Ich brauche dringend Infos zu einem plötzlich aufgetretenen Problem .
Thema:
Kann mir jetzt die Restschuldbefreiung versagt werden und das laufende
Regelinsolvenzverfahren vorzeitig beendet werden?
Hintergrund:
Im Mai 2005 ist mein Regelinsolvenzverfahren eröffnet worden.
Nach Absprache mit meinem Insolvenzverwalter habe ich eine freiberufliche Tätigkeit mit Unterstützung von Fördergeldern des Arbeitsamtes ( Überbrückungsgeld) wieder aufgenommen.
Diese Tätigkeit hatte ich seit 1996 mit Unterbrechung von einem Jahr in Festanstellung in 2004 bereits ausgeübt.
Nach Absprache habe ich seitdem pünktlich jeden Monat einen Betrag in Höhe von 50,00 Euro auf das Insolvenzkonto überwiesen.Eine Gewinnprognose habe ich nie gestellt.
Trotz aller meiner mir im Rahmen meiner Insolvenz eingeschränkten Möglichkeiten und Bemühungen, habe ich Einkünfte erzielt.
Diese sind auch derzeit so gering, sodass ich zusätzlich seit Dezember 2005, nach Ablauf der Förderung, Arbeitslosengeld 2 beantragt habe.
Die Tatsache, daß ich A2 beziehe, ist dem Insolvenzverwalter seit Dezember bekannt.
Momentaner Sachverhalt
In der letzten Woche hat mich der Insolvenzverwalter angeschrieben und , da der Abschluss der ersten Phase des Insolvenzverfahrens abzusehen ist, um einige Unterlagen gebeten.
Unter anderem möchte er jetzt monatlich Bemühungen zur Aufnahme einer geregelten
( angestellten ) Arbeitstätigkeit sehen.
Da ich mich bis dato darum bemüht habe, meine freiberufliche Tätigkeit wieder aufzubauen, habe ich mich nicht um eine Festanstellung bemüht und ich wurde auch vorher nicht aufgefordert das zu tun.
Der Insolvenzverwalter hat anhand meines Kassenbuchs quartalsmäßig Informationen bekommen, wie gering meine Umsätze sind.
Ergänzung :
Da ich seit 1996 bereits freibruflich tätig war, bin ich aus meinem ehemaligen gelernten Beruf „raus“,ich bin 49 Jahre alt und notwendige Weiterbildung zum Wiedereinstieg wird nicht finanziert und die einjährige Festanstellung in 2004 war eine Maßnahme des Sozial- und Arbeitsamtes auf Grund der Insolvenz.
Meine Frage:
Kann mir jetzt schon ein Nachteil bezüglich der beantragten Restschuldbefreiung und des weitern Verlaufs des Verfahrens entstehen, da mein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im ersten Jahr des Verfahrens so gering war?
Mein Nettoeinkommen plus A2 lag knapp über dem pfändungsfreien Betrag und die vereinbarten 50,00 Euro wurden regelmäßig an den Insolvenzverwalter bezahlt.
Kann mir schon jetzt, vor der Wohlverhaltensperiode ein Nachteil entstehen, weil ich mich bisher nicht um eine Festsanstellung bemüht habe( was ja bisher nie angesprochen worden ist.) ?
Würde es Sinn machen, wenn ich jetzt sofort eine beliebige Tätigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Job annehme, wozu ich bereit bin, um meine Bereitschaft und Bemühungen um Einkünfte zu beweisen? Also nochj bevor die Wohlverhaltensperiode beginnt ?
Ich danke für Antworten