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Autor Thema: Vergleichssumme aus Gerichtsbeschluss geht in die Masse und noch viel mehr....  (Gelesen 2121 mal)

Alles-wird-gut

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Hallo,
ich habe zur Zeit Erlebnisse mit Gerichten, Anwälten und Arbeitsamt, welche ich sonst nur aus schlechten Geschichten gekannt habe. Es geht mir bei der Erzählung nicht so sehr um konkrete Hilfe, sondern möchte ich einfach mal davon erzählen. Wenn Jemand trotzdem Rat hat, immer her damit.

Ich befinde mich in der Regelinsolvenz. Eröffnung war Anfang 2010. Anfang 2011 wurde mein letztes Arbetitsverhältnis gekündigt. Laut Arbetisvertrag hatte ich eine Wettbewerbssperre die ich auch regelgerecht beachtet habe. Der Arbetigeber meinte aber die Karrenzzahlung nicht zahlen zu müssen, so das der Vorgang vors Gericht ging. Es ging in der Summe (12 Monatszahlungen) um etwas über 21000,-€. Es kam zu einem Vergleich und der sofortigen Aufhebung der Wettbewerbssperre. Die Vergleichssumme war niedriger als die Hälfte der Gesamtsumme.
Jetzt fing die Problematik an. Das Jobcenter zahlte mir für die Zeit der Arbeitslosigkeit ARGE II, in der Zeit, in der ich eigentlich die Karrenzahlung vom AG hätte bekommen sollen. Der Verbleib des Geldes war lange Zeit nicht zu klären, da meine IV natürlich alles für die Masse haben wollte und das Jobcenter ebenfalls die erbrachte Leistung zurück haben wollte.
Mittlerweile kam es seitens der Gerichtes zu einem Beschluss der da lautet (jetzt kommts): ca. 2 Drittel gehen in die Masse, 1 Drittel ist für mich frei -wird allerdings sogleich von dem Jobcenter gefändet- wobei der Betrag nicht ausreicht. Das Jobcenter hat der Verteilung nach noch einen offenen Restbetrag den es von mir einfordern könnte (ca. 1400,-€). Da ich mit der erfolgten (teoretischen) Auszahlung und der sich für mich anbahnenden Arbeitsstelle wieder zu Vermögen komme, werde ich ebenfalls in die Lage gebracht kein Anrecht mehr auf die erfolgte Prozesskostenhilfe zu haben. Die Kosten die dann auch mich fallen belaufen sich auch in etwa auf 1500,-€.
Zusammengefasst: Ich habe mit meinen Bemühungen einen nicht so geringen Betrag für die Masse erstritten, ein verbleibender Anteil geht an das Jobcenter und ich bleibe auf 2900,-€ Schulden sitzen. Kann das sein? Ist das rechtens?
Ich habe mal gehört, die IV sollte im interesse der Gläubiger dafür sorgen, Geld was dem Schuldner zusteht, einzutreiben. Meine IV sagte mir auf diesen Hinweis hin "ich bin für diesen Fachbereich (Arbetisrecht) nicht zuständig"!
Wenn ich vorher gewusst hätte, ich geh aus der ganzen Sache mit Schulden raus, dann hätte ich das ganze schön ruhen lassen.

Bin gespannte was ihr schreibt.

Schönen Abend noch!
LG
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Schlumpfi

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Beitrag gelöscht!
« Letzte Änderung: 03. April 2012, 20:05:57 von Schlumpfi »
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Alles-wird-gut

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Ich stelle fest. Sollte man Insolvent sein, dann ist es Augenscheinlich von Vorteil, wenn man nichts verdient und nichts abführt und nichts erstreitet, denn das kommt evtl. zurück wie ein Bumerang.

Wenn jedoch nix zu pfänden ist, dann befindet man sich ruck-zuck in der WVP. Das sehe ich dauernd in den Bekanntmachungen.

Ich weiß das ist eine provokante Aussage und sicher nicht sachlich, aber gefühlt halt gerade richtig.

Bitte keine weiteren Aussagen in diesem Stil. Es ist nicht richtig und dient auch niemanden. Nichts für ungut...
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