"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Verkürzung privates Insolvenzverfahren  (Gelesen 3209 mal)

derReinhard

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Verkürzung privates Insolvenzverfahren
« am: 14. November 2007, 18:00:44 »

Leider musste ich vor geraumer Zeit eine private Insolvenz anmelden.  Allerdings ist meine Insolvenzzeit noch 7 Jahre.  Nun habe ich erfahren, dass die Zeit für neue Verfahren auf 6 Jahre verkürzt wurde.  Kann ich meine Insolvenzzeit nachträglich verkürzen.  Wäre ja sonst irgendwie ungerecht.  Vielleicht weiss jemand von einem entsprechendem Urteil?

Danke im voraus. . .

der Reinhard
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Verkürzung privates Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 14. November 2007, 19:36:35 »

Hallo,

wenn Ihr Verfahren vor dem 01.12.2001 eröffnet wurde beträgt Ihre Wohlverhaltensphase 7 Jahre und beginnt erst mit Ende der Insolvenz. Daran können Sie auch nicht mehr ändern.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz