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Autor Thema: Gutachten Regelinsolvenz Fragen  (Gelesen 1817 mal)

pylonracer

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Gutachten Regelinsolvenz Fragen
« am: 28. August 2009, 19:20:11 »

Hallo,

heute habe ich vom Amtsgericht das vom Gutachter erstellte Gutachten über meine Vermögensverhältnisse bekommen. Einer Eröffnung des Verfahrens steht nichts mehr im Wege. Da ich nun meinen IV heute nicht mehr erreiche wollte ich hier mal Fragen was es mit den Schätz und Fortführungswerten auf sich hat.

Folgendes. Betriebs und Geschäftsausstattung wurde auf 1000 Euro geschätz. Fortführungswert sind 2000 Euro.

Meine Frage nun: Da mich der IV mal drauf angesprochen hatte, bei der Aufnahme der Sachen ob ich dies nicht selber kaufen möchte stellt sich nun die Frage zu welchem Preis man es kaufen kann. Hintergrund ist der, das die Sachen definitiv mehr Wert sind und ich auch für den grössten Teil der Sachen einen Käufer hätte. Kann man jetzt diese Sachen für 1000 Euro kaufen oder für 2000 Euro. Mir ist bewusst, das ich den verkaufserlös an den IV abtreten muß, ist auch in meinem Interesse so wenig Schulden wie möglich übrig zu lassen. Nur bevor Ich die Sachen für 1000 Euro verwerten lasse, dann verkaufe ich sie lieber selbst für z.B 1500 und somit hab ich 500 Euro weniger am Bein kleben.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
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Insokalle

Re: Gutachten Regelinsolvenz Fragen
« Antwort #1 am: 29. August 2009, 12:30:45 »

„somit hab ich 500 Euro weniger am Bein kleben.“

Eigentlich kann Ihnen das egal sein, wenn Sie ins Insolvenzverfahren gehen. Wenn die Masse außerdem nicht mehr hergibt, geht der Kaufpreis zunächst für die Verfahrenskosten drauf.

Sie können natürlich trotzdem dem IV einen Interessenten bringen, der z.B. 1.500,00 € zahlt.
Sie können theoretisch auch selbst 1.000,00 € bieten, dann den Kram für 1.500,00 € verkaufen und für die 500,00 € in den Urlaub fahren. Aber Achtung: Die 500,00 € wiederum könnten mögl. zur Insolvenzmasse gehören. Darüber müsste man noch mal genau nachdenken. Ebenso, ob es ein USt-Problem geben könnte.

Am einfachsten wäre also wohl doch die Verkaufsvermittlung an den Dritten.
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pylonracer

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Re: Gutachten Regelinsolvenz Fragen
« Antwort #2 am: 29. August 2009, 12:48:34 »

Hallo, vielen Dank für die ausführliche antwort.

Das mit dem selberkaufen habe ich mir auch schon überlegt, nur hab ich nicht mehr das Geld dazu. Eigentlich wäre es verwunderlich, wenn jemand Inso anmeldet und dann den ganzen "Kram" trotzdem selber kauft. Da kommt die Frage auf, ob man eigentlich wirklich insolvent ist.

Werde am Montag mal mit dem IV reden. Mir ist es auch lieber, wenn ich es selber verkaufe, dann gehts wenigstens nicht zum Jubelpreis über den Tisch, denn es tut schon weh, wenn das Zeug angeblich nichts mehr wert ist.

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