"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Verbraucherinsolvenzverfahren-Lohnzahlung und andere Fragen  (Gelesen 6266 mal)

poppnic

  • Gast

Hallo,

als aller erstes wünsche ich gesundes Neues Jahr. Und dann möchte ich ersteinmal sagen, dass ich mich schon jetzt dafür bedanke, dass es Leute gibt die Ihre Freizeit dafür "opfern", solch ein Forum zu führen und somit Menschen in Situationen, die nirgendwo anders Hilfe finden, helfen.

Und als nächstes entschuldige ich mich schon mal für die Länge, aber ich möchte es halt so ausführlich wie möglich schildern und fragen... :rougi:

Meine Situation:

Ich befinde mich seit Oktober 2008 in der Wohlverhaltensperiode meines Verbraucherinsolvenzverfahrens, das Verfahren wurde im Oktober 2007 eröffnet.

Leider ist es auch bei mir so, dass meine TH zwar zum Glück ganz nett ist, aber die Kommunikation lässt sehr zu wünschen übrig, sodass ich oft dasteh, wenn mal wieder etwas unvorhergesehens eintrifft und nicht weiß, was jetzt evtl. auf mich zukommt. Nun ja zum Glück gibt es ja euch... :juchu:

Ich gehe einer Tätigkeit nach. Nun ist es so, dass ich jeden Monat meine geleisteten Überstunden ausgezahlt bekomme, dass ist völlig unterschiedlich. Ich arbeite dort seit 1 Jahr und 2 Monaten also auch fast genau die Zeit, seit das Insolvenzverfahren läuft. Jetzt war es bisher so, dass ich ohne Überstunden sagen wir mal ca 850 € netto verdient hab und selbst mit Überstunden nie über die Grenze von 989,99 €  netto gekommen bin. Jetzt habe ich aber (da ich nun über 1 Jahr in dem Unternehmen bin) dieses Jahr das erste Mal Weihnachtsgeld im Dezember 2008 mit dem Novembergehalt 2008 erhalten. Bis jetzt war ich immer der Meinung ich komm nie über die 989,99 € also muss ich bzw mein Arbeitgeber auch nix abführen an den Treuhänder, aber bei dem Weihnachtsgeld wusste ich nach eigenen Nachforschungen, dass mir nur 500 € zu stehen. Nun bekomm ich meinen Lohnzettel und steht da nix mit Pfändung... :shock:. Ich geh also ins Personalbüro, das sagen die mir, dass die gar keine Unterlagen von meinem Treuhänder erhalten haben (nur das was ich im Personalfragebogen angegeben hab, was natürlich in Vergessenheit geraten war - lassen wir mal dahingestellt was davon zu halten ist), aber im Urteil des Amtsgerichtes steht, dass der Treuhänder meinen Arbeitgeber anzuschreiben hat. Nun ja ich weiß auch nicht so recht ob mein Arbeitgeber so richtig weiß was er da tut, ja ich weiß, dass er verpflichtet ist abzuführen usw, aber ich will natürlich auch so wenig wie möglich meinen Arbeitgeber "nerven", da ich nur einen befristeten Vertrag habe und auf Verlängerung hoffe. Weiteres Problem ist, dass ich im Februar 2009 mit dem Januar 2009 Gehalt eine Sonderprämie von 250 € erhalte, da ich die letzten 6 Monate nicht krank war... :juchu:. Nun ja durch meine Nachforschungen bin ich noch darauf gestoßen, dass die Überstunden mir nur zu 50 % zustehen. Weiterhin hab ich in diesen Ausführungen nie etwas gefunden ob das ganze nun Brutto oder Netto ist (bei der Lohnpfändungstabelle weiß ich das es Netto ist, aber bei Weihnachtsgeld & Co. weiß ich es nicht).

Meine Fragen zu meiner Lohnabrechnung von November ist nun gleich mit Beispiel:

1)
Lohn Brutto: 1150 €
Überstunden Brutto: 100 €
Weihnachtsgeld Brutto: 575 €
ergibt nach meiner Lohnabrechnung Gesamtnetto: 1250 €
Was ich auch ausgezahlt bekommen hab. Nun habe ich meinen TH angerufen und der hat gemeint ich soll die Abrechnung ihm schicken und er prüft sie, hab aber wie immer mal wieder immer noch keine Info....weiß jemand ob ich was zurückzahlen muss???? und wenn ja wieviel ca.? Ist das mit dem Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld nun Brutto oder Netto? Und auch mit den Überstundenzuschlägen?

