"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Beginn Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3221 mal)

Brigitte_W_de

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
Beginn Wohlverhaltensperiode
« am: 04. Januar 2007, 22:54:50 »

Damals hat eine Schuldnerberatung den Antrag auf Insolvenz gestellt. Sie meinte, wenn es Probleme gäbe, könne ich mich ruhig melden. Das tat ich heute. Allerdings sind sie nicht mehr zuständig. Jedoch fand man, dass ich unbedingt nach dem genauen Grund nachfragen solle, warum ich noch nicht in der Wohlverhaltensperiode sei. 2 Jahre sind vergangen und der Treuhänder sagte, dass ich etwas bei der Bank anscheinend unterschrieben habe, sodass auch er sein Geld erst später kriegt. Irgendwie ist das schon mühsam, alles im Alleingang als Laie auf die Reihe zu kriegen. Neulich die Sache mit der Anfrage Nebenjob und jetzt die Unklarheit, wann die Wohlverhaltesperiode beginnt. Kennt sich jemand damit aus, ob solche Verzöerungen desöfteren vorkommen und was kann ich da selbst dazutun
Danke und Grüsse
Gitte[addsig]
Gespeichert
 

Tomberg2

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
Beginn Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 05. Januar 2007, 00:34:26 »

Dieses Problem kann gelöst werden, wenn wir ein \"bisschen mehr Fleisch an den Knochen bekommen\": ein paar Hinweise mehr bitte.[addsig]
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Beginn Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 05. Januar 2007, 01:11:53 »

Hallo,

es gibt diverse Gründe für eine Verzögerung. Wir müssten schon wissen, was Sie denn bei der Bank unterzeichnet haben.

MfG

ThoFa[addsig]
Gespeichert
 

Brigitte_W_de

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
Beginn Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 05. Januar 2007, 12:20:09 »

Hallo,

wenn es nicht ungewöhnlich ist, dass sich die Sache verzögern kann, wird es schon korrekte Beweggründe geben.

Fragte bislang noch nicht, was ich da genau unterschrieben habe, was eine Verzögerung der Wohlverhaltensperiode bewirkt. Allerdings muss aus diesem Grund der Treuhänder auch so lange auf sein Geld warten, hiess es. Mehr weiss ich noch nicht.

Die Frau von der Schuldnerberatung meinte, dass es ausschl. am Schlussbericht des Treuhänders läge. Das hat mich etwas verunsichert.

Gruss
Gitte[addsig]
Gespeichert
 

Grisu

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 26
    • http://
Beginn Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 05. Januar 2007, 17:45:47 »

Wahrscheinlich hast du bei dem Bankkredit damals eine Abtretung unterschrieben und die wird die ersten 2 Jahre in deiner Insolvenz vorrangig bedient. Alles was pfändbar ist bekommt also die Bank und der TH wartet bis die Zeit rum ist bevor er Geld sieht. Eigentlich kein Grund keinen Schlußbericht zu schreiben, aber ihn zwingen wird meist auch nicht so erfolgreich sein

LG
Grisu[addsig]
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Beginn Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 05. Januar 2007, 23:44:30 »

Hallo,

hm eine Abtretung kann kein Grund sein.  :denken:

Es muss etwas zu tun haben, was massezugehörig ist. Da fällt mir aber jetzt nichts ein, so auf Anhieb.

MfG

ThoFA

[addsig]
Gespeichert
 

Brigitte_W_de

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
Beginn Wohlverhaltensperiode
« Antwort #6 am: 06. Januar 2007, 13:37:16 »

Hallo,
ich kann mich daran erinnern, dass die Schuldnerberatung damals nach einer Abtretung bei der Bank fragte, erinnern. Das stimmt schon mit Grisu\'s Vermutung überein.

Habe mich lediglich bei der Dame von der Schuldnerberatung erkundigt, ob sie was weiss, wann diese Schlussverhandlung stattfindet und die Wohlverhaltensperiode beginnt. Sie sagte mir schliesslich, dass ich sie fragen könne, wenn noch etwas sei. Allerdings meinte sie jetzt, dass jetzt nur noch der Treuhänder zuständig und sie nicht mehr mein Ansprechpartner sei. Sie erzählte mir mal, dass die Treuhänder vollkommen überlastet seien und ganz wenig Geld vom Gericht erhalten. Deshalb erlaubte ich mir, dort nochmals anzurufen. Habe keine Ahnung, ob die Schuldnerberatung noch solange zuständig ist, bis die Wohlverhaltensperiode beginnt oder bereits nach Übergabe ans Gericht damit nichts mehr zu tun hat? Was meint Ihr? Die kriegen ja für die Antragstellung 350 Euro vom Gericht.
Gruss
Gitte[addsig]
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz