Hallo liebe Foristen,
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Meine Vorgeschichte (stark verkürzt):
Durch den Tode meines Vaters habe ich seine Schulden geerbt. Da ich zum Todeszeitpunkt (ich war 15 Jahre alt) noch minderjährig war musste ich das Erbe annehmen (da damals von Seiten des Gerichts davon ausgegangen wurde, dass die Vermögensgegenstände (Grundstück) die Schulden übersteigen). Leider wurde mir damals nicht gesagt, dass ich mit 18 Jahren das Erbe noch nachträglich ausschlagen können würde.
Jedenfalls wurde von Seiten der Wohnungseigentümergemeinschaft direkt Klage gegen mich erhoben, es geht um Forderungen um ca. 35.000,-- € (+ Zinsen).
Mein damaliger Anwalt teilte mir dann schriftlich mit (nach Urteilsverkündung), dass die WEG nur in das Erbe, sprich in das Grundstück vollstrecken könne (der Titel richtet sich dennoch gegen mich). Die Begründung hierfür war die "Einrede der Dürftigkeit".
Dieses Verfahren wurde Mitte letzten Jahres damit (augenscheinlich) abgeschlossen.
Bis vor kurzem ging ich auch davon aus, dass die Sache somit für mich ausgestanden wäre. Ein guter Freund schloss Ende letzten Jahres ebenfalls sein Jurastudium ab.
Im Zuge einer Unterhaltung (in diesem Jahr) über die ganze Situation äußerte er Zweifel, dass die WEG tatsächlich nur in das Grundstück vollstrecken könne. Die Forderungen entstanden während der Zeit ich eingetragener Eigentümer des Grundstückes war (Hausgeld, Verwaltungskosten, etc...).
Nach Prüfung des Urteils kam er zu dem Schluß, dass diese Rechtsauffassung nicht zu halten sei und daher mein einziger Weg ein aussergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern ist, vermutlich mit anschließender Privatinsolvenz.
Weitere wichtige Punkte:
Ich habe direkt nach meiner Ausbildung zum Bankkaufmann (hier liegt das Problem, denn Bankkaufleute werden mit Privatinsolvenz NICHT eingestellt) mein Abitur nachgeholt.
Letztes Jahr habe ich dann das allgemeine Abitur erhalten und mein Studium begonnen (zu diesem Zeitpunkt wusste ich NICHT, dass die Forderungen gegen mich weiterhin bestehen, weil ich mich auf die schriftliche Angabe meines ehemaligen Anwalts verlassen habe).
Im Januar wusste ich dann, dass ich den Studiengang wechseln werde, was ich bereits der Rentenversicherung (Halbwaisenrente) mitgeteilt habe und meiner Universität (Exmatrikulation im alten Studiengang; Bewerbung im neuen).
Das neue Studium würde also planmäßig im Oktober beginnen.
Derzeit bin ich 23 Jahre alt, werde allerdings bald 24.
Jetzt zu meiner Frage:
1) Ist an ein Studium überhaupt noch zu denken?
Mein neuer Anwalt meinte zwar, dass die Chancen hierfür gut stünden, da ich eben nicht einfach studiere um der Forderung zu entkommen, sondern dies schon immer meine konkrete Lebensplanung war und meine Chancen auf eine ausreichend bezahlte Stelle gegen 0 gehen (ich könnte bestenfalls ungelernt arbeiten, womit ich unmöglich über die Freigrenze kommen würde).
Allerdings lese ich auch immer wieder Horrorgeschichten, dass die RSB versagt wird.
Versteht mich nicht falsch, ich würde selbstverständlich neben dem Studium arbeiten (egal was), um meinen guten Willen zu zeigen und freiwillig alles was ich da verdiene (abzüglich Mietanteil, Lebensmittel übernimmt meine Freundin - ich weiß eh nicht wie ich ihr jemals dafür danken kann -) an den TH abführen.
Denn natürlich möchten die Gläuber ihr Geld sehen, die sind an der ganzen Situation schließlich auch nicht schuld.
Wenn ich jetzt mein Studium schmeissen müsste (respektive das Neue nicht antreten könnte) wüsste ich nicht wie es weitergeht. In meinen alten Job kann ich dann nicht mehr zurück und eine neue Ausbildung machen dürfte äusserst schwierig werden, die dann sowieso 2,5 - 3 Jahre dauern würde und frühestens nächstes Jahr angefangen werden könnte, womit dann sogar 4 Jahre verloren wären.
Ich weiß jedenfalls nicht mehr weiter, ich bin total verzweifelt weil ich schon sehe wie das mein ganzes Leben ruiniert, ohne jemals die Chance zu haben wieder anständig auf die Beine zu kommen.