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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Ab wann muß man den Betrag zahlen?  (Gelesen 7480 mal)

Sandra1980

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« am: 16. November 2006, 18:34:46 »

Hallo,ab wann ist das ,wo man den Betrag der über der Pfändungsgrenze ist abgeben muß???? Am 07.11. wurde beschlossen das Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Und manche erzählen, das es egal ist, was es für Geld ist (Weihnachtsgeld,..) ,alles was über Pfändungsgrenze liegt wird gepfändet.

Ich dank im vorraus,

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jafern

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #1 am: 23. November 2006, 21:48:58 »

Hallo Sandra1980 (netter Jahrgang  :)) ),

da ich gerade feststelle, dass noch keiner auf Dein Posting geantwortet hat, unterstelle ich mal, dass Deine Frage vielleicht nicht verständlich genug formuliert wurde.

Willst Du es noch mal versuchen, oder aber hat sich Dein Anliegen evtl. schon erledigt?

Ich bin sicher, dass sich einer unserer fleißigen Moderatoren dann umgehend dazu äußern wird  :applaus:

VG
Jafern[addsig]
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

paps

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #2 am: 23. November 2006, 23:19:41 »

da unser aller chef es sich zur Aufgabe gemacht hat ältere Beiträge nach oben zu schubsen, will ich dann mal antworten :manno:
Mit ein bischen Suche gäbe es bereits einige Antworten  ;-)
Der pfändbare Betrag ist ab dem Monat der Eröffnung abzuführen. Wenn der IV schnell genug ist, passt es mit dem Gehalt(ALG oder was auch immer) noch für November.
Anderenfalls würde die letzte Zahlung(72-ste) eben um einen Monat versetzt.

Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500,- Euro und Urlaubsgeld garnicht pfändbar.
(Sofern es  nicht mehr ist als das normale Monatsgehalt)
 ;-)  

Alle anderen abzuführenden beträge richten sich nach der Anlage(Pfändungstabelle) zum §850ZPO.
Es gibt einen Ausgangsbetrag, der in Abhängigkeit von der Höhe des Netto und der unterhaltsberechtigten Personen steigt.

Das sollte als Grundauskunft genügen. Bin gerne bereit weitere Fragen zu beantworten.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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jafern

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #3 am: 24. November 2006, 00:02:26 »

paps, bei all Deinem Charme: es wird trotzdem keine Gehaltserhöhung geben  :-D

Spaß beiseite: in einem kommenden Interview möchte ich zum Besten geben, dass keine bei uns eingestellte Frage länger als einen Tag unbeantwortet bleibt...!

Kriegen wir das hin? :denken:  Ich denke schon... :dance:

Wünsche angenehme Nachtruhe.
VG
Jafern[addsig]
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ThoFa

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #4 am: 24. November 2006, 13:31:13 »

Zitat:


Spaß beiseite: in einem kommenden Interview möchte ich zum Besten geben, dass keine bei uns eingestellte Frage länger als einen Tag unbeantwortet bleibt...!



Kriegen wir das hin? :denken:  Ich denke schon... :dance:


Wenn der Tag um nochmals 24 Stunden verlänget wird bestimmt.  :pfeifen:
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paps

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #5 am: 24. November 2006, 21:30:32 »

Manche Mods gehen nebenbei auch noch regulär arbeiten und ich denke bei ZhoFa un mir sind das nicht nur 7,36 Stunden am Tag.
:pfeifen:
Aber man (wir) bemühen uns.

Manche Fragen kann man aber Abends nicht mehr lösen, weil man einfach selber nochmal genau nachlesen mus.  :nein: [addsig]
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Sandra1980

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #6 am: 28. November 2006, 06:25:33 »

Ich hätte mal noch eine Frage. Wenn sich ein insolvenzverwalter beim Arbeitgeber meldet,wird der Pfändbare betrag da gleich vom Gehalt abgezogen bevor es auf Konto kommt?????  Und der Insolvenzverwalter sagte,weil wir fragten was mit Steuererklärung (Geld) passiert und er sagte das muß man bei Gericht beantragen und entscheiden dann,kennen sie sich da aus????  Vielen Dank für die letzten Antworten.

Lg sandra1980
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ThoFa

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #7 am: 28. November 2006, 14:15:38 »

Hallo,

ja der Arbeitgeber berechnet den pfändbaren Anteil und überweist diesen an den IV, der Rest wird an Sie ausgezahlt.

Der zweite Teil ist kaum zu verstehen, bitte schreiben Sie so, dass man es irgendwie begreifen kann. Ich versuch trotzdem mal eine Antwort:

Während des laufenden Insolvenzverfahren gehen Steuererstattungen in die Insolvenzmasse, während der Wohlverhaltensphase an den Schuldner.

MfG

ThoFa

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Sandra1980

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #8 am: 28. November 2006, 16:15:06 »

Danke. Also wir haben den verwalter gefragt was 2007 mit der Steuererklärung wird und da hat der verwalter gesagt das wir das beim Amtsgericht beantragen müssen und die Entscheiden.
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paps

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #9 am: 28. November 2006, 16:52:19 »

Sollte zum Zeitpunkt der Erstattung das Verfahren noch laufen geht diese automatisch zur Masse.

Wollen Sie aus noch nicht genannten Gründen die Erstattung / oder einen Teil an sich ausgezahlt bekommen, ist ein Antrag beim Insolvenzgericht notwendig.

Ist das Verfahren beendet, geht die Erstattung an Sie.[addsig]
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Sandra1980

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #10 am: 28. November 2006, 18:20:31 »

Aso,klingt jetzt vielleicht komisch,aber wann ist das verfahren beendet? Im Januar ist die Gläubiger versammlung???? Der verwalter hätte dies aber auch genauer sagen können wa.

Lg sandra
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paps

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Ab wann muß man den Betrag zahlen?
« Antwort #11 am: 28. November 2006, 23:30:49 »

Sie erhalten vom Gericht immer eine Mitteilung über den aktuellen Verfahrensstand.
Es sollte dann alo der Schlußtermin benannt sein. Danach erfolgt die Schlußverteilung und ca. 3-4 Wochen danach erhalten Sie die Mitteilung zur Ankündigung der RSB , wenn sie sich bis zum Ende der Inso redlich verhalten.
Ab diesem Zeitpunkt hat der TH nur noch Überwachungsfunktionen.
Wann das genau bei ihnen sein wird, kann ich von hier aus nicht einschätzen.
Einige Gerichte geben in Ihren Eröffnungsbeschlüssen die geplanten Termine für das verfahren bereits mit bekannt. Vielleicht haben Sie dann von daher einen ungefähren Anhaltspunkt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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