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Autor Thema: Lastaschriftrückgabe durch den TH  (Gelesen 4412 mal)

lucca_m

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Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
« Antwort #20 am: 17. Juni 2009, 08:01:00 »

Ist ein Insolvenzantrag für die Bank ein Kündigungsgrund?
> Ja, da Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Und wie willst du ohne konto zurechtkommen?
> neues Konto nach Insolvenzeröffnung beie einer anderen Bank beantragen. (Dazu gibt es hier sehr viele Beiträge)

Und betrifft das auch das Firmenkonto?
Als Einzelunternehemr ist man keine Firma! Geht man als Einzelunternehmer in die Insolvenz, sind alle Konten betroffen.
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makro

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Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
« Antwort #21 am: 17. Juni 2009, 18:36:04 »

Und betrifft das auch das Firmenkonto?
Als Einzelunternehemr ist man keine Firma! Geht man als Einzelunternehmer in die Insolvenz, sind alle Konten betroffen.

Das hatte ich dem Leopold auch schon versucht zu erklären, aber es ist schwierig.....

Der einzige Unterschied beim Einzelunternehmer zwischen Privat- und Geschäftskonto sind die erheblich höheren Gebühren des Geschäftskontos. Ansonsten ist es der Bank sowas von egal wie sich das Konto nennt, wenn die dich loswerden wollen, dann tun die das. Einfach so!
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dobberstein

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Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
« Antwort #22 am: 18. Juni 2009, 11:26:58 »

Ich bin für die Kennzeichnungspflicht von Banken:
" Vorsicht Banken  gefährden Deine Finanzkraft."
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pd
 
 

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