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Autor Thema: unterhaltsberechtigte Personen  (Gelesen 4021 mal)

Paula41

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unterhaltsberechtigte Personen
« am: 07. Januar 2009, 15:21:33 »

Liebe Leidensgenossen,

ich bin seit dem 1. Nov. 2008 tatsächlich insolvent und demnächst auch offiziell.
In Kürze meine Geschichte: geheiratet, zwei Kinder bekommen, Haus gebaut – so weit- so gut! …Scheidung, Auszug, Exmann wollte Haus übernehmen – noch kein Problem! Nach nunmehr 6! Jahren, in denen ich mit meiner Schufa noch nicht mal nen Handyvertrag bekommen hätte, hat er seine Firma ruiniert, ist ausgezogen, hat die Zahlungen eingestellt und arbeitet geringfügig bei seiner jetzigen Ehefrau.  :Baseball:  Das Haus steht seit einem halben Jahr leer und lässt sich z.Z. nicht für den Restkredit verkaufen. Nun hab ich die Karte mit dem „A“.   :fuchsteufelswild: Ich weiß nicht, ob ich etwas anders gemacht hätte, wenn ich gewusst hätte, wie es endet. Aber er hat ein Kind behalten und dem wollte ich nicht das Dach überm Kopf pfänden. Nun ja, alles ein bisschen dumm gelaufen.  :girl:

Ich habe natürlich auch Fragen, sonst hätte ich mich ja nicht angemeldet.

1. Ich bin meinem Sohn noch bis März unterhaltspflichtig. Er wird dann 18. Wie sind die Aussichten wenigstens den tatsächlichen Zahlbetrag vor der Pfändung zu retten, wenn ich ihn jetzt noch titulieren lasse? Bitte versteht mich nicht falsch, mir ist schon klar, dass die Bank ein Recht auf ihr Geld hat. Aber sie hätte auch ein wirklich gutes Angebot zur Kreditübernahme durch mich annehmen können. Dazu wäre es lediglich erforderlich gewesen, den Restbetrag von 20% beim 2. Kreditnehmer einzutreiben. Aber mehr bekomme ich nun mal nicht. Mein Mitleid mit der Bank hält sich jedenfalls in Grenzen.
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paps

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Re: unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #1 am: 07. Januar 2009, 19:19:41 »

Was soll tituliert werden?

Ihre Unterhaltszahlungen an den Sohn?

Das brauchen Sie nicht, solange Sie tatsächlich Unterhalt leisten.

Über 18 bleiben Sie unterhaltsverpflichtet, wenn der Sohn noch in der Ausbildung/Studium ist oder keine/geringe  Einkünfte hat.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Paula41

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Re: unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #2 am: 08. Januar 2009, 16:12:27 »

Erstmal danke für die schnelle Antwort.

Ja, ich wollte den Unterhalt ans Kind titulieren lassen. Meine Schulden könnten jederzeit vollstreckt werden. Die Grundschuldbestellung ist mir schon zugestellt worden. Auf eine Konten- oder Gehaltspfändung warte ich täglich.

Mein Sohn ist Lehrling. Wenn er 18 wird und seine Ausbildungsvergütung voll auf den zu leistenden Unterhalt angerechnet wird, verbleibt kein Zahlbetrag. Aber prinzipiell wäre ich ihm ja trotzdem unterhaltsverpflichtet. Daher hatte ich ein Interesse an einem unbefristeten Titel. Ich würd eben lieber an ihn zahlen.

mfg
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paps

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Re: unterhaltsberechtigte Personen
« Antwort #3 am: 08. Januar 2009, 18:51:29 »

Ob der Unterhalt tituliert ist oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass dieser aus den unpfänbaren Beträgen zu zahlen ist.

Anderer seits nützt ein Unterhaltstitel bei der Pfändung nichts, wenn nicht tatsächlich Unterhalt geleistet wird.

Zitat von: 850c ZPO
Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Betrag, bis zu dessen Höhe Arbeitseinkommen unpfändbar ist, auf bis zu ..

So richtig verstehe ich ihre Gedankengänge noch nicht  :gruebel:
« Letzte Änderung: 08. Januar 2009, 18:53:17 von paps »
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