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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mietkaution  (Gelesen 3792 mal)

Lutz1

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Mietkaution
« am: 26. August 2009, 19:25:26 »

Hey !
Wenn ich innerhalb der Inso umziehe, bekomme ich vom alten Vermieter meine Kaution wieder. Wenn ich den TH richtig verstanden habe, muß ich dieses Geld in den ersten 2 Jahren auf das Anderkonto zahlen und verliere diesen Betrag. Oder darf ich über den Betrag der Kaution verfügen und zwar nur für neue Kautionszwecke? Belegbar wäre es selbstverständlich?!

Ist das richtig, bzw. habe ich das so richtig verstanden? Und was passiert, wenn wir nach den ersten 2 jahren umziehen? ich muß ja beim Umzug eine neue Mietkaution stellen.

Gruß Lutz1
« Letzte Änderung: 26. August 2009, 20:39:17 von Lutz1 »
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Feuerwald

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Re: Mietkaution
« Antwort #1 am: 27. August 2009, 10:43:21 »


muß ich dieses Geld in den ersten 2 Jahren auf das Anderkonto zahlen

-> eine 2 Jahres Frist gibt es nicht. Sollte die Kaution im Insolvenzverfahren frei werden, fällt diese der Masse zu. Sollte die Kaution nach Aufhebung des Insolvenzverfahren frei werden und keine Nachtragsverteilung beantragt sein, fällt die Kaution Ihnen zu. Man muss nicht allen Unsinn von Treuhändern Glauben schenken. Was die teils an Gehirnakrobatik entwickeln, um sich eine eigene heile "InsO-Welt" zu schaffen, ist immer wieder bemerkenswert.


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Lutz1

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Re: Mietkaution
« Antwort #2 am: 27. August 2009, 11:07:59 »

Hallo,
was heißt konkret : Im Insolvenzverfahren ? Es fängt doch irgendwann die Wohlverhaltensperiode an.
Der Vermieter wurde allerdings über die Inso. informiert.

Gruß Lutz1
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Feuerwald

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Re: Mietkaution
« Antwort #3 am: 27. August 2009, 11:28:13 »

-> Insolvenzverfahren ca. 12 - 18 Monate (kann aber auch länger dauern)
-> Restschuldbefreiungsverfahren (rechnerisch 6 Jahre ab Eröffnung)

die sog. Wohlverhaltensphase ist die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren.



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Lutz1

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Re: Mietkaution
« Antwort #4 am: 27. August 2009, 17:54:24 »

Hey.
Also, wenn ich das richtig verstehe, könnte ich theoretisch nach ca. 18 Monaten über die Mietkaution verfügen und für eine Neue Kaution im Falle eines Umzuges verwenden.
Wovon hängt die Länge des Insolvenzverfahrens ab? Wo erfahre ich, ob es eine Nachtragsverteilung gibt? Darüber hat mich der TH nicht aufgeklärt.

Gruß Lutz1
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paps

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Re: Mietkaution
« Antwort #5 am: 27. August 2009, 18:30:02 »

Theoretisch könnte das verfahren dann nach §200 InsO aufgehoben sein.
Leider gibt es keine Fristen und es ist sehr viel von der Arbeit des Th und der fristeinhaltung durch die GL abhängig.
Sie können aber beim Insolvenzgericht den Stand der Dinge erfragen.
Zum anderen sollten Ihnen die Terminbeschlüsse zugegangen sein.

Auch unter www.insolvenzbekanntmachungen. de - Detailsuche- können Sie sich zu ihrem Verfahrensstand informieren.

Nachtragsverteilung wird i.d.R. im Aufhebungsbeschluß bekanntgegeben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Lutz1

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Re: Mietkaution
« Antwort #6 am: 27. August 2009, 19:41:00 »

Hallo,
vielen Dank für die Tips.
Leider habe ich ein Problem. Unter der angegeben Seite der Insolvenzbekanntmachungen kann ich mit unserer Nummer keinen Eintrag finden. Als die Inso bei Gericht eröfnet wurde, konnte ich unsere Insolvenz aufrufen. jetzt nicht mehr. Gibt es dafür einen bestimmten Grund?

Leider kann ich daher mich nicht über unseren Stand erkundigen. Die Eröffnung war lt. Gericht am 06.07. 2009 und am 20.07.2009 (meine Frau)

Gibt das Gericht auch Auskünfte über die Nachtragsverteilung?

Gruß Lutz1
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paps

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Re: Mietkaution
« Antwort #7 am: 28. August 2009, 19:22:01 »

Haben Sie mit Bundesland, Amtsgericht und Aktenzeichen unter Detailsuche gesucht?


Wenn erst vor einem Monat eröffnet wurde sollten Sie noch mitten im Verfahren sein.
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Lutz1

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Re: Mietkaution
« Antwort #8 am: 29. August 2009, 08:56:24 »

Guten Morgen,

ich habe beim zuständigen Amtsgericht angerufen. viel konnte die Sachbearbeiterin nicht erklären, aber soviel, das der Eintrag nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht wird. Nun, da das Verfahren am 06.07.und am 20.07. d,J, eröffnet wurde, ist es naheliegend, das die Einträge wieder gelöscht wurden und nicht mehr online einzulesen sind.   

Eine Anfrage bei unserem Rechtsanwalt, der unsere Insolvenz eingeleitet hat, hat er wie folgt beantwortet:
                                                                                                                                                                             Hallo Herr XY ,

wenn Sie umziehen und sich ein Rückzahlungsanspruch für die hinterlegte Mietkaution ergeben sollte, dann wäre das Insolvenzmasse nach § 35 InsO und diese insoweit nach Erhalt der Zahlung an den Insolvenzverwalter/Treuhänder auszuzahlen
.

Er möchte aber mit uns noch konkret darüber sprechen, ob es eine Möglichkeit gibt, und ab wann wir über die Kaution für eine Neue Kaution verfügen können.

Gruß Lutz1



« Letzte Änderung: 29. August 2009, 09:02:08 von Lutz1 »
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Feuerwald

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Re: Mietkaution
« Antwort #9 am: 29. August 2009, 11:35:42 »


 Insolvenzmasse nach § 35 InsO und

-> und genau diese Insolvenzmasse nach § 35 InsO endet mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens, es sei denn, es wurde/wird die Nachtragsverteilung ausgesprochen, was aber selten vorkommt.
 
Jetzt können Sie natürlich mit Ihrem Anwalt das ganze noch mal durchkauen und werden sicherlich in totale Verwirrung geraten.

Zu diesem Punkt ist schon alles gesagt.

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paps

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Re: Mietkaution
« Antwort #10 am: 29. August 2009, 23:12:19 »

Guten Morgen,

ich habe beim zuständigen Amtsgericht angerufen. viel konnte die Sachbearbeiterin nicht erklären, aber soviel, das der Eintrag nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht wird.
Hinweise auf dem Insolvenzportal:
Bei der uneingeschränkten Suche werden Ihnen nur Veröffentlichungen aus den letzten zwei Wochen angezeigt.

Bei der Detail-Suche werden Ihnen Veröffentlichungen nur angezeigt, wenn Sie den Gerichtsbezirk ausgewählt haben, in dem Sie suchen wollen und mindestens eine der folgenden Angaben in die entsprechenden Felder eintragen:

    * Namen bzw. die Firma
    * oder den Sitz bzw. Wohnsitz der/des Schuldnerin/Schuldners
    * oder das Aktenzeichen des Verfahrens
    * oder das Registergericht, die Registerart und die Registernummer.
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