, dann kann dieser Freibetrag AUF ANTRAG beim Insolvenzgericht erhöht werden. Stellen Sie diesen Antrag nicht, können Sie das nicht dem Treuhänder vorwerfen!

Ihre Frage, ob Sie sich beim Gericht beschweren können, erübrigt sich. Der Treuhänder kommt, wie ausgeführt, seinen Pflichten nach.

Auch ich gebe zu, dass ich diese Situation aus Sicht der Schuldenr sehr unbefriedigend finde. Aber wer sich für ein P-Konto entscheidet, der muss zwangsweise damit leben. Sie sollten jedoch die Möglichkeit in Betracht ziehen, das P-Konto wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln. Dann ergibt sich diese Problematik nicht. Da sie im eröffneten Insolvenzverfahren ohnehin einenn Pfändungsschutz genießen (§ 89 InsO) scützt das P-Konto Sie also nur vor sog. Neugläubigern. Wenn Sie also wieder neue Schulden machen und diese Gläubiger dann das Konto pfänden wollen. Und neue Schulden sind ja sicher nicht ihr Ziel  :wink:
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Feuerwald

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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #4 am: 01. März 2013, 10:39:08 »

§ 89 InsO wirkt aber nicht gegen § 35 InsO. Hier hat sich der Treuhänder dem Konto bemächtigt ( ... Jetzt hat mein TH seit Oktober eine Pfändung in Höhe von 1€ auf meinem Konto ... ).

Würde das Konto wieder in ein normales Konto umgewandelt, hätte die Bank das gesamte Guthaben an den TH auszukehren. Wobei hier wohl eher nur den symbolisch gepfändeten *1 Euro*.

Kurz um, entweder der TH gibt das Konto frei oder man stellt einen Antrag gem. § 850k Abs. 4 ZPO beim Gericht.



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InsOmania

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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #5 am: 01. März 2013, 12:28:29 »

Richtig, wenn überhaupt dann wäre der eine Euro zu bezahlen. Das P-Konto freigeben kann er nicht. Man kann nur freigeben, was dem Insolvenzbeschlag unterliegt. Genau das ist beim Freibetrag auf dem P-Konto eben nicht der Fall. Wenn überhaupt kann er den, den Freibetrag übersteigenden Betrag, aus dem Insolvenzbeschlag freigeben. Tut er dies, macht er sich schadenersatzpflichtig.
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Esmeralda

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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #6 am: 01. März 2013, 15:40:46 »

@Feuerwald ind InsOmania,

ich habe mir gerade die Beträge durchgelesen und versteh nur Bahnhof. Ich habe ein P-Konto mit einer Bescheinigung von der Schuldnerberatung über die Höhe der Freibeträge. Bis jetzt hatte ich keine Probleme damit. Allerdings wollte ich am Montasende Geld abheben, das ging wohl nicht, weil ich den Freibetrag ausgeschöpft hätte. Dabei habe ich am Bankschalter nachgefragt ob ich das Konto in ein normales Konto umwandeln könne. Da bekam ich die Auskunft der TH hätte seit Oktober eine schwebende Pfändung auf meinem Konto.

Mein TH macht mir das Leben echt fast schon zur Hölle. Im Moment läuft ein Antrag seitens des TH beim Amstgericht, der meine Kinder (ich bin alleinerziehend) als Unterhaltspflichtige herausnehmen soll. Er meint 313€ Unterhalt und 2x Kindergeld wäre ausreichendes Einkommen, dass bei den Kindern (4 und9) berücksichtigt werden kann. Das Amtsgericht will diesem Antrag stattgeben und mein Gehalt wird schon ohne Unterhaltspflichtige gepfändet (Beschluss vom Amtsgericht). Ich musste einen Anwalt einschalten um zu meinem Recht zukommen.

Dann gibt der TH eine Gasrechnung frei im Februar (ich hätte aus der Jahresabrechnung nachzahlen müssen) obwohl er mir sagte, dass das Gaswerk das in der Insotabelle anmelden muss (Auskunft im November). Ich fall aus allen Wolken, weil ich eine Mahnung bekommen habe.Er treibt regelrechte Spielchen mit mir, alles in Rahmen der Legalität....

Daher weiß ich eben nicht ob die schwebende Kontopfändung rechtens ist?

Gruss Esmeralda
« Letzte Änderung: 01. März 2013, 15:43:38 von Esmeralda »
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geschieden1907

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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #7 am: 01. März 2013, 17:31:37 »

ich habe mir gerade die Beträge durchgelesen und versteh nur Bahnhof. Ich habe ein P-Konto mit einer Bescheinigung von der Schuldnerberatung über die Höhe der Freibeträge. Bis jetzt hatte ich keine Probleme damit.

Das würde mich auch interessieren, weil ich das auch noch nicht so ganz verstehe  :rougi:
Ein P-Konto soll doch eigentlich schützen, oder nicht ?. Auf der anderen Seite lese ich hier sehr oft, dass man ein P-Konto nicht mehr benötigt, wenn man in einem eröffneten Verfahren ist, bzw. in der WVP.
Ich für meinen Teil bin noch in der Eröffnungsphase.