2)
Da ich nun bis jetzt jeden Monat Überstunden sagen wir im Durchschnitt von 100 € Brutto erhalten habe und aber immer Netto mit Lohn und Überstunden unter die Pfändungsgrenze gefallen bin, muss ich trotzdem einen Teil zurückzahlen von den letzten 12 oder 13 Monaten??? Weil es ja heißt es steht einem nur die Hälfte zu!!! Es steht ja halt nirgendwo da, was ist wenn man mit den Überstunden trotzdem unter der Grenze bleibt???

3)
was ist mit der Sonderzahlung die ich nächsten Monat erhalte, da hab ich unterschiedliche Aussagen zu gefunden? Und auch da wäre das Problem was ist wenn ich 850 € netto hab und mit der Prämie vielleicht auf 1000 € netto kommen würde! Wird mir dann nur 10 € gepfändet oder steht es mir komplett NICHT zu, selbst wenn ich am Ende unter die Pfändungsgrenze kommen würde mit der Sonderzahlung?

4)
Wie kann ich sicher gehen, dass die Abrechnung die mein Arbeitgeber macht korrekt ist, ich mein am Ende kann ich ja nur einfach monatlich die Abrechnung meinem TH schicken um mich persönlich abzusicher, oder?!

5)
Wenn ich Guthaben aus Nebenkostenabrechnung meiner Wohnung erhalte, muss ich das abführen oder kann ich das behalten in meiner Wohlverhaltnsphase?

6)
Das selbe wie bei Punkt 5) nur mit der Lohnsteuererklärung?

So ich glaub das reicht ja wohl erstmal. Ich bedanke mich schon jetzt im Voraus. Und hoffe auf baldige Antwort, denn meine Angst ist groß das ich evtl. hunderte Euro Lohn zurückzahlen muss, was ich natürlich nicht hab und die schlaflosen Nächte sind garantiert.

Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Verbraucherinsolvenzverfahren-Lohnzahlung und andere Fragen
« Antwort #1 am: 04. Januar 2009, 12:27:52 »

Hallo Poppnic und herzlich willkommen  :wink:

vielen Dank für Deine Neujahrswünsche, gebe ich gerne zurück und naja, von opfern kann doch nicht wirklich die Rede sein, hier wird doch niemand gezwungen zu schreiben und im übrigen, ich kann da nur für mich sprechen/schreiben, mach ich es auch gerne. Dein Beitrag war zwar lang aber auch sehr ausführlich und vor allem - großes Lob - übersichtlich gestaltet und somit sehr gut lesbar  :coffee:

Sodele, nun hier die Antworten:

Zu 1.
Nach meinem Empfinden ist trotz Weihnachtsgeld und Überstunden hier nichts abzuführen.

Zu 2.
Auch hier wird nichts von den Überstunden abgeführt, da Du ja nicht über die Pfändungsgrenze kommst und ansonsten würde die Regelung gelten, die Du schon richtig geschrieben hast.

Zu 3.
Da bin ich mir nicht ganz sicher, ich meine bei einer Einmalzahlung wird auch nichts gepfändet, aber wie gesagt, dies unter Vorbehalt.

Zu 4.
Du musst Dich darauf  verlassen können, dass Dein Arbeitgeber die Berechnung von möglichen pfändbaren Beträgen korrekt durchführt. Letztlich ist er dafür verantwortlich. Ich verstehe aber auch Dein Argument, nichts falsch machen zu wollen, damit aus dem befristeten Arbeitsverhältnis ein Dauerverhältnis wird. Im Zweifelsfalle ist es sicherlich nicht verkehrt, dem TH eine Kopie Deiner Lohnabrechnung zu schicken.

Zu 5. und 6.
Nebenkostenerstattung als auch Lohnsteuererstattung fallen bis Oktober 2008 (Abschluß des Insolvenzverfahrens und Beginn der WVP) zur Masse, danach stehen sie Dir zu.

Nun mach Dir mal nicht zu große Sorgen, nach meinem Empfinden hast Du alles richtig gemacht und was ich absolut erstaunlich finde, Du bist wirklich gut informiert und das finde ich klasse.

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verbraucherinsolvenzverfahren-Lohnzahlung und andere Fragen
« Antwort #2 am: 04. Januar 2009, 17:32:01 »

Grundsätzlich:
Gibt es unterhaltspflichtige Personen (Ehefrau, Kinder)?

zu 1)
1250,- Netto
abzüglich 1/2 Überstundenbrutto = 50,-
abzüglich Weihnachtsgeld 1/2 Lohn; maximal 500,-  = 500,00
Pfändungsnetto = 700,00

Selbst bei keiner Unterhaltsberechtigten Person gibt es hier nichts zu pfänden.

Diese Berechnung gilt analog auch für die Überstunden.

Die Sonderzahlung für "nicht Kranksein" ist meines erachtens nicht gesondert zu berücksichtigen.
Es wird also in dem Monat vom Netto ausgehend gepfändet. Oder auch nicht, wenn die grenzen nicht erreicht werden.

Könnte es sein,  das das verfahren vor dem Arbeitsantritt eröffnet wurde und der TH garnicht den neuen Arbeitgeber kennt?
Oder wurde zum Erhalt des Arbeitsplatzes erst mal auf die Unterrichtung des AG durch den TH verzichtet?

So wie sich ihre Lohnverhältnisse darstellen, dürfte es auch rückwirkend nicht zu einer Pfändung kommen.
Bei einem Unterhaltsberechtigten müßten Sie schon mehr als 1.300,- Netto verdienen, damit überhaupt was abzuführen ist.


Sind Sie wirklich in der WVP (Verfahren aufgehoben nach §200InsO und RSB angekündigt)?
« Letzte Änderung: 06. Januar 2009, 18:35:27 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

poppnic

  • Gast
Re: Verbraucherinsolvenzverfahren-Lohnzahlung und andere Fragen
« Antwort #3 am: 06. Januar 2009, 18:19:49 »

Hallo,

@ MissTraut
@paps
vielen Dank erstmal für die Antworten. Da bin ich im großen und ganzen ja erstmal beruhigt... :cheesy:
 

@paps
Also ich bin nicht unterhaltsverpflichetet, keine Kinder und sonst jemand....

Nein ich habe meinen Arbeitgeber davon unterrichtet, als ich die Stelle antrat und ihm auch bescheid gegeben, das mein TH sich bei ihm meldet. Mein TH fragte mich, nachdem ich ihm wegen der Lohnabrechnung im Dezember angerufen habe, ob ausgemacht war, dass er meinen Arbeitgeber nicht anruft, dem war aber nicht so, sonst hätte ich ja auch nicht meinem AG informiert. Im Gegenteil ich hatte meinen TH als ich die Stelle antritt noch angerufen und gemeint, dass mein AG informiert ist und er auf Post "wartet". Nun ja....Als ich gestern meinen TH nochmals wegen der Lohnabrechnung mit dem Weihnachtsgeld anrief, war Sie wieder sehr nett, aber meinte nur: Sie hat es noch nicht auf Ihrem Schreibtisch gehabt, dass ist nun schon 4 Wochen her...

Ja das Verfahren ist aufgehoben mit Beschluss vom Oktober 2008 nach § 200 Abs. I und die Restschuldbefreiung wird nach § 4 a InsO gestundet.

1)zu der Sonderzahlung meine Frage, soll das heißen: es wird also alles über 989,99€ gepfändet? das heißt wenn ich die Sonderzahlung erhalte, bleiben mir auf jeden Fall den betreffenden Monat 989,99 € (wenn es überhaupt soviel ist) und alles was drüber ist wird gepfändet?

2) steht mir denn nicht 500 € weihnachtsgeld zu, auch wenn deine (ich darf doch du sagen?!) rechnung so und so schon unter die pfändbare grenze von 989,99 € fällt? also ich versteh nicht so ganz warum du die hälfte von den 575 € genommen hast... :gruebel:

3) hab ich das ganze richtig verstanden, dass das ganze also Überstunden und Weihnachtsgeld netto ist?

4) Im Prinzip ganz einfach gefragt: bis auf das Weihnachts-und Urlaubsgeld, egal ob überstunden oder sonderzahlung: bis 989,99 € gehört alles mir?!

So jetzt schon wieder soviel geschrieben...sorry.

Danke schonmal für eure Antworten.

LG
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verbraucherinsolvenzverfahren-Lohnzahlung und andere Fragen
« Antwort #4 am: 06. Januar 2009, 18:31:55 »

was über einem Netto von 989,99 gepfändet werden kann, guckst du hier.

Weihnachtsgeld ist zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens maximal 500,- unpfändbar.
Insofern haben Sie recht, Brutto war ja 1150,- sorry (§850a ZPO)
------habe den Beitrag dazu korrigiert, damit es nicht beim späteren Lesen zu erneuten Rückfragen kommt------

Vom monatlichen Nettolohn werden Weihnachtsgeld und Mehrarbeit brutto abgezogen (§850e ZPO)

Ja, Nettolohn bis 989,99 ist pfändungsfrei.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

poppnic

  • Gast
Re: Verbraucherinsolvenzverfahren-Lohnzahlung und andere Fragen
« Antwort #5 am: 07. Januar 2009, 14:56:15 »

Hallo,

@paps
danke für die Antwort.

Was ich nur noch nicht so ganz verstehe ist: Wenn ich doch 1150 € brutto lohn hab, 100 € Überstunden und 500 € weihnachtsgeld komm ich nach der Rechnung auf 700 € netto...ok, also nix zu pfänden schön...das heißt ich bekomm 1200 € lohn auf mein konto bezahlt und mir wird nix gepfändet, weil ich mit den max. 500 € nicht pfändbares Weihnachtsgeld abgezogen auf nur 700 € pfändbares einkommen komm...soweit richtig?!

aber nehmen wir an ich hätte netto ohne das weihnachtsgeld abgezogen zu haben 2500 €, dann zieh ich die max 500 € weihnachtsgeld ab, dann sind 2000 € übrig von denen gepfändet wird....soweit richtig oder?!
heißt das dann: dass nur von den 2000 € laut der aktuellen pfändungstabelle gepfändet wird? und nicht von den 2500 € und mir dann somit auch mehr geld bleibt? Nur laut dieser liste heißt das ja: bei 2000 € bleiben mir 1289 € und bei 2500 € sind es 1439€, dass sind ja keine 500 €, welche mir ja eigentlich zustehen?!

Ich hoffe du verstehst wo mein problem liegt, also was ich nicht versteh, aber vielleicht denk ich ja einfach auch zu kompliziert...ich bin total verwirrt wie das nun gerechnet werden würde... :gruebel:

Sorry das ich es so genau wissen will, aber ich muss immer alles genau nachvollziehen können um mir sicher zu sein, es verstanden zu haben?!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Verbraucherinsolvenzverfahren-Lohnzahlung und andere Fragen
« Antwort #6 am: 07. Januar 2009, 19:12:48 »

Hallo,

@paps
danke für die Antwort.

Was ich nur noch nicht so ganz verstehe ist: Wenn ich doch 1150 € brutto lohn hab, 100 € Überstunden und 500 € weihnachtsgeld komm ich nach der Rechnung auf 700 € netto...ok, also nix zu pfänden schön...das heißt ich bekomm 1200 € lohn auf mein konto bezahlt und mir wird nix gepfändet, weil ich mit den max. 500 € nicht pfändbares Weihnachtsgeld abgezogen auf nur 700 € pfändbares einkommen komm...soweit richtig?!

ja


aber nehmen wir an ich hätte netto ohne das weihnachtsgeld abgezogen zu haben 2500 €, dann zieh ich die max 500 € weihnachtsgeld ab, dann sind 2000 € übrig von denen gepfändet wird....soweit richtig oder?!

ja

heißt das dann: dass nur von den 2000 € laut der aktuellen pfändungstabelle gepfändet wird? und nicht von den 2500 € und mir dann somit auch mehr geld bleibt? Nur laut dieser liste heißt das ja: bei 2000 € bleiben mir 1289 € und bei 2500 € sind es 1439€, dass sind ja keine 500 €, welche mir ja eigentlich zustehen?!

bei 2000,- werden 700 gepfändet
bei 2500,- werden 1060 gepfändet.

Sie erhalten also 1800,- Euro ; 2500,- minus- 700,-
Der Abzug des Weihnachtsgeldes ist ja nur fiktiv, so dass der Pfändungswert bei 2000,- zu ermitteln ist.
Das Geld bekommen Sie doch.


Ich hoffe du verstehst wo mein problem liegt, also was ich nicht versteh, aber vielleicht denk ich ja einfach auch zu kompliziert...ich bin total verwirrt wie das nun gerechnet werden würde... :gruebel:

jetzt verständlicher?

Sorry das ich es so genau wissen will, aber ich muss immer alles genau nachvollziehen können um mir sicher zu sein, es verstanden zu haben?!

besser 1.000 mal nachgefragt als einmal falsch verstanden
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

poppnic

  • Gast
Re: Verbraucherinsolvenzverfahren-Lohnzahlung und andere Fragen
« Antwort #7 am: 08. Januar 2009, 15:36:23 »

Hallo,

ja ich hab es jetzt verstanden...sehr schön... :wink:

Danke nochmal.

LG
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz