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Autor Thema: Übertragung Genossenschaftsanteile  (Gelesen 4749 mal)

Ines68

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Übertragung Genossenschaftsanteile
« am: 20. Juli 2007, 17:39:51 »

Hallo, alle zusammen,
ich benötige dringend euren Rat.  Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder, 20 und 18, die in meinem Haushalt leben.
Mein Mann hat die Regelinsolvenz beantragt und befindet sich seit 09/06 in der Wohlverhaltensphase.  Meine Privatinsolvenz ist eingereicht und wird im September eröffnet.  Mein Mann ist spielsüchtig und noch bis September in Haft.

Jetzt zu meiner Frage: Wir haben gemeinsam eine Genossenschaftswohnung gemietet, die Anteile sind auf meinen Mann geschrieben.  Ich möchte aufgrund der seelischen Belastung eine räumliche Trennung und die Anteile übernehmen.  Mein Mann ist einverstanden.  Die Genossenschaft weigert sich, weil dann die Anteile vom Insolvenzgericht eingezogen werden könnten.

Wie stehen die Chancen, daß die Anteile nicht eingezogen werden? Was kann ich tun? Ich müsste uns sonst eine neue Wohnung suchen und mein Mann nach der Haft ebenfalls, d. h.  Kautionen und Umzugskosten über Vorschuss der Arge.  Das wären neue Schulden und die Anteile sind futsch!! :heulen:

Achso, wir haben Mietschulden (ca.  2000 €), seit zwei Jahren kriegen sie ihre Miete pünktlich. 
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paps

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Re: Übertragung Genossenschaftsanteile
« Antwort #1 am: 20. Juli 2007, 18:11:22 »

ein relativ komplexes Thema, das vorallem von der Satzung der Genossenschaft abhängt.

Generell sind Genossenschaftsanteile Guthaben, was zur Masse gezogen werden kann.
Da damit aber der Wohnungsverlust droht, und die Auszahlung erst 1 Jahr nach Jahresabschluß erfolgen kann; verzichten heute die meisten Th auf diese.

In der Satzung sollte die Übertragung unter Ehegatten / Eltern-Kinder geregelt sein.
Trotzdem wäre es noch immer Guthaben ihres Mannes.

Aus meiner Sicht aber in der WVP  (nach Abschluss des Verfahrens-Schlusstermin- und Ankündigung der RSB) nicht von der Abtretung erfasst und somit nicht an den TH abzuführen.

Die Mietschulden
1.) sind das dann hoffentlich alles Schulden vor der Inso und somit von der RSB erfasst.
2.) auch wieder in der Satzung nachzulesen, was passiert wenn.. Auszug aus der Wohnung ...Verrechnung Anteile mit Miete?

Sie sollten, wenn ihre SB dazu in der Lage ist, dies mit Ihrem Berater im Detail klären.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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paps

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Re: Übertragung Genossenschaftsanteile
« Antwort #2 am: 20. Juli 2007, 18:14:56 »

Zitat
Mein Mann ist.....noch bis September in Haft.

Ich hoffe, auch dieses Problem ist mit der SB besprochen.

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Ines68

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Re: Übertragung Genossenschaftsanteile
« Antwort #3 am: 20. Juli 2007, 22:45:33 »

die Mietschulden sind bei der Insolvenz meines Mannes schon angegeben und bei mir jetzt auch.   Deshalb will die Genossenschaft  der Übertragung auch nicht zustimmen.   In der Satzung steht, daß bei Insolvenz zum Ende des Jahres die Mietgliedschaft gekündigt werden kann, haben sie aber letztes Jahr nicht getan.   Die Mietschulden sind 2 Jahre alt und bis zur Insolvenz wurde auch brav in Raten abgegezahlt, danach gehts ja nicht mehr.   Die Miete wird vom Amt überwiesen. 

Ich finde es nur nicht fair, daß ich für die Mietschulden, die mein Mann ohne mein Wissen (ich habe erst danach erfahren, daß er spielsüchtig ist) verursacht hat, haftbar gemacht werde, aber die Wohnung nicht weiter nutzen darf.  Ich bin mit den Nerven am Ende.
« Letzte Änderung: 20. Juli 2007, 23:30:31 von Ines68 »
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paps

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Re: Übertragung Genossenschaftsanteile
« Antwort #4 am: 20. Juli 2007, 23:45:52 »

Wieso können Sie die Wohnung nicht nutzen?
Wieso sind es auch Ihre Schulden? Wenn Ihr Mann Mitglied der Genossenschaft ist, sollte der Mietvertrag doch auf ihn laufen?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Ines68

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Re: Übertragung Genossenschaftsanteile
« Antwort #5 am: 23. Juli 2007, 22:27:29 »

Der Mietvertrag ist mit uns beiden geschlossen, die Anteile wurden nur auf das Mitglied geschrieben und das ist mein Mann.  Hat auch keiner damit gerechnet, wie es mal so kommt.
Ich habe übrigens mal in der Satzung nachgelesen.  Da steht wirklich, daß bei Insolvenz des Mitglieds zum Jahresende gekündigt werden kann.  Haben sie aber letztes Jahr nicht gemacht.

Naja, mir wird wohl keine Wahl bleiben.  Trotzdem, vielen Dank. 
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