"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Erneute Gläubigerverhandlungen im Insolvenzverfahren  (Gelesen 2990 mal)

Ralph

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Erneute Gläubigerverhandlungen im Insolvenzverfahren
« am: 12. November 2007, 18:41:42 »

Guten Tag, zusammen.

Kann mir eventuell jemand hilfreiche Tips geben.

Ich befinde mich seid Anfang 2005 im Insolvenzverfahren.
Nun möchte ich einen erneuten Vergleich mit den Gläubigern anstreben, da ich ggf.  finanzielle Unterstützung meiner Familie in Anspruch nehmen kann und so vorzeitig aus den Schulden rauskomme.

Hat da jemand Erfahrung.

Bin für jeden Tipp dankbar.

Ralph
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Erneute Gläubigerverhandlungen im Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 12. November 2007, 21:15:47 »

Sind sie noch im Verfahren oder bereits in der Wohlverhaltensphase.

In der WVP sollte mit jedem Gläubiger einzeln verhandelt werden.
Diese  müssten dann dem TH den Erledigtvermerk  zukommen lassen.

Dann sollten noch die Th und Gerichtskosten durch Sie bezahlt werden.

Dann könnte die RSB vorzeitig erteilt werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Ralph

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Erneute Gläubigerverhandlungen im Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 13. November 2007, 20:00:56 »

Vielen Dank für die promte Antwort.

Das Verfahren läuft seit Dezember 2005.

Unterstützung und Informationen vom Treuhänder gleich null.

Da ich mit den erneuten Vergleichsverhandlungen fast komplett positiv durch bin und zur Abzahlung (in Raten) finanzielle Unterstützung meiner Familie in Anspruch nehmen kann, ist es möglich eigenmächtig die Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern abzuschließen und den Treuhänder mit vollendeten Tatsachen zu konfrontieren.

Für eine Rückinfo wäre ich sehr dankbar.

Schöne Grüße
Ralph
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Erneute Gläubigerverhandlungen im Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 13. November 2007, 23:19:00 »

Hallo,

der Th ist nicht Ihr Berater und muss Sie auch nicht unterstützen, wie oft habe ich das schon geschrieben  :cry:.

Nochmals die Frage, weil wichtig, sind Sie noch im eröffneten Verfahren oder schon in der WVP ? Wird oft verwechselt und Ihr Verfahren würde ansonsten schon fast zwei Jahre laufen, was ungewöhnlich lange wäre.

Und noch eine Frage, warum soll überhaupt jetzt noch ein Vergleich geschlossen werden, der Sie doch nur Geld kostet ?

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Ralph

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Erneute Gläubigerverhandlungen im Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 14. November 2007, 05:04:39 »

Vielen Dank für die Infos,

zu den Fragen:
Das Verfahren wurde im Dezember 2005 eröffnet.  Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.

Nochmalige Vergleichverhandlungen mit dem Gläubiger sollen zum Ziel führen, das Insolvenzverfahren vorzeitig zu beenden, da weitere 4 Jahre doch irgenwie ganz schön belastend sind und ich mich sinnnvoller auf etwas anderes konzentrieren kann und möchte.

Eine Frage interessiert mich noch sehr.

Wenn ich die Gläubigerverhandlungen erfolgreich abgeschlossen habe, was quasi bereits bis auf einen Gläubiger geschehen ist und ich mit den Gläubigern eine durchführbare Ratenzahlung, zur Begleichung der ausgehandelten, vereinbarten Forfderungen,  vereinbart habe, kann dieses dann selbstsändig anlaufen lassen und durchführen, oder kann mir der Treuhänder irgenwie einen Strich durch die Rechnung machen.

Für Rückinformationen wäre ich sehr dankbar.

Schönen Grüße
Ralph
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Erneute Gläubigerverhandlungen im Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 14. November 2007, 19:58:24 »

Dann die Frage nochmal anders gestellt,.

War bereits der Schlußtermin und ist die RSB angekündigt?

Wenn dem So ist, müssen die Gl dem Th mitteilen, dass Ihre Forderungen erledigt sind.

Das werden Sie aber bei Ratenzahlungen in aller Regel nicht tun.
Die durch Sie angestrebte Lösung funktioniert nur mit einer Einmalzahlung unter Verzicht auf die restliche Forderung.

Warum das so ist?
Mit dem Erledigtvermerk aller Gläubiger erhalten Sie die RSB für alle Forderungen, die bei Eröffnung bestanden haben.
Es ist jetzt also fraglich, ob dann die Ratenzahlungen überhaupt noch notwendig sind.

ThoFa hat schon recht, warum eine Ratenzahlung jetzt erfolgen soll?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz