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Autor Thema: Vergessene Gläubiger  (Gelesen 2899 mal)

MickDee

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Vergessene Gläubiger
« am: 26. April 2008, 23:20:07 »

Hallo liebe Gemeinde,

was passiert eigentlich in der Insolvenz (RI), wenn ich unbeabsichtigt einen Gläubiger
vergessen habe zu benachrichtigen ? Ich habe wirklich tierisch Angst davor !

Wird dieser dann nicht berücksichtigt und ich "behalte" diesen auch nach der WVP ?


Danke für Eure Antworten

MickDee
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...und wenn du ganz am Boden liegst, kannst du wenigstens wieder die Sterne sehen !
 

Feuerwald

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Re: Vergessene Gläubiger
« Antwort #1 am: 27. April 2008, 00:30:53 »

nein,
der unterliegt mit seiner Forderung auch der RSB.

Probs kann es nur in der Verbraucherinsolvenz geben (§ 290 Abs. 1 Nr 6 InsO).



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