@ Esmeralda
Ich für meinen Teil würde hier wirklich eine Beschwerde beim AG einreichen. Sorry, natürlich ist der TH nicht dein Kumpel oder Freund. Aber laut Aussage meiner Schuldnerberatung hat er die Aufgabe dein "Vermögen" zu schützen und soll dich nicht noch mehr ausnehmen. Zumal deine Sache für mich unbegreiflich ist. Was sind denn bitte 313 Euro zzgl. 2 x Kindergeld = ungefähr 700 Euro im Monat ?. Ich würde gar nichts. Bei den heutigen Lebenskosten. Sprich nimmt er oder das AG die 2 Kinder raus... in welchem Staat leben wir denn ?.
« Letzte Änderung: 01. März 2013, 17:33:28 von geschieden1907 »
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Esmeralda

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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #8 am: 01. März 2013, 21:31:11 »

@geschiedene1907

@ Esmeralda
Ich für meinen Teil würde hier wirklich eine Beschwerde beim AG einreichen. Sorry, natürlich ist der TH nicht dein Kumpel oder Freund. Aber laut Aussage meiner Schuldnerberatung hat er die Aufgabe dein "Vermögen" zu schützen und soll dich nicht noch mehr ausnehmen. Zumal deine Sache für mich unbegreiflich ist. Was sind denn bitte 313 Euro zzgl. 2 x Kindergeld = ungefähr 700 Euro im Monat ?. Ich würde gar nichts. Bei den heutigen Lebenskosten. Sprich nimmt er oder das AG die 2 Kinder raus... in welchem Staat leben wir denn ?.


tja das Amtsgericht meint dass es Rechtens ist, was der TH von mir verlangt. Es ist völlig egal ob die Lebenkosten hoch sind oder nicht. Mein TH ist ein sehr tüchtiger und windiger TH und bewegt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten. Leider bin ich noch ganz am Anfang der Insolvenz und hoffe das mein Anwalt irgendwas erreichen kann.
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InsOmania

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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #9 am: 02. März 2013, 21:56:05 »

Also das der Antrag beim Amtsgericht durchgeht, wundert mich. Ich bin auch erstaunt das der TH überhaupt diesen Antrag stellt. Das höre ich in 8 Jahren Berufspraxis zum ersten Mal. Ich kenne das bei Ehegattenunterhalt aber nicht bei Kindesunterhalt.

850c Abs. 4 ZPO regelt die Voraussetzungen zur Nichtberücksichtigung. Dort heist es:


(4) Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden.

Es stellt sich also die Frage, ob die Unterhaltszahlungen eines Dritten an die Schuldnerin bzw. Deren Kinder "Einkünfte" der Schuldnerin darstellen. Ich meinte zunächst nein, da Eltern, die in intakten Familien nur Naturalunterhalt leisten, dann ja besser gestellt würden weil hier die Unterhaltspflichten bei der Berechnung berücksichtigt würden. Gefunden habe ich hierzu allerdings folgendes:

"Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils unterscheiden sich in dieser Hinsicht nicht von sonstigen Einkünften der unter-haltsberechtigten Person, etwa einer Ausbildungsvergütung oder Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung. Die von der Rechtsbeschwerde hervorgehobene Besserstellung von Kindern aus intakten Familien, deren Eltern gegebenenfalls den vollen Freibetrag in Anspruch nehmen könnten, weil der vom anderen Elternteil gewährte Naturalunterhalt kein anzurechnendes Einkommen im Sinne von § 850c Abs. 4 ZPO sei, verlangt keine andere Sicht der Dinge. Geld, welches der Unterhaltsberechtigte von dritter Seite bezieht, verringert seinen Bedarf und entlastet so den Schuldner. Dass auch Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder sonstiger Dritter Einkünfte der dem Schuldner gegenüber unterhaltsberechtigten Person darstellen können, entspricht folgerichtig der nahezu einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur"

Fundstelle:
Urteil des BGH vom 23.04.2009 IX ZR 65/08 – in ZVI 2009, S. 333ff und im Internet unter www.bundesgerichtshof.de

Ich muss zugeben, ich bin überrascht.

Wird bei uns dennoch nicht praktiziert.
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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #10 am: 03. März 2013, 09:18:40 »

@InsOmania

ja ich hab ein ganz besonderes Exemplar an TH erwischt. Mein Anwalt sagte, dass der TH bekannt sei solche Sachen zumachen. Die sämtlichen Gerichtsbeschlüsse hat mein Anwalt in seinem Antwortschreiben ans Amtsgericht zitiert und aufgearbeitet, trotzdem hat das Amtsgericht im Januar dem TH rechtgegeben und ich darf jeden Monat 553€ netto zusätzlich abdrücken. Ist sehr viel Geld.
Warum das Amtsgericht so reagiert oder so entscheidet weiß ich nicht. Ich befürchte, dass ich um eine Klage nicht herumkomme. Die nächste Entscheidung steht noch aus.

Gruss Esmeralda
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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #11 am: 04. März 2013, 09:28:23 »

Was mich aber noch beschäftigt ist die Problematik, dass Sie ja trotzdem noch Unterhaltsverpflichtungen haben. Der Unterhaltsvorschuss ist ja nur ein Teil des gesamten Unterhalts. Für den anderen Teil (auch wenn es nur Naturalunterhalt ist) müssen Sie ja dennoch aufkommen. Habe das heute bei uns mal in die Diskussion gebracht, sagen wir mal so, wir waren alle eigentlich eher entsetzt als erstaunt. Wir werden das jedenfalls so nicht praktizieren.
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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #12 am: 04. März 2013, 10:24:10 »

hier übrigens noch die, diesen Thema betreffende, BGH - Entscheidung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.05.2009, Az. IX ZB 211/08
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Esmeralda

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Re: Update - nur Stress mit dem TH
« Antwort #13 am: 04. März 2013, 17:57:33 »

@InsOmania,

die BGH Beschlüsse sind meinem Anwalt bekannt und wurden auch in der sofortigen Beschwerde mit untergebracht, aber das Gericht ist nach wie vor der Ansicht, dass der TH eben recht hat, mir möglichst viel Geld abzunehmen.
Ich bin für meine Schulden selbst verantwortlich, aber Leidtragende in diesem Fall sind die Kinder. Ich hoffe ich komme noch zu meinem Recht.

Vielen Dank für die Antworten

Esmeralda
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