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Autor Thema: Versicherungen  (Gelesen 3182 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Versicherungen
« am: 20. Juli 2013, 19:07:18 »

Hallo wieder einmal,
(katzenfrau ist jetzt Katzenfrau2, weil sie die Cookies nicht aktiviert hatte und sich neu registrieren musste...)

ich habe vor einigen Monaten eine Krankenzusatzversicherung (mtl. ca. 30 €) für Zahnersatz etc. abgeschlossen, falls
in den nächsten Jahren mal was mit den Zähnen sein sollte ... Die Kosten dafür liegen wie alle Ausgaben meines
monatlichen Budgets innerhalb der Pfändungsfreigrenze.
Da kann der TH doch nicht meckern, oder?

Außerdem habe ich eine Sterbegeldversicherung in Höhe von 5.000 € abgeschlossen, die mtl. mit knapp 19 € zu Buche
schlägt.
Besteht die Möglichkeit, dass eine Versicherung dieser Art als "Vermögensbildung" angesehen wird und ich sie kündigen
muss, bis ich in der WVP bin? (Im Kontoauszug steht da "Leben". Ergo kann das wohl nicht anders. Ich würde es dem
TH aber ja belegen können.)

Zum Dritten habe ich ab 01/2012 eine tarifliche Zusatzleistung/"Entgeltumwandlung" abgeschlossen wegen der Steuer-
vergünstigungen und weil meine Dienststelle den doppelten VWL-Anteil dafür zahlt. Der Gesamtbetrag wird im Januar
nach dem Jahr meines Renteneintritts fällig. (kleiner Zahlbetrag, deswegen ca. 14.000 €)
Wäre diese Anlage pfändbar? Eine Kündigung halte ich persönlich für unsinnig, weil die VWL-Beiträge sowie die
Steuererleichterungen wohl zurückgefordert würden, falls überhaupt gekündigt werden kann...


Ich wünsche Euch allen einen schönen Sonntag und eine schöne Woche
cat
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waldi

Re: Versicherungen
« Antwort #1 am: 20. Juli 2013, 21:04:28 »

Sind denn die vermögensbildenden Verträge im Antrag sämtlich angegeben worden?
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Versicherungen
« Antwort #2 am: 20. Juli 2013, 22:00:55 »

Hallo Waldi und danke wieder einmal...

Also:

meine Beraterin meinte, dieEntgelumwandlung wäre Altersvrsorge und somit nicht pfändbar. Ist das so okay?

 Auf die Sterbegeldversicherung bin ich jetzt beim ausführlichen lesen des Forums gekommen.
Ich werde denTH in meinemSchreiben darauf aufmerksam machen.

Ist es ok,dass ich meine unrühmlichen Nachmeldungen auch an das AG gebe oder mus das der TH machen?
Gruss
cat
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Insokalle

Re: Versicherungen
« Antwort #3 am: 21. Juli 2013, 11:24:31 »

 .
« Letzte Änderung: 21. Juli 2013, 11:28:36 von Insokalle »
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Insokalle

Re: Versicherungen
« Antwort #4 am: 21. Juli 2013, 11:27:30 »

Zitat
meine Beraterin meinte, dieEntgelumwandlung wäre Altersvrsorge und somit nicht pfändbar. Ist das so okay?
Nicht beantwortbar,weil Infos etwas zu dürftig.
Für betriebliche Altersvorsorge gibt es in gewissen Umfang Pfändungsschutz. Gehen wir mal davon aus, die Beraterin hat sorgfältig geprüft.


Zitat
Auf die Sterbegeldversicherung bin ich jetzt beim ausführlichen lesen des Forums gekommen.
Ich werde denTH in meinemSchreiben darauf aufmerksam machen.
Wer schließt denn noch eine Sterbegeldversicherung ab? Überflüssig und zu teuer.
Dahinter verbirgt sich meist eine Lebensversicherung. Wenn sie nur auf den Todesfall abgeschlossen wurde, sind die Ansprüche daraus (z.B. Rückkaufswert) nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar, wenn die Versicherungssumme 3.579 Euro nicht übersteigt.
Auch für solche Versicherungen gibt es entsprechende Felder in dem Insolvenzantragsformular für Verbraucherinsolvenzen. Die Mitteilung sollte meiner Meinung nach umgehend an den TH.

Gespeichert
 

katzenfrau2

  • Gast
Re: Versicherungen
« Antwort #5 am: 21. Juli 2013, 12:39:17 »

Hallo und danke für die Info.

Ich habe die Versicherung abgeschlossen, um meineFamilie nicht zu belasten...
Ich gebe dem TH eineKopiedes VS-Scheines mit, damit er das beurteilen kann.

Die Entgeltumwandlung steht mit im Antrag.

Schönen Sonntag noch
cat
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Aldre

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Re: Versicherungen
« Antwort #6 am: 24. Juli 2013, 18:13:07 »

Hi katzenfrau2,
ich habe da was gefunden was dich interessieren könnte… also du hast eine gute Entscheidung getroffen, um dich mal zu beruhigen! Eine Sterbegeldversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, kannst du auch gerne nochmal selber nachlesen: *Adminedit: Link nicht erwünscht* ich denke mal das ist dort eindeutig beschrieben! Also brauchst dir keine Sorgen machen unter die Erde kommst du noch ;) wie das mit der Zahnzusatzversicherung aussieht, ob du die im Notfall kündigen musst etc. kann ich dir leider auch nicht sagen, dazu habe ich leider nichts gefunden… aber ich denke das es auch da keine Probleme geben sollte… aber du kannst ja mal schauen ob du hier dazu noch etwas findest *Adminedit: Link nicht erwünscht* ich habe leider nicht gefunden, aber da sollte dir eigentlich auch deine Versicherung Auskunft geben können…
hoffe das hilft dir ein bissel weiter ;)
lG Aldre
« Letzte Änderung: 24. Juli 2013, 20:38:55 von Dauerstress »
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Insokalle

Re: Versicherungen
« Antwort #7 am: 25. Juli 2013, 09:25:17 »

Zitat
Eine Sterbegeldversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse,

Begründung?
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Aldre

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Re: Versicherungen
« Antwort #8 am: 13. August 2013, 15:50:06 »

Ich hab noch mal Adminedit:ist hier nicht erwünscht gefunden. Also sollte das demnach nicht der Fall sein. Aber frag mal lieber nochmal beim FA oder einer anderen Behörde nach.
vg
« Letzte Änderung: 13. August 2013, 23:02:03 von Dauerstress »
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Versicherungen
« Antwort #9 am: 13. August 2013, 16:51:37 »

Hallo Aldre,
und danke. Der Th hat sich den Rückkaufwert mitteilen lassen. Ich muss noch entscheiden, ob ich den Betrag
(91 €) übernehme oder ihn die Versicherung kündigen lasse. Der Vertrag läuft erst seit Ende 2012.

Gruß
cat
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Insokalle

Re: Versicherungen
« Antwort #10 am: 13. August 2013, 17:24:02 »

Die links sind nichts anderes als Werbung für Versicherungen.
Was soll der Mist?

Seien Sie doch froh, wenn Sie die überflüssige Versicherung los sind.
Falls der Betrag auf die Verfahrenskosten verrechnet werden kann, dann tun Sie sich selbst uU noch was Gutes damit.
« Letzte Änderung: 13. August 2013, 17:50:16 von Insokalle »
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Versicherungen
« Antwort #11 am: 13. August 2013, 18:48:33 »

Hallo Insokalle,
ich habedie VS abgeschlossen, um nicht meine Familie am End zu belasten. Ichbin single und ohne Kinder. Beides
wird sich auch nicht ändern. Deshalb: die 18,83 € im Monat sind mir das wert.

Aber vielen Dank für Ihre Info

Gruß
cat
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