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Autor Thema: Verjährung von Forderungen  (Gelesen 1696 mal)

makro

  • Gast
Verjährung von Forderungen
« am: 08. Juli 2009, 13:12:30 »

Gibt es für den Insolvenzverwalter hier "Sonderrechte"?

Ich hatte aus meinem Einzelunternehmen seit 2004 eine Forderung aus einer Rechnung. Diese wurde 2007 als Forderungsverlust ausgebucht.
Derzeit ist der Steuerberater gerade dabei die Bilanz 2007 und 2008 zu erstellen (IV zahlt  :whistle: ) und hat mich auf diesen Verlust angesprochen.

Kann der IV das Ausbuchen der Forderung anfechten? Die normale Verjährung war ja am1.1.2008 gegeben! Habe ich vielleicht sogar Gläubiger benachteiligt?  IV-Eröffnung Dez. 2008

Wird durch ein Insolvenzverfahren überhaupt etwas in Richtung Verjährung anders gehandhabt?

Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Verjährung von Forderungen
« Antwort #1 am: 08. Juli 2009, 14:07:16 »

Hat sich erledigt, hab die Suchfunktion benutzt!  :cheesy:
Gespeichert
 
 

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