Hallo,
als aller erstes wünsche ich gesundes Neues Jahr. Und dann möchte ich ersteinmal sagen, dass ich mich schon jetzt dafür bedanke, dass es Leute gibt die Ihre Freizeit dafür "opfern", solch ein Forum zu führen und somit Menschen in Situationen, die nirgendwo anders Hilfe finden, helfen.
Und als nächstes entschuldige ich mich schon mal für die Länge, aber ich möchte es halt so ausführlich wie möglich schildern und fragen... :rougi:
Meine Situation:
Ich befinde mich seit Oktober 2008 in der Wohlverhaltensperiode meines Verbraucherinsolvenzverfahrens, das Verfahren wurde im Oktober 2007 eröffnet.
Leider ist es auch bei mir so, dass meine TH zwar zum Glück ganz nett ist, aber die Kommunikation lässt sehr zu wünschen übrig, sodass ich oft dasteh, wenn mal wieder etwas unvorhergesehens eintrifft und nicht weiß, was jetzt evtl. auf mich zukommt. Nun ja zum Glück gibt es ja euch... :juchu:
Ich gehe einer Tätigkeit nach. Nun ist es so, dass ich jeden Monat meine geleisteten Überstunden ausgezahlt bekomme, dass ist völlig unterschiedlich. Ich arbeite dort seit 1 Jahr und 2 Monaten also auch fast genau die Zeit, seit das Insolvenzverfahren läuft. Jetzt war es bisher so, dass ich ohne Überstunden sagen wir mal ca 850 € netto verdient hab und selbst mit Überstunden nie über die Grenze von 989,99 € netto gekommen bin. Jetzt habe ich aber (da ich nun über 1 Jahr in dem Unternehmen bin) dieses Jahr das erste Mal Weihnachtsgeld im Dezember 2008 mit dem Novembergehalt 2008 erhalten. Bis jetzt war ich immer der Meinung ich komm nie über die 989,99 € also muss ich bzw mein Arbeitgeber auch nix abführen an den Treuhänder, aber bei dem Weihnachtsgeld wusste ich nach eigenen Nachforschungen, dass mir nur 500 € zu stehen. Nun bekomm ich meinen Lohnzettel und steht da nix mit Pfändung...
. Ich geh also ins Personalbüro, das sagen die mir, dass die gar keine Unterlagen von meinem Treuhänder erhalten haben (nur das was ich im Personalfragebogen angegeben hab, was natürlich in Vergessenheit geraten war - lassen wir mal dahingestellt was davon zu halten ist), aber im Urteil des Amtsgerichtes steht, dass der Treuhänder meinen Arbeitgeber anzuschreiben hat. Nun ja ich weiß auch nicht so recht ob mein Arbeitgeber so richtig weiß was er da tut, ja ich weiß, dass er verpflichtet ist abzuführen usw, aber ich will natürlich auch so wenig wie möglich meinen Arbeitgeber "nerven", da ich nur einen befristeten Vertrag habe und auf Verlängerung hoffe. Weiteres Problem ist, dass ich im Februar 2009 mit dem Januar 2009 Gehalt eine Sonderprämie von 250 € erhalte, da ich die letzten 6 Monate nicht krank war... :juchu:. Nun ja durch meine Nachforschungen bin ich noch darauf gestoßen, dass die Überstunden mir nur zu 50 % zustehen. Weiterhin hab ich in diesen Ausführungen nie etwas gefunden ob das ganze nun Brutto oder Netto ist (bei der Lohnpfändungstabelle weiß ich das es Netto ist, aber bei Weihnachtsgeld & Co. weiß ich es nicht).
Meine Fragen zu meiner Lohnabrechnung von November ist nun gleich mit Beispiel:
1)
Lohn Brutto: 1150 €
Überstunden Brutto: 100 €
Weihnachtsgeld Brutto: 575 €
ergibt nach meiner Lohnabrechnung Gesamtnetto: 1250 €
Was ich auch ausgezahlt bekommen hab. Nun habe ich meinen TH angerufen und der hat gemeint ich soll die Abrechnung ihm schicken und er prüft sie, hab aber wie immer mal wieder immer noch keine Info....weiß jemand ob ich was zurückzahlen muss???? und wenn ja wieviel ca.? Ist das mit dem Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nun Brutto oder Netto? Und auch mit den Überstundenzuschlägen?
2)
Da ich nun bis jetzt jeden Monat Überstunden sagen wir im Durchschnitt von 100 € Brutto erhalten habe und aber immer Netto mit Lohn und Überstunden unter die Pfändungsgrenze gefallen bin, muss ich trotzdem einen Teil zurückzahlen von den letzten 12 oder 13 Monaten??? Weil es ja heißt es steht einem nur die Hälfte zu!!! Es steht ja halt nirgendwo da, was ist wenn man mit den Überstunden trotzdem unter der Grenze bleibt???
3)
was ist mit der Sonderzahlung die ich nächsten Monat erhalte, da hab ich unterschiedliche Aussagen zu gefunden? Und auch da wäre das Problem was ist wenn ich 850 € netto hab und mit der Prämie vielleicht auf 1000 € netto kommen würde! Wird mir dann nur 10 € gepfändet oder steht es mir komplett NICHT zu, selbst wenn ich am Ende unter die Pfändungsgrenze kommen würde mit der Sonderzahlung?
4)
Wie kann ich sicher gehen, dass die Abrechnung die mein Arbeitgeber macht korrekt ist, ich mein am Ende kann ich ja nur einfach monatlich die Abrechnung meinem TH schicken um mich persönlich abzusicher, oder?!
5)
Wenn ich Guthaben aus Nebenkostenabrechnung meiner Wohnung erhalte, muss ich das abführen oder kann ich das behalten in meiner Wohlverhaltnsphase?
6)
Das selbe wie bei Punkt 5) nur mit der Lohnsteuererklärung?
So ich glaub das reicht ja wohl erstmal. Ich bedanke mich schon jetzt im Voraus. Und hoffe auf baldige Antwort, denn meine Angst ist groß das ich evtl. hunderte Euro Lohn zurückzahlen muss, was ich natürlich nicht hab und die schlaflosen Nächte sind garantiert